Darf man die Polizei einfach von seinem Grundstück wegschicken?
15 Antworten
Es kommt auf den Sachverhalt an, ob du das tun kannst. Wollen sie dich nur befragen, dann kannst du sie einfach wegschicken.
Haben sie dich aber in Verdacht, das du etwas unrechtes getan hast, dann sind sie berechtigt das Grundstueck zu betreten, auch ohne deine Einwilligung. Sie koennen sich dann immer auf den Satz Gefahr in Verzug. berufen.
Ansonsten benoetigen sie von einem Richter unterzeichnet einen Hausdurchsuchungsbefehl, der berechtigt sie dann das Grundstueck zu betreten.
Das Grundstück gehört nicht zu Artikel 13 GG.
Ja, kann man.
Ob die dann jedoch geht oder nicht, hängt von der rechtlichen Beurteilung im Einzelfall ab - und nein, die brauchen nicht jedesmal einen Durchsuchungsbeschluß, nur dann, wenn sie auch richtig suchen wollen. Sollten die zum Treffen von Feststellungen oder zum Durchsetzen einer Maßnahme auf dem Gelände sein, dürfen die das, auch entgegen dem Willen des Inhabers des Hausrechtes und ohne richterliche Anordnung und werden die Willensäußerung zur Kenntnis nehmen, mehr jedoch nicht.
Das kommt ganz auf die Situation an. Ist "Gefahr im Verzug", dürfen sich die Beamten notfalls mit Gewalt Zutritt verschaffen, ansonsten ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig, ohne einen solchen, darfst du sie deines Grundstücks verweisen.
Mein Grundstück gehört mir und ich habe ganz allein zu entscheiden wer sich darauf aufhalten darf.
Du solltest dich an das Wort "Grundsätzlich" gewöhnen. Wie du schon ausführst, darf die Polizei zur Gefahrenabwehr so einiges. Auch wenn die Feuerwehr nur von deinem Grundstück aus löschen kann, hast du Sendepause. Im Kleingedruckten deiner Versorger wird auch drinnen stehen, dass die zur Prüfung der Zuleitungen auf dein Grundstück dürfen.
Das ist nicht so einfach... kommt drauf an, weshalb sie dort hingerufen werden. Wenn du Pech hast, können sie dir auch für dein eigenes Haus, einen Platzverweis erteilen (zum Beispiel wenn häusliche Gewalt vorliegt.)
Kann schon - die Frage ist ob sie dann auch gehen... ;-)) Dabei ist sicher entscheident warum sie dein Grundstück betreten haben - wie lautet der Tatvorwurf?!
Grundsätzlich darf jedermann dein Grundstück betreten wenn dein Grundstück betreten wenn es nicht gesichert ist (Zaun, Tor, Schranke). Also - worum geht es dir konkret...
Das Grundstück gehört nicht zu Artikel 13 GG.