Dürfte man Automarken mit fiktiven Namen kommerziell nutzen?
Moin.
Ich modelliere gerade ein Ford Mustang 302 Boss [1970] und soweit bin ich derzeit:
Ich bin noch nicht fertig, aber ich habe dies später vor mit einem anderen Namen zu versehen, damit ich das in ein Spiel tun kann, welches ich mit einem Freund von mir später entwickle. Jeder weiß, oder sollte wissen, was für ein Auto es ist, jedoch möchte ich nicht, dass die Leute von Ford bei mir an der Haustür klingeln. Kann ich nicht einfach eine fiktive Marke nutzen und die dann darüber tun? Mustang zb ist eine Pferderasse und sollte an sich ja nicht urheberrechtlich geschützt sein. Oder?
Update zum Modell: Es ist nun mehr als offensichtlich. Aber noch nicht fertig.
3 Antworten
Salue
Hast Du Dich mal geachtet wie es die Hersteller von Spielen machen. Die Auto haben alle unbekannte Marken und Typenbezeichnungen. Man sieht aber auf den ersten Blick welches die Vorbilder sind. Es sind nämlich nur z.B. die Lampen oder der Kühlergrill und einige andere Details geändert.
Tellensohn
Angenommen ich würde die Namen rauslassen, ich habe jetzt ein paar neue Fotos mit reingemacht, wäre das so OK oder schon urheberrechtlich "nicht Ok"?
Am 07.04.2011 hat der Bundesgerichtshof entschieden: "Die Abbildung eines durch ein Geschmacksmuster geschützten Erzeugnisses in Werbebroschüren ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers verboten." (Quelle)
"Fotos von Designgegenständen, die durch Geschmacksmuster geschützt sind, dürfen also nicht ohne weiteres verwertet werden." (Quelle)
Und was für Fotos gilt , gilt sinngemäß auch für Zeichnungen und für sonstige Grafiken.Und was für Werbebroschüren gilt, gilt sinngemäß auch für sonstige Veröffentlichungen mit Bildern.
Wenn man Einzelheiten eines geschützten Designs ändert, aber dennoch möchte, dass das Publikum die Ähnlichkeit zum Original erkennt und gutiert, wird man sehen, dass sich hier die Katze in den Schwanz beißt:
Das Paradoxon lautet also: Das Publikum soll die Ähnlichkeit erkennen und wertschätzen und deshalb das Produkt kaufen - aber die Richter und zuvor die Gutachter sollen keine wettbewerbsverzerrende Ähnlichkeit erkennen ;-)
Dazu ein Anwalt: "In einem Rechtsstreit wird dann überprüft, ob zwei ähnliche oder identische Designs einander tatsächlich stark ähneln [...]"
Wichtig ist dabei auch der Gesamt-Eindruck, wie ein anderer Anwalt es formulierte: Reichen die Änderungen aus, "um aus der Sicht des informierten Benutzers den angegriffenen Produkten einen abweichenden Gesamteindruck zu verleihen"?
Aus derselben Quelle stammt diese prägnante Meinungsäußerung dazu:
Bei Licht betrachtet fallen die Entscheidungen in Designsachen letztlich aus dem Bauch heraus. Es gibt kaum kalkulierbare Parameter zur Beantwortung der Frage, ob die feststellbaren Ähnlichkeiten ausreichen oder die Unterschiede überwiegen. Auch dem Sachverständigenbeweis ist diese Frage nicht zugänglich. Die Richter entscheiden regelmäßig "aus eigener Sachkunde", sie sind "informierte Benutzer" für alle Branchen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Mustang zb ist eine Pferderasse und sollte an sich ja nicht urheberrechtlich geschützt sein.
Ist sie auch nicht. Aber markenrechtlich.
Kann ich nicht einfach eine fiktive Marke nutzen und die dann darüber tun?
Theoretisch schon. Aber das Problem ist, dass auch das Design geschützt ist. Sprich: Du darfst (ohne Genehmigung) keinen Mustang "abbilden" in einem Spiel, das Du veröffentlichst. Schon gar nicht kommerziell.
Alles daran ist geschützt. Das Auto darf nicht wie ein Mustang aussehen.
Oh, okay. Schade. Aber Danke.
So einfach kann man das nicht sagen. Es darf nicht genauso aussehen, aber mit genügend Änderungen geht das schon. Ich weiß jetzt nicht, wie groß die sein werden, aber da gibts im Internet schon ein paar Infos zu.
Sag ich doch, er darf nicht so aussehen wie ein Mustang. Und natürlich (leider) das schöne Mustang-Logo nicht tragen. Aber er darf natürlich wie ein ganz ähnlicher Sportwagen aussehen. Und er könnte zum Beispiel Cavallo heißen.
aber da gibts im Internet schon ein paar Infos zu.
Mit Sicherheit nicht so detailliert, dass man das auf das jeweilige Auto übertragen kann. Das ist immer wieder ein Streitpunkt. Allerdings eher in Konkurrenz-Situationen. Die sind hier nicht gegeben.
Okay, und inwie fern ist das Design geschützt? Was muss ich beachten oder weglassen?