Ebay Kauf abbrechen trotz bezahlung?

Chris1202  15.03.2022, 21:40

Wenn du sagtest du hast ein Handy verkauft, was hat das mit einem fehlenden Laptop zu tun?

Bissmarck279 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 21:41

Schreibfehler hab um korregtur gebeten

5 Antworten

Verstehe das Problem nicht, du hast ja noch Zugang zu Ebay und kannst den Verkauf abschließen.

Ja der Verkäufer kann durchaus mit einem Anwalt den Kaufvertrag durchsetzen.

Bissmarck279 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 21:41

Ich bin der verkäufer

Christiangt  15.03.2022, 21:43
@Bissmarck279

Sorry verschrieben, der Käufer kann durchaus den Kaufvertrag durchsetzen.

Also wenn er wirklich den Anwalt einschalten will,wird ihn das weitaus mehr kosten als dein Handy.Denke er blöff nur gib ihm sein Geld zurück und entschuldige dich.

Ratefuchs007  15.03.2022, 21:45

Du verkennst die Rechtslage:
Kommt es hier zu einer Klage, dann trägt der Fragesteller alle Kosten.

richard226  15.03.2022, 22:01
@Ratefuchs007

Ja gut dann sollte er das Handy einfach nochmal kaufen,auch Wenn's mehr kostet,sollte es vor Gericht gehen wird die Summe um weitem höher sein.

Dass ein abgeschlossener Verkauf nicht einfach abgebrochen werden kann, damit hast du doch bereits Erfahrungen gemacht und viele gute Antworten auf die Frage bekommen:

www.gutefrage.net/frage/ebay-kleinanzeige-verkauf-zurueckgezogen

Bissmarck279 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 21:48

Dennoch ist ein verlorener Artikel ein trifftiger grund zum abbrechen des kaufvertrages. Steht doch überall so

Ratefuchs007  15.03.2022, 21:54
@Bissmarck279
Steht doch überall so

Es steht auch "überall so", dass Du dann zu Schadenersatz verpflichtet bist.

Aber mach mal, wenn der Käufer tatsächlich seinen Anwalt einschaltet, dann kostet Dich das ein mehrfaches des Artikels.

Ich müsste auch ein Gebühr von 20€ zahlen. Wäre aber okay für mich.

Gegenüber dem Käufer bleibst schadensersatzpflichtig.

Auf die gekaufte Ware kann er nicht mehr bestehen wenn die unwiederbringlich weg ist (Unmöglichkeit - wobei das bei Neuware nicht gilt, da geht n Deckungskauf, nur gebrauchte Ware ist einzigartig.). Dann gibt es Schadensersatz statt Leistung. Den Schaden und die Höhe beziffert der Käufer (nachweislich). Weil du Unmöglichkeit als Vorwand nutzt, hast du dich sofort selbst in den Verzug gesetzt.

Handy verloren klingt auch nach ner 08/15 Ausrede von nem Kind. :s Fällt dir nichts besseres ein?