Dürfen wir nach Schulzeit auf das Schulgelände?
Also ich und meine Freundinnen waren um ungefähr halb 5 auf dem Schulgelände, dass nicht mal abgesperrt ist und wo ständig Leute durchgehen ,weil nebenan ein Supermarkt ist. Normalerweise ist das auch ein typischer Treffpunkt für viele, deswegen treffen wir uns dort auch fast täglich. Doch heute hat uns unser Lehrer weggeschickt und uns mit der Polizei gedroht obwohl wir nur auf unsere Freundin gewartet haben wir waren auch nicht laut oder sonstiges. Also unsere Frage jetzt darf er das überhaupt? und was hätte die polizei gemacht? und darf er uns überhaupt wegschicken? weil sonst auch nie ein anderer Lehrer oder er selber was dagegen hatte.
4 Antworten
Die Schule ist ein Privatgelände. Ja die dürfen welche wegschicken und die Polizei hätte euch auch weggeschickt.
wenn die cops euch einen platzverweis erteilen ist das grund genug. ;)
Ich weiß nich ob ein lehrer auch Hausrecht hat aber der Schulleiter hat es. Und ich denke mal ein lehrer darf in seinem Handeln Leute des Geländes verweisen. wenn man da nur rumsteht und wartet ist das zwar Schwachsinnig aber erlaubt^^
Da braucht man keinen Grund zu nennen. Es ist Privatgelände und da kann man eiuch nach Schulschluss wegschicken.
Schulgrundstücke, z.B. der Schulhof oder die Flure sind zwar partiell der der öffentlichkeit zugänglich, hier übt aber, da sie nicht der öffentlichkeit gewidmet sind, die Zuständige Schulbehörde, als Vertreter des Eigentümers (wohl des Bundeslandes), bzw die Lehrerschaft, das Hausrecht aus. Das Bedeutet, sie kann eine Hausordnung erlassen und Personen verbieten auch den tagsüber öffentlich zugänglichen Teil des Geländes zu betreten. Der nicht öffentliche Teil, der durch verschlossene Tore, Türen o sonstige Sicherungsmaßnahmen versperrt ist darf auch ohne Verbot nicht betreten werden, da dies einen Hausfriedensbruch darstellt - z.B. auch über den Zaun klettern nach Schulschluß um auf dem Hof Fußball zu spielen. Ebenso stellt das verweilen nach Aufforderung zum Verlassen oder nach Betretungsverbot einen Hausfriedensbruch dar.
Da hilft ein Blick in eure Hausordnung. In vielen Gemeinden sind die Schulhöfe außerhalb der Schulzeit als Spielfläche freigegeben. Das gilt aber nicht überall. Die Schule hätte ja dann auch die Verkehrssicherungspflicht.
wenn der hausmeister nicht anwesend ist hat der lehrer hausrecht. das schulgelände ist kein öffentlicher spielplatz,solange es nicht anders beschildert ist.
aber ohne Grund ?