Ebay - Käufer will nachträglich Rabatt wegen angeblichem Defekt?
Ich habe ein Handy mit Displayschaden verkauft. Zahlung lief bei Überweisung, ich habe verschickt. Alles gut.
Nun behauptet der Käufer, dass sich das Handy nicht laden lässt. Ich habe ihm angeboten das er es zurückschickt und ich ihm das Geld erstatte, wenn ich den Fehler nachvollziehen kann. Ich will ja wissen ob er die Wahrheit sagt.
Erst sagte er, dass ich ZUERST das Geld erstatten soll und DANN erst schickt er das Handy zurück (in fehlerhaftem und gebrochenem deutsch übrigens. Ein Schelm wer Böses dabei denkt).
Ich habe abgelehnt und gesagt, er soll es zurückschicken und ich gebe ihm das Geld zurück. Nun will er 12 Euro Rabatt, um den Schaden selber reparieren zu lassen. Zurückschicken will er das Handy aber trotdem nicht, bzw. er reagiert darauf gar nicht. Wie verhalte ich mich nun richtig?
Btw. Wir reden hier von einem Auktionsbetrag von lediglich knapp über 30 Euro!
11 Antworten
Ich würde weiter anbieten den Fehler zu beseitigen.
Am Ende ist da nichts und er will nur "Geld sparen". Solche Leute gibt es ja, egal ob gutes Deutsch oder nicht...
Du hast ja deine Nachrichten als Beweis, dass du versucht hast was zu unternehmen (falls er bei Ebay Stress macht)
Antworte gar nicht mehr, heb den Schriftwechsel aber auf.
Du hast ein Angebot gemacht, welches er abgelehnt hat bzw. auf welches er gar nicht reagiert hat. Dann muß der Käufer eben die Konsequenzen ertragen.
Du besteht darauf, dass er dir das Handy zurückschicken soll und erst dann gibt es Geld zurück oder alles bleibt wie es ist (so würde ich es machen).
Wenn du als Privatverkäufer jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hast musst du gar nichts erstatten, insbesondere bei Defekten auf die du beim Verkauf hingewiesen hast. Wenn du allerdings gewerblicher Verkäufer bist kommst du aus der Gewährleistung nicht heraus.
Als Privatverkäufer musst du keine Gewährleistung übernehmen. Du wärst ihm sogar entgegengekommen. Sollte er weiterhin Probleme machen, dann schalte E-Bay mit ein. Für sein Recht zu kämpfen lohnt sich. ;)
Als Privatverkäufer musst du keine Gewährleistung übernehmen.
Doch. Wenn man sie nicht explizit ausschließt, haftet man 2 Jahre für Sachmängel