Dürfen meine Eltern mir meine E-Zigarette einfach so wegnehmen (18 Jahre)?
Ich hab mir eine E-Cigarette mir geholt als ich 17 war und eine wo ich jz 18 bin und die beiden haben meine Eltern weggenommen und habe mit mein eigenes Geld bezahlt. Gibt es irgendein Gesetz oder so was auf meiner Seite steht das ich sie wieder bekomme?
10 Antworten
Hallo,
mit 18 darfst Du eine E-Zigarette kaufen, besitzen und konsumieren. Niemand, das schließt Deine Eltern ein, hat das Recht sich Deines Eigentums zu bemächtigen.
Mit 17 durftest Du weder eine E-Zigarette erwerben, noch sie konsumieren. Das wird hier gerne verdreht. Es gibt immer noch Menschen die meinen ihre persönlichen Definitionen von Gesetzen ausleben zu können. Die Deutungshoheit von Gesetzen liegt allerdings einzig beim Gesetzgeber. Die Gesetzeslage diesbezüglich ist jedoch eindeutig. Das spielt aber nun keine Rolle mehr, da Du mittlerweile 18 und damit volljährig bist.
Theoretisch könntest Du Deine Eltern auf Herausgabe Deines Eigentums verklagen. Innerhalb der Familie sollte man so etwas möglichst vermeiden.
Ein sachliches Gespräch wäre hier angebracht. Das ist einfacher, günstiger und führt in der Regel schneller zum Ziel. Außerdem würde eine Klage einen vielleicht unwiederbringlichen Keil zwischen die Familie treiben.
Fakt ist, dass Du mit Deiner Forderung auf Herausgabe im Recht bist. Das ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. §985 BGB Herausgabeanspruch: "Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen."
Was die Nutzung einer E-Zigarette im Haus oder der Wohnung Deiner Eltern betrifft, musst Du Dich nach den Wünschen Deiner Eltern richten. Mit 18 hast Du allerdings jederzeit das Recht Dir eine eigene Wohnung zu suchen.
Sollten Deine Eltern sich Sorgen über Deine Gesundheit machen und es ist/war ein Handeln aus Unwissenheit, dann solltest Du sie über E-Zigaretten aufklären. Vielleicht lässt sich das Problem bereits damit aus der Welt schaffen.
E-Zigaretten sind laut der aktuellen Studien nahezu unschädlich. Die zu erwartenden Gesundheitsschäden bewegen sich Richtung Null. Im genutzten Liquid sind in der Konzentration und Menge keine schädlichen Stoffe enthalten.
Im Liquid sind ausschließlich 2 Lebensmittelzusatzstoffe (E1520 PG & E422 VG) enthalten, zudem noch die Aromen, die ausschließlich aus Lebensmittelaromen bestehen. Wenn dagegen keine Unverträglichkeit besteht, lässt sich ein Liquid (ohne Nikotin) auch problemlos trinken.
Hier ein ins Deutsche übersetzter Auszug einer Studie vom britischen Gesundheitsministeriums bzgl. rauchen und dampfen:
Nachfolgend 2 Videos über E-Zigaretten, die eine Klärung herbeiführen dürften.
Ich denke, dass Du alles in einem ruhigen und sachlichen Gespräch klären kannst.
Alles Gute Dir...
Gruß, RayAnderson 😏
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Die Videos sind von Prof. Dr. B. Mayer, Toxikologe und Pharmakologe, an der Uni Graz, Österreich. Prof Mayer gehört zu den international führenden Toxikologen.
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Die E-Zigarette, Dampfen statt rauchen, Schadensminimierung:
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https://www.youtube.com/watch?v=6wQUcW35u9A
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Grundlagen der Nikotinwirkung:
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Gerne....
Unwissenheit, aber auch gezielte Irreführung bei den Fakten über E-Zigaretten führen leider zu unmöglichen Situationen.
Da hilft nur Aufklärung.
Leider gibt es Menschen die beratungsresistent sind und selbst, in dem Fall von Toxikologen, die die Fachleute auf diesem Gebiet sind, keine Erklärung annehmen.
Trotzdem sollte man immer erst den Weg des Versuches einer Aufklärung gehen. Das ist manchmal sehr mühsam, aber oft fruchtet es irgendwann.
Speziell innerhalb der Familie sollte man immer den sachlichen, aufklärenden Weg wählen.
Hier auch für Dich noch einmal der Link zu allen Videos von Prof. Dr. Mayer. Prof. Mayer befasst sich als Toxikologe seit vielen Jahren mit dem Thema und gehört zu den international anerkanntesten Toxikologen.
https://www.youtube.com/user/Beli120805/videos
Wenn man seine Eltern damit konfrontiert und sie trotzdem bei ihrer Meinung bleiben, würden sie sich selbst disqualifizieren.
Im genutzten Liquid sind in der Konzentration und Menge keine schädlichen Stoffe enthalten.
Das dürfte wohl auch der Grund sein, dass bei nahezu allen "Dampfmittelkapseln", die so im Handel erhältlich sind, draufsteht, dass sobald das Liquid unverdampft in den Mund gelangt sofort der Mund gründlich und mehrfach ausgespült werden muss und das Liquid gar keines Falles (auch nicht in Kleinmengen) verschluckt werden darf...
Wer sich nicht mit der Materie auskennt sollte sich zurückhalten und nicht solch unsinnigen Kommentare verfassen.
Den Begriff Dampfmittelkapseln gibt es nicht.
Im Liquid sind ausschließlich 2 Lebensmittelzusatzstoffe (E1520 PG & E422 VG) enthalten, zudem noch die Aromen, die ausschließlich aus Lebensmittelaromen bestehen. Wenn dagegen keine Unverträglichkeit besteht, lässt sich ein Liquid (ohne Nikotin) auch problemlos trinken.
Diese Stoffe sind völlig unbedenklich und das ohne Mengenbeschränkung. Schließlich finden wir sie in unserer täglichen Nahrung.
Wenn dem so wäre wie Du mutmaßt, dann solltest Du jedes Mal wenn Dir Joghurt oder Kuchen in den Mund gelangt ist, Deinen Mund sofort gründlich ausspülen....
Das zeigt wie schlimm Dein Halbwissen ist.
Wer sich nicht mit der Materie auskennt sollte sich zurückhalten und nicht solch unsinnigen Kommentare verfassen.
Langsam, langsam!
Den Begriff Dampfmittelkapseln gibt es nicht.
Ist mir doch egal, wie Du es nennst - die Funktion von Anführungszeichen kennst Du? Lies die Packungsbeilage beispielsweise von Vype ePen Caps. Da steht das drin. Mag sein, dass es nur um das enthaltene Nikotin geht - ist aber völlig wurscht. Deine Aussage, dass das genutzte Liquid nahezu keine gefährlichen Stoffe beinhaltet, ist völliger Unsinn.
Das zeigt wie schlimm Dein Halbwissen ist.
[editiert durch Support, bitte sachlich bleiben]
In Deiner Antwort erweckst Du den Eindruck, dass jedes Liquid unbedenklich ist. Und das ist es eben nicht, wenn es Nikotin enthält. Sogar in Deinem Kommentar, indem Du mich als dumm hinstellst, kommt es nur in einer kleinen Klammer vor. Und genau darum ging es.
Man kann eben nicht pauschal sagen, dass jedes Liquid unbedenklich ist.
End of story.
Wenn es Dir egal ist, solltest Du nicht eine kreative Wortschöpfung betreiben.
Im Liquid befindet sich das was ich Dir geschrieben habe und das wird offiziell als völlig unbedenklich eingestuft.
Das solltest Du erstmal lesen. Dann musst Du nicht diesen Unsinn schreiben.
Solltest Du auf Warnhinweise anspielen, die sind gesetzlich vorgeschrieben und entsprechen nicht immer der Realität.
Außerdem solltest Du nicht meine Worte verdrehen. Ich habe nicht davon geschrieben, dass "nahezu keine gefährlichen Stoffe beinhaltet". Allenfalls habe ich geschrieben, dass es nahezu ungefährlich ist. Das entspricht der Realität, exakt so wie ich es geschrieben habe.
Erst lesen und verstehen, dann schreiben!
Im Liquid sind ausschließlich 2 Lebensmittelzusatzstoffe (E1520 PG & E422 VG) enthalten, zudem noch die Aromen, die ausschließlich aus Lebensmittelaromen bestehen. Wenn dagegen keine Unverträglichkeit besteht, lässt sich ein Liquid (ohne Nikotin) auch problemlos trinken.
Diese Stoffe sind völlig unbedenklich und das ohne Mengenbeschränkung. Schließlich finden wir sie in unserer täglichen Nahrung.
Wenn dem so wäre wie Du mutmaßt, dann solltest Du jedes Mal wenn Dir Joghurt oder Kuchen in den Mund gelangt ist, Deinen Mund sofort gründlich ausspülen....
Das zeigt wie schlimm Dein Halbwissen ist.
Hier ist kein Platz für Hetze und Provokation!
Du schreibst:
Im genutzten Liquid sind in der Konzentration und Menge keine schädlichen Stoffe enthalten.
Das ist, wenn Nikotin zugesetzt ist, falsch. Und diese Tatsache geht in Deiner Antwort unter. Somit ist dieser Satz grob irreführend.
Das zeigt wie schlimm Dein Halbwissen ist.
Nein, das zeigt, dass Du echt Angst hast, dass Dir einer Dein Spielzeug entzaubert.
Hier ist kein Platz für Hetze und Provokation!
Ich hetzte nicht und ich provoziere auch nicht. Du verbreitest mindestens grob missverständliche, wenn nicht gar falsch Informationen und das habe ich aufgezeigt. Fertig.
Die Tatsache, dass Du hier so aggresiv und beleidigend sein musst zeigt lediglich, dass ich den Schwachpunkt getroffen habe.
Solltest Du auf Warnhinweise anspielen, die sind gesetzlich vorgeschrieben und entsprechen nicht immer der Realität.
Wenn diese Warnhinweise vorgeschrieben und das Liquid so unbedenklich sind wie Joghurt, warum stehen die dann nicht auch auf Joghurt oder den Kaugummis meiner Tochter?
Falsch!
Du kennst die Wirkungsweise von Nikotin nicht. Schau Dir die Videos von Prof. Dr. Mayer an, dann musst Du hier nicht Halbwissen verbreiten. Prof. Mayer ist ein international renommierter Toxikologe.
Exakt so wie ich es geschrieben habe, ist es die Realität.
Die Wirkungsweise von Nikotin ist dosisabhängig wechselwirksam.
Du machst Dir nicht einmal die Mühe zu verstehen. Anderenfalls würdest Du hier nicht so viel Unsinn schreiben.
Du bist derjenige, der hier mit Halbwissen provoziert und Hetze betreibt.
Warnhinweise die nicht der Realität entsprechen, Beispiele:
Auf der Verpackung von Akkuträgern, Verdampfern & Verdampferköpfen steht der Warnhinweis:"Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der sehr stark abhängig macht."
In diesem Satz sind gleich 2 Lügen, aber sie sind vorgeschrieben.
- In keinem der Produkte befindet sich Nikotin. Wenn man in einen Akkuträger Liquid einfüllen würde, wäre er defekt.
- Wenn die Wirkungsweise von Nikotin nicht manipuliert wird, dann verfügt Nikotin lediglich über ein sehr geringes Abhängigkeitspotential, das in der Regel zu keiner Abhängigkeit führt. Deswegen und nur deswegen steht auf allen NET Produkten trotz Nikotin kein Warnhinweis. Das extreme Abhängigkeitspotential von Nikotin, wie es von Tabakzigaretten bekannt ist, wird künstlich, durch diverse Suchtverstärker erzeugt. Suchtverstärker gibt es im Liquid nicht. In NET Produkten sind mehr Inhaltsstoffe als im Liquid enthalten. Dort beschränkt es sich nicht nur auf Lebensmittelzusatzstoffe.
Deswegen... erst informieren, dann schreiben, falls es dann noch etwas zum Schreiben gibt.
[editiert durch Support, bitte sachlich bleiben]
Schlauerweise hast Du natürlich das nächste Video, indem es um schädliche und abhängig machende Wirkungen geht, nicht verlinkt. Wieso?
Es ist alles verlinkt. Du musst Dir nur die Mühe machen es auch anzuklicken und anzuschauen.
Habe ich. Das fehlende Video wird im letzten Satz des Videos angekündigt.
Hier findest Du alle Videos von Prof. Mayer
Hallo zusammen,
teils wird es schon etwas hitzig in eurer Diskussion ;-). Bitte achtet darauf, dass Ihr auf der sachlichen Ebene bleibt und eure Kommentare, auch wenn Ihr Euch nicht einig seid, auf der Basis gegenseitigen Respekts verfasst und Euch dabei auf das Thema konzentriert, ohne persönlich zu werden. Vielen Dank!
Viele Grüße
Jenny vom gutefrage Support
rein rechtlich gibt es keine Gründe, die es deinen Eltern erlauben dir dein Eigentum abzunehmen und wenn sie es trotzdem tun, dann nennt man das Diebstahl bzw. Unterschlagung und nach dem geltenden Recht haben sie damit eine Straftat begangen - du bist mittlerweile volljährig und darfst beide legal besitzen und benutzen - auch die, die du mit 17 gekauft hast, denn da warst du bereits geschäftsfägig genug, um in einem gewissen finanziellen Rahmen eigenes Eigentum zu erwerben und zu besitzen. Der Besitz und das Benutzen einer E-Zigarette ist übrigens auch U18 nicht untersagt - man hätte dir nur keine verkaufen/schenken und du hättest sie nicht in der Öffentlichkeit nutzen dürfen.
Daher kannst du natürlich rechliche Schitte gegen deine Eltern einleiten um dein Eigentum zurück zu bekommen - aber ob das soooo sinnvoll ist?! Versuch mal lieber mit ihnen zu reden. Wenn sie Bedenken wegen "ist ja sooooo schädlich" oder sowas haben, dann zeig ihnen mal diese Videos: https://www.youtube.com/channel/UC-OtjiFrsB2haZIvdEuNsSA , vielleicht hilft das.
Wenn du 18 bist, dann dürfen deine Eltern dir die Dampfe natürlich nicht wegnehmen. Es ist dein Eigentum, lt. Gesetz darfst du sie besitzen und selbst, wenn Eltern dir etwas wegnehmen, ist es Diebstahl.
Selbstverständlich dürfen sie dir verbieten, innerhalb ihrer Wohnung dieses Teil zu benutzen, wenn sie die Miete bezahlen - denn sie haben das Hausrecht. Aber als Erwachsener darfst du ja auch überall draußen dampfen ...
Fordere dein Eigentum zurück ... es gibt keine Rechtsgrundlage, die ihnen ihr Tun erlaubt.
Vielen Dank
Die, die Du gekauft hast, als Du 18 warst können sie Dir nicht wegnehmen, denn Du bist volljährig und voll geschäftsfähig. Mehr muss man dazu gar nicht sagen. Sie können Dir verbieten, zuhause zu dampfen (ist ja ihr Haus/Wohnung), aber den Besitz können sie Dir nicht verbieten, geschweige denn, Dir das Teil wegzunehmen.
Offensichtlich können sie das schon, denn sie haben es ja getan.
Klar können sie, ist halt rechtlich nicht zulässig.
§ 985 BGB. Das zuständige Amtsgericht wird sich freuen :D
Vielen Dank das wird mir sehr helfen
vielen dank das ding ist mit den kann man leider nicht reden die denken das sie höher stehn und denken das Dampfen schädlicher ist als Cigaretten und es zum Rauchen führen kann