Ebay Käufer meldet ware sei defekt, was kann ich tun?

7 Antworten

Das Problem ist nicht das Problem an sich, sondern dass Du PayPal angeboten hast. Wenn er einen abweichenden Artikel meldet, dann bekommt er sein Geld wieder ohne Prüfung und ohne Gutachten. Mit Deiner Anmeldung zu PayPal hast Du deren AGB unterschrieben, die genau das beinhalten. Für die Zukunft: Kein PayPal anbieten und die Gewährleistung ausschließen, dann passieren solche Sachen nicht.
So, in Deinem Fall jetzt würde ich die Kosten für die Rücksendung überweisen (nichts weiter), und mir das Gerät zur Prüfung zurückschicken lassen. Das steht Dir zu. Beiße in den sauren Apfel.

EBastler 
Beitragsersteller
 26.09.2015, 15:25

steht das irgendwo geschrieben, dass es mir zusteht die ware zur überprüfung zurückzunehmen?

Ich glaube Dir.

Nachdem er mit PayPal bezahlt hat, kann er das Geld - auch ohne Dein Einverständnis - sofort zurückholen.

Er wird als Begründung "Ware entspricht nicht der Beschreibung" o.ä. angeben und Du hast Null Chance was dagegen zu unternehmen. Auch Deine Zeugen/Fotos ändern nichts an der Tatsache: PayPal gibt ihm Recht, auch wenn er nicht im Recht ist.

Scheinbar kommt er Dich sogar noch entgegen; er will das Geld von Dir, obwohl er längst einen Fall bei PP eröffnen hätte können.

Empfehle Dir, nie mehr PayPal anzubieten.

EBastler 
Beitragsersteller
 25.09.2015, 22:49

hm danke denke du hast recht damit ich werds wohl zurücknehmen..

Margita1881  25.09.2015, 22:55
@EBastler

Gerne, es wird Dir wirklich nichts anderes übrigbleiben; Du kommst aus der PayPal-Verkäufer-Falle nicht raus; er eröffnet sonst mit Sicherheit einen Fall.

Die PayPal-Käufer können mit einem VK treiben was sie wollen und es wird oft ausgenutzt. Da haben sich schon einige darauf spezialisiert.

Margita1881  25.09.2015, 23:07
@Margita1881

"Privatverkauf daher keine Rücknahme oder Garantie." 

Garantie können nur Hersteller geben, keine Privatverkäufer.

Er soll die Ware versichert zurücksenden; sonst hast das nächste Problem.

Grundsätzlich musst du mangelfreie Ware liefern. Genau das ist hier der springende Punkt. Wird die Ware umgehend nach Empfang geprüft und reklamiert, darf man davon ausgehen, dass die Ware bei Übergabe defekt und damit mangelhaft war. Da hilft auch ein Gewährleistungsausschluss nicht weiter.

Um Betrügern vorzubeugen empfiehlt es sich, die Serien-Nr. vorab fotografisch festzuhalten und dieses Bild schon im Angebot mit einzustellen. Zum Einen schreckt das potentielle Betrüger von vornherein ab und ist andererseits im Streitfall ein gutes Argument.

In deinem hier genannten Fall, wäre wohl ratsam, einer Rücksendung zuzustimmen. Falls dann tatsächlich ein anderes Gerät mit anderer Serien-Nr. zurückkommt, handelt es sich eindeutig um einen Betrug, der angezeigt werden sollte. Bei Zahlung per PayPal wird in der Regel dem Käufer zugestimmt, was dich erst mal in eine schlechte Ausgangsposition bringt.

Hast Du das "übliche Blabla" im Verkauf reingeschrieben? Damit meine ich, dass Du als Privatverkäufer keine Haftung übernimmst etc.

Außerdem: hat der Käufer Dir nachgewiesen, dass er das Radio richtig eingebaut und nicht etwa die Anschlüsse vertauscht hat?

Steckt evtl. doch noch eine CD drin?

EBastler 
Beitragsersteller
 25.09.2015, 21:53

"Privatverkauf daher keine Rücknahme oder Garantie."

hab ich reingeschrieben,  weiß aber nich wie legitim das ist :)

nachweißen kanners ja schlecht außer seine angeblichen 35 jahre Erfahrung.

CD steckt keine Drin, ich habe es mit 2 meiner CD´s vor dem versenden Überprüft, die sich beide wieder in meiner CD Mappe befinden

wewog  25.09.2015, 21:59
@EBastler

Ok, dann liegts an Dir, wie Du mit der Sache umgehen möchtest. Du hast Zeugen, dass das Radio vor dem Versenden korrekt funktioniert hat.

Andererseits könntest Du halt eben eine schlechte Bewertung bekommen.

Möchtest Du Konsens? Dann kannst das Radio zurücknehmen, dann aber unter dem Vorbehalt, dass Du das Teil so zurück bekommst, wie Du es verschickt hast. (was nach Deiner Schilderung unwahrscheinlich sein dürfte).

Oder Du gehst auf die Barrikaden (ich persönlich würde das tun) und notfalls Paypal/Ebay darauf hinweisen, dass Du es unter Zeugen getestet hattest.

Trotz allem: Privatverkauf bleibt Privatverkauf. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich denke, allein Dein Hinweis sollte ausreichend sein.

Interesierter  25.09.2015, 22:07
@wewog

Der Hinweis "Privatverkauf daher keine Rücknahme oder Garantie." ist kein wirksamer Gewährleistungsausschluss.

Weiter entbindet auch ein wirksamer Gewährleistungsausschluss den Verkäufer nicht von der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Ware.

Hier haben wir den Streit, ob das Gerät bei Übergabe mangelhaft war oder nicht. Falls das Gerät (Serien-Nr. überprüfen) tatsächlich defekt zurück kommt, ist von einer mangelhaften Lieferung auszugehen. Kommt ein anderes Gerät zurück, ist das ein Betrugsversuch des Käufers. Allerdings kann der Verkäufer das nur herausfinden, wenn er einer Rücksendung zustimmt.

steht unten

EBastler 
Beitragsersteller
 25.09.2015, 22:08

wie oben steht Paypal