Durchfahrt verboten Ausversehen Durchgefahren Strafe?
Hey Leute
Habe gestern bissen Mist gebaut und zwar ist bei uns wegen Kerb die Haubtstraße gesperrt das keiner durchfährt und es gibt eine Umleitung so ich bin immer schön brav die Umleitung gefahren und gestern bin ich eine zu Früh abgebogen und genau an dieser Haubtstraße Rausgekommen als ich das gemerkt habe wollte ich wieder zurück aber hinter mir stand eine Ganze reihe von Autos die auch da lang Wollte so dann musste ich halt weiter gradeaus durch und Promt stand Das Ordnungsamt vor mir hat gleich mein Kennzeichen fotografiert und karm an mein Fenster ich sagte der Darme das ich ausversehen eine zu früh links Abgebogen bin aber das hat die net gebockt die hat mir nur gesagt wo ich wieder rausfahren soll und fertig unterwegs ist mir eingefallen das die doch mein Kennzeichen fotografiert hat und ich habe natühlich net gefragt was auf mich zukommt
Jetzt meine Frage was kann auf mich zukommen bekomme ich nur eine Geldstrafe oder auch gleich punkte weil da Menschen grade am abbauen waren ich weiß net ob das dann als Gefährdung der Menschen berechnet wird ich habe halt echt angst punkte zu bekommen
LG Meli
4 Antworten
Schau mal hier:
20€, mehr kann nicht passieren.
Es ist schon interessant, dass das Ordnungsamt den fließenden Verkehr "kontrolliert". Zeichen und Weisungen des OA können ignoriert werden, da diese Befugnisse für den fließenden Verkehr der Polizei zustehen.
Daher wurde sicherlich auch "nur" das Kennzeichen fotografiert. Das OA kann dir einen Hinweis geben, wo man herausfahren KANN, aber nicht man man langfahren SOLL. Es kann auf die VZ oder Verkehrsregeln hinweisen, aber keine Weisungen erteilen.
Aber natürlich kann das OA (wie jeder andere Bürger auch) einen OWi-Verstoß im fließenden Verkehr zur Anzeige bringen, obwohl es eigentlich für den ruhenden Verkehr zuständig ist.
Im Fall des Verbots der Durchfahrt (VZ 250 ff) sind dies in der Regel 20€.
Sollte das OA tatsächlich eine Weisung erteilt haben stellt sie mir die Frage der rechtmäßigkeit. Ganz unabhängig vom Verkehrsverstoß der mit 20€ ohne Punkte als Verwarngeld für eine fahrlässige, geringfügige OWi geahndet werden kann.
Also wenn Post kommt, entweder zahlen oder ein "Faß" aufmachen...
1. Wer war denn Fahrer? Gibt es ein Foto oder eine Personalie des Fahrers oder kann sich das OA noch ganz genau an die Person erinnern?
Bei geringfügigen OWis wird in aller Regel keine Fahrtenbuchauflage erteilt und wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann, so wird das Verfahren eingestellt.
2. War die Weisung (wenn es denn eine war) wo langgefahren werden "soll" rechtmäßig? Amtsanmaßung? Ok...weit hergeholt, aber wenn man denn unbedingt wollen würde, ein Ansatzpunkt man ein "Faß" aufzumachen.
Ich würde die 20€ im Zweifensfall bezahlen und gut, aber wer es austesten will...
Bist du (ich sage einfach mal "du") denn überhaupt an einem Verkehrszeichen, welches die Durchfahrt verbietet oder an einer anderen beschränkenden Verkehrseinrichtung (Sperre, ...) vorbei gefahren?
Du bekommst überhaupt keine Strafe sondern nur eine Verwarnung und must evtl. ein Verwarnungsgeld zahlen. Nach fristgerechter Zahlung des verwarnungsgeld wird das Verfahren ohne weitere Konsequenzen eingestellt. Nur wenn du das verwarnungsgeld nicht oder nicht rechtzeitig bezahlst kann ein Bußgeldverfahren daraus werden und eine Strafe sowie Bearbeitungsgebühr fällig werden.
ich bin mit meinem Wagen gefahren ja es war Ortseingang und Ortsausgang sperren aufgestellt aber dadurch das ich eine zu früh links abgebogen bin, bin ich halt mitten auf dieser abgesperrten Straße gelandet und wurde gleich angehalten und es wurde ein schönes Foto gemacht von der Dame diese 20 Euro wären mir sowas von egal Haubtsache keinen Punkt