Dürfen wir trotz Sozialhilfe in den Urlaub fahren?
10 Antworten
Ja, das darf man. Man muss das nur mit dem Jobcenter besprechen der die Abwesenheit auch genehmigen muss, weil man während der Urlaubstage dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Soweit mir bekannt, dürfen 21 Tage Urlaub in Anspruch genommen werden.
Ja aber sicher doch. Ihr habt die gleichen Freiheiten wie jeder andere Bürger auch. Ob ihr euer Geld für Kleidung ausgebt, oder für Urlaub, für Kino oder sonst was, das bleibt euch überlassen
ALG II Bezieher dürfen nach Rücksprache (keine Vermittlung während dieser Abwesenheit) 3 Wochen in Urlaub fahren.
Manche Leute haben es aber übertrieben, haben sich z. B. aus dem Ausland krankgemeldet (z. B. Türkei etc), sind dann 4 Monate geblieben.
Mittlerweile werden solche AU Bescheinigungen aus dem Ausland wohl von den Argen nicht mehr anerkannt :)
Warum solltet ihr es nicht dürfen ?
Grundsätzlich muss man bei Alg2 Bezug dem Jobcenter für Vermittlungen zur verfügung stehen, man darf aber bis zu 21 Tage abwesend sein (=3 Wochen) das muss aber vorher genehmigt worden sein ....
Wen man tatäschlich Sozialhilfe nach dem SGB XII bezieht, weil man arbeitsunfähig ist, muss man vorher keine Genehmigung einholen ...