eBay Käufer schickt Artikel einfach zurück
Guten Morgen zusammen,
ich habe eine gebrauchte Handtasche bei eBay versteigert, die aber in einem neuwertigen Zustand war. Als der Käufer die Ware bekommen hat, habe ich eine Mail erhalten, dass der Artikel erheblich der Beschreibung abweicht. Was wirklich absolut nicht der Fall ist. Ich habe schon mehrere Artikel bei eBay verkauft und hatte noch nie Probleme damit. Naja...auf jeden Fall hat der Käufer (bevor ich überhaupt antworten konnte!) einen Fall geöffnet. Daraufhin habe ich erstmal eBay kontaktiert und gefragt, was ich in dem Fall tun kann, weil ich nicht einsehe den Artikel einfach so zurück zu nehmen. Aber keine Antwort bekommen :( Jetzt bin ich seit einigen Tagen im Urlaub und bekomme eine Mail vom Käufer, dass die Tasche schon zurückgeschickt wurde. Ohne, dass ich davon etwas wusste. Das kann doch nicht sein, oder?! Wenn ich wüsste, dass der Artikel wirklich erhebliche Gebrauchsspuren hat, dann hätte ich auch sofort gesagt, dass ich ihn zurücknehme. Aber so sehe ich das nicht ein. Ich denke, sie will die Tasche einfach nicht mehr haben... In der Artikelbeschreibung war übrigens auch vermerkt: Keine Rücknahme, keine Garantie!
...und das Geld wurde auch von Paypal erstmal wieder eingezogen...
Der Käufer droht natürlich auch mit einer negativen Bewertung....war ja klar.
Kann mir vielleicht jemand sagen, was ich jetzt am besten machen kann?
Vielen Dank schonmal!
9 Antworten
Da wir nicht viel über die Tasche wissen können wir nur Vermutungen aufstellen. und Dir glauben ,normal hört man ja immer Beide Seiten. Wir wissen auch nicht um welchen Betrag es sich handelt?und ob es wert ist darum zu kämpfen. Wie gesagt entweder an Unterliegenden Bieter wenn es einen gibt. Neu einstellen ; allerdings vorher eine Meldung an Ebay machen. Schon alleine, damit dir die Verkaufsprovision erstattet wird. oder Herumstreiten und Negative Bewertungen erhalten wen es der Preis wert ist.
Kann mir vielleicht jemand sagen, was ich jetzt am besten machen kann?
Rechtswirksame Angebote einstellen und allfällige Rechtsirrtümer vermeiden?
Grds. hat der Käufer aus Sachmängelhaftung (§ 434 BGB) einen Rückabwicklungsanspruch (§ 323 BGB), wenn die Ware nicht die beschriebene oder erwartbare Eigenschaften aufweist :-)
Genau den hat er durch Rückzahlung des Kaufpreises (paypal) und Rücksendung der Ware eben in Anspruch genommen.
Ob das rechtens war, kann hier nicht festgestellt werden.
1. Rechtsirrtum:
Grds. mein "Neuwertig" nun nicht den Erhaltungszustand, sondern Gebrauchszustand :-O
Es ist eine unbenutze, neue Ware, lediglich ohne OVP oder leichten Lagerspuren (Staub).
Wurde die Tasche (selbst wenig) benutzt, weist geringste Fett- oder Schweißspuren am Griff, leichteste Kratzer durch Abstellen oder einen Geruch durch Kosmetikartikel auf, ist sie eben gebraucht, wenngleich ohne Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit oder sehr geringfügig, aber eben nicht mehr neuwertig :-O.
2. Rechtsirrtum:
Trotz "Keine Rücknahme, keine Garantie!" haftest grds. für sachmängelfreien Übergang der Ware :-)
Die verkaufsfördernde, aber beschönigende und somit irreführende Beschreibung "neuwertig" würde dann insofern tatsächlich einen Sachmangel darstellen :-O**
was ich jetzt am besten machen kann?
Beherzige das hier Gesagte. Und nachdem der Fall von ebay geschlossen wurde, kannst du die Tasche ja erneut einstellen.
G imager761
Du bist definitiv im Recht und eigentlich kann er dir nichts. Du könntest ihn sogar verklagen, da er sich nicht an euren Kaufvertrag hält.
ABER: lohnt sich das? Ich würde die Tasche erneut einstellen oder dem nächstunterlegenen Bieter anbieten; allerdings wahrscheinlich vorher eine Meldung an Ebay machen. Schon alleine, damit dir die Verkaufsprovision erstattet wird.
Der Käufer hat die Zahlung schon zurückgezogen - und ist somit sowieso schon mal als erstes vertragsbrüchig. Von "mangelhaft" war keine Rede; eher von "nichtgefallen"; also schon mal kein Grund.
Wenn die Tasche wirklich im guten Zustand war, bist Du absolut im Recht.
Ich würde auf eine Antwort von Ebay warten und selbst wenn er Dich schlecht bewertet ist das auch noch so.
Vllt hat Er die Tasche jetzt auch mit absicht zerstört. In dem Fall wäre es gut wenn du noch Fotos vom Zustand hast als Du es reingestellt hast.
Du musst bei Ebay als Privatkäufer gar nichts zurück nehmen! Ausnahme; du verkaufst mangelhafte Ware und der Käufer kann dir eine arglistige Täuschung nachweisen.
Du musst bei Ebay als Privatkäufer gar nichts zurück nehmen!
Falsch. Auch als Privatverkäufer haftet man für den sachmängelfreien Übergang der Ware: § 434 BGB. Weicht der Artikel von den zugesicherten Eigenschaften (Angebotstext) ab, berechtigt dieser Sachmangel den Käufer zur Rückabwicklung des Vertrages gem. § 323 BGB: Die Verkäuferin hat den Höchtgebotpreis incl. Versandkosten zu erstatten :-O
G mager761
Ich habe ja geschrieben, sofern kein Mangel vorgelegen hat, bzw. dieser verschwiegen worden ist (Täuschung), haftet ein Privatverkäufer nicht. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Also alles richtig gemacht :)
Tatsächlich: "Mein Rat: Paketannahme verweigern!"?
Und nicht nur mangelhafte, sondern bereits nur von der Beschreibung abweichende Ware berechtigt zu Rückabwicklung des Kaufes :-)
Das sind schon rechtsrelevante Unterschiede :-)
G imager761
Mein Rat: Paketannahme verweigern!
Sie muss aber vorher abwarten was rauskommt. Denn wenn Sie jetzt einfach die Tasche verkauft ist das ein Vertragsbruch. Denn lass mal Ebay sagen er muss die Tasche annehmen und sie darf, das Geld behalten und die Tasche ist dann weg.