Muss man den Feuerwehreinsatz selber zahlen?
Guten Tag, ich habe da eine Frage und zwar ca. vor 3 Monaten hat meine Mutter die Konfitüre auf dem Herd (kleinste Stuffe Temperaturregler) gekocht und nebenbei die Wohnung aufgeräumt. Die Mutter ging einkaufen aber hat vergessen das Herd auszuschalten . Die Feuermelder sind eingegangen und die Nachbarn ruften die Feuerwehr. Die Feuerwehr ist mit mehreren Fahrzeugen gekommen. Die wollten die Tür aufbrechen , doch mein Vater ist rechtzeitig gekommen und machte die Tür auf. Auf dem Herd war eingebrannte Konfitüre und war ein bisschen der Gestank, nach verbranntem Zucker. Die Feuerwehr packte alles zusammen und fuhr weg. Gestern ist ein Brief von dem Stadtverwaltung gekommen und dort steht es wird meiner Mutter grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen und wir müssen ca.1000 Euro zahlen. Da die Summe recht hoch ist, wollte ich hier fragen ob es überhaupt die Haftpflichtversicherung zahlt oder müssen wir das Ganze bezahlen???? Für die Antworten werde ich mich sehr freuen.
4 Antworten
Bei grober Fahrlässigkeit muss man die Kosten für den Einsatz selber bezahlen, auch die Versicherung übernimmt die Kosten bei grober Fahrlässigkeit nicht.
danke, aber wer verurteilt bzw. entscheidet ob es grob fahrlässig ist(war) oder einfach fahrlässig???
Danke fürs Antwort,aber die Mutter hat es nicht mit Absicht gemacht. Sie hat es einfach vergessen. Ist das grob fahrlässig?
Welche Stadt ?
Feuerwehr ist Sache der Kommunen. Du solltest dann eben in Deiner Stadt nachsehen, die meisten veröffentlichen deren relevantes Stadtrecht, was die Feuerwehraufwands- und -gebührensatzung zu dem Thema hergibt. Grundsätzlich hat BaWü die Möglichkeit geschaffen, Fehleinsätze zu berechnen. Ist aber ein komplexes Thema wie schon anderweitig geschrieben.
Tolle Stadt. Aber du schreibst ja auch Feuerwähr.
BW
also Baden-Württemberg
Das ist ein ziemlich komplexes rechtliches Thema.
Darf die Verwaltung auf Grund des Feuerwehrgesetzes des Bundeslandes überhaupt einen Kostenersatz verlangen?
Sind die Kosten nach der Satzung der Stadt überhaupt gerechtfertigt?
Ist das wirklich als grobe Fahrtlässigkeit einzustufen?
Fragt die Versicherung ob die die Kosten übernehmen? Wenn nicht würde ich mir rechtlichen Rat suchen. Dazu die Einspruchsfristen betrachten.
Da wärde ich die Haftpflichtversicherung direkt anfragen!
Absicht wäre eine Art Vorsatz. Grob fahrlässig ist das eklatante Ausserachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Rechtsprechung sieht das was Deine Mutter gemacht hat jedoch durchaus sehr kritisch und geht da auch in die Richtung. Hängt aber durchaus von den Umständen des Einzelfalls ab.