Mörder in der Kirche

11 Antworten

Tatsächlich hat sich die Frage des Kirchenasyls in den vergangenen Jahrzehnten dank so manchen Spruchs "Im Namen des deutschen Volkes" stark verändert. Früher konnten Menschen in eine Kirche fliehen und die staatliche Gewalt blieb draußen vor. Und zwar prinzipiell. Es griff dann das Hausrecht wie wir es heute kennen.

Bezüglich Straftäter hat es meines Wissens im Zuge des Konkordats entsprechende Vereinbarungen gegeben. Ich gehe davon aus, dass Du dies auf der Seite von radiovatican nachrecherchieren kannst. Gib den Begriff einfach so in die Suchmaske ein.

Politisch Verfolgte, an Leib und Leben bedrohte sind auch schon länger nicht mehr in der Kirche vor Verfolgung geschützt. Ich erinnere vor Jahren schon einen Bericht inklusive Bilder gelesen zu haben wo es um eine hier gut integrierte Familie ging die nach Jahrzehnten im Asyl nun abgeschoben werden sollte. Obwohl im Herkunftsland nachweislich immer noch gefoltert und gemordet wird, obwohl nachweislich zumindest der Vater mit politischer Verfolgung rechnen muss und der Rest der Familie mit Sippenhaft. Wenn ich es recht erinnere berichtete der stern darüber. Damals versuchte wohl das gesamte Umfeld sich gegen hier geltendes "Recht" - "Im Namen des deutschen Volkes" - zur Wehr zu setzen. Eben, weil die Menschen hier so gut integriert waren.

Das nur am Rande.

So weit ich es im Kopf habe hat der Europäische Gerichtshof - letztes Jahr wohl - sich auch diesbezüglich geäußert. Schau mal im Archiv dort nach. Kann auch der EUGH für Menschenrechte gewesen sein. Beide Archive sind ja leicht zu handhaben.

Spaghettus  06.05.2012, 18:54

"Es griff dann das Hausrecht, so wie wir es heute kennen."

Was für ein Unsinn. Kein Hausrecht der Welt kann verhindern, dass der Staat auch im Haus Recht durchsetzt.

Die Strafprozessordnung lässt zu, dass Mörder (keine Kartoffeldiebe oder politische Demonstranten) auch bis in ein Gebäude verfolgt werden können. Der Zugriff kann somit auch in der Kirche erfolgen. Es wäre rücksichtsvoll, dies zu vermeiden, wenn es auch anders geht.Sache der Kirche ist es jedenfalls, den Mörder zu trösten und darauf hinzuweisen, dass Jesus neben Straftätern gekreuzigt wurde etc. Die weltliche Gerechtigkeit sollte dennoch nicht behindert werden. Es gilt bei strafprozessualen Maßnahmen(Festnahme) auch der Grundsatz der "Verhältnismäßigkeit". Bei einem Mörder ist diese zu bejahen.

Ja , der pastor kann die polizei nicht reinlassen wenn er will !

taigafee  06.05.2012, 12:39

hatte der pastor einen mörder versteckt, dabbi? :-)

lianya  05.05.2012, 22:33

Das war doch garnicht die Frage. Natürlich hat der Pastor Hausrecht. Aber bei einem mutmaßlichem flüchtenden Straftäter hat die Polizei da ein paar mehr Rechte.

Dabbi123  05.05.2012, 22:37
@lianya

Nein eben nicht ! Wenn der Pastor sagt die Polizei darf nicht rein , dann kommt sie auch nicht rein . Mein vater ist polizist und hat mir das letztens noch gesagt !

Maro95  06.05.2012, 04:30
@Dabbi123

Is ja schon für dich. Gibt es dazu auch ne Rechtsgrundlage, die du uns zeigen könntest?

Und bist du sicher, dass dein Vater von einer Situation gesprochen hat, die mit der in der Frage geschilderten identisch ist?

lol515  06.05.2012, 22:09
@Maro95

Hausfriedensbruch, steht im ABGB.

Das ist ein knifflige Frage ... das Kirchenrecht, welches auch das Kirchenasyl behandelt ... ist ein eigener Rechtszweig.

Ich würde bei meinem Rechtsverständnis dazu tendieren, zu behaupten, dass die Kirche (als Gebäude, als Ort) Menschen, auch wenn sie schwere Vergehen gegen geltendes Landesrecht (und in Deutschland auch gegen EU-Recht) begangen haben, offenstehen muss, sowie jedem anderen Menschen auch.

Das fällt unter Beistandspflicht ... Und der Kirchenvertreter, vermutlich ein Priester, der darf diesen Menschen Trost spenden, die Beichte abmehmen und bei entsprechender Reue auch von all seinen Sünden - dazu bevollmächtigt durch sein Priesteramt - freisprechen.

Und ... der Priester darf den staatlichen Rechtsvertretern nicht ... auch nicht andeutungsweise mitteilen, was der Beichtende an Sünden bekannt hat ... das ist das Beichtgeheimnis und das hat für jedermann/jedefrau zu gelten (Verbrecher oder nicht spielt dabei keine Rolle):

ABER ... das Kirchenasyl kann in diesem Falle vermutlich nicht zur Anwendung kommen, denn damit verstöße die Kirche als Institution gegen staatliches Recht.Und zugleich auch gegen das Grundrecht aller seiner Bürger, welche darauf vertrauen können (sollen) dass der Staat Verbrechen gegen Leib und Leben ahndet.

Spaghettus  06.05.2012, 15:18

Das Kirchenasyl verstößt immer und in jedem Fall gegen staatliches Recht. Es gibt kein solches Recht der Kirchen, das ist lediglich deren Anmaßung, die in Einzelfällen vom Staat stillschweigend akzeptiert wird. Eine wirkliche Rechtsgrundlage hat es nicht.

Entdeckung  06.05.2012, 17:37
@Spaghettus

Nun ... wie schon kurz erwähnt, dass ist eine Frage für Juristen, für Rechtsexperten, welche sich damit befassen.

Kirchliches und staatliches Recht sind Schwestern, aber keine eineigen Zwillinge, das Kirchenrecht hat eine lange Tradition und ist zum Teil mit dem staatlichen verflochten.

Entdeckung  06.05.2012, 12:32

Eine fundierte Antwort kann dir vermutlich nur ein Kirchenrechtler geben, denn nur er weiß, wie das Kirchenrecht in unserer Zeit ausgelegt und angewandt wird.

Die Betonung liegt dabei auf in unserer Zeit, denn auch Recht und Gesetze sind dem Zeitenwandel unterworfen und müssen in regelmäßigen Abständen den zeitgemäßen Anforderungen angepasst werden.

Entdeckung  06.05.2012, 12:34
@Entdeckung

Schau mal, da gibt es ein gutes Buch zu dem Thema

Kirchenasyl im Rechtsstaat: Christliche Beistandspflicht und staatliche Flüchtlingspolitik (ISBN : 9783428098347)

Grefen, Jochen

ISBN 10 : 342809834X

ISBN 13 : 9783428098347

Libraire: Buchhandlung - Bides GbR (Dresden, SA, Germany)

Evaluation du vendeur :
Quantité : 2

Description du livre: Duncker& Humblot, 2001. Kartoniert/Broschiert. État : Neu. 232 mm x 156 mm x 17 mm. -

Der Autor widmet sich den kirchenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen, die mit der von Kirchengemeinden seit Jahren praktizierten Aufnahme erfolgloser Asylbewerber in das sog. Kirchenasyl zusammenhingen:

Hat der Staat den Kirchenraum als einen Glaubens- und Bekenntnisraum zu akzeptieren, der sich seinem Zugriff entzieht Oder maßen sich die Kirchen eine Kompetenz an, die im religiös-neutralen Staat keinen Bestand haben kannDie Darstellung beginnt mit einem rechtshistorischen Abriß, der Ausprägung und Bedeutung des klassischen kirchlichen Asylrechts aufzeigt.

Daran anschließend wird anhand von Praxisbeispielen geklärt, was heute unter Kirchenasyl in tatsächlicher Hinsicht zu verstehen ist und welche Ziele seine Befürworter verfolgen. Ausgehend von diesem faktischen Kirchenasyl wird dann untersucht, ob das geltende Kirchenrecht beider Großkirchen hierfür eine Grundlage bietet.

Schließlich wird das Ergebnis der kirchenrechtlichen Untersuchung am geltenden Verfassungsrecht gemessen und die Streitfrage beantwortet, ob den Kirchen aufgrund der Freiheitsgarantien des Grundgesetzes ein Anspruch auf Achtung des Kirchenasyls und des damit verfolgten Begehrens zusteht.< 317 pp. Deutsch. N° de réf. du libraire 9783428098347

Die Polizei darf auch in einer Kirche Gewalt ausüben und einen Straftäter festnehmen, keine Frage.

Sowas wie In der Kirche dürfen Polizisten keine Waffe ziehen gibt es nicht.

Was schon eher eine Einschränkung sein könnte wäre tatsächlich das Hausrecht des Eigentümers. Aber auch hier bin ich der Ansicht, dass die Polizisten keine Erlaubnis benötigen. Schon gar nicht, wenn ein Haftbefehl vorliegt. Das wäre ja noch schöner - dann könnte jeder gesuchte Täter sich in ner Wohnung verstecken und der Eigentümer lässt die Polizei einfach nicht rein. So läuft´s ja nun auch nicht...