Dürfen Radfahrer nachts ohne Licht fahren?
Gefühlt die Hälfte aller Radfahrer fährt heutzutage ohne Licht (nur Reflektoren).
Dürfen sie das? Von meiner Fahrschulzeit habe ich noch in Erinnerung, dass alle Fahrräder ein Dynamo haben mussten und nachts natürlich nur mit Licht fahren durften - wurde diese Regel inzwischen gelockert?
Wenn man als Autofahrer einen Radfahrer erwischt und tötet, der in Dunkelheit bei schlechten Sichtverhältnissen ohne Licht gefahren ist - ist man schuldfrei, oder droht trotzdem Ärger?
9 Antworten
Inzwischen (ich meine, seit ein bis zwei Jahren) sind auch reine Akku-Beleuchtungsanlagen zulässig, ein Dynamo ist nicht mehr vorgeschrieben.
Eine funktionsfähige Beleuchtungsanlage muss am Fahrrad aber grundsätzlich weiterhin vorhanden sein (bei Sporträdern reicht u. U. "mitführen") und bei Dunkelheit auch eingeschaltet / benutzt werden.
Wenn es zum Unfall mit einem unbeleuchteten Radler kommt, hat dieser in den meisten Fällen sicher die Hauptschuld - im Rahmen von § 1 StVO und der Gefährdungshaftung gemäß § 7 StVG wird der Autofahrer aber zumeist eine Mitschuld bekommen ...
Ein fahrrad muss mit einem funktionierenden licht ausgestattet sein um auf öffentlichen straßen bewegt zu werden. Wann man das licht einschaltet dürfte wohl wie beim auto eher ermessenssache sein (es gibt ja keine feste regelung wann genau das Licht an zu sein hat (nur in tunneln)) aber normal schaltet man das licht für bessere sicht und natürlich zu seinem eigenen schutz von selbst ein, weshalb es eigentlich selten vorfälle deswegen geben sollte..
Hat das fahrrad kein licht und der radler wird angefahren, so wird er wohl eine teilschuld haben. Wie es sich jedoch mit licht in der Abenddämmerung oder nacht verhält, weiß ich nicht so genau.. Vermutlich hat man bei ausgeschaltetem licht bei ausreichender dunkelheit (was wiederrum ermessenssache ist), ebenfalls eine Teilschuld
natürlich ist das vorgeschrieben und kann auch ein Bussgeld nach sich ziehen. Oder den Tod .. ich habe schon mehrer Situationen erlebt, wo ich als Autofahrer zu spät einen dunklen Schatten aus der falschen Richtung habe vorbeiflitzen sehen. Da sind wirklich lebensmüde unterwegs.
Dabei sind die Zeiten vorbei, wo ein Felgendynamo spürbar abgebremst hat, um eine winzige Glühlampe zum glimmen zu bringen. Und bei Regen womöglich trotz gutem Willen ausgefallen ist. Immer mehr Fahrräder sind mit LED und Nabendynamo unterwegs, und sollten wie ein Motorrad auch mit Tagfahrlicht fahren, ohne dass der Energieverbrauch spürbar ist.
Das Rad muss vorn und hinten Beleuchtet sein.Daran hat sich nichts geändert auch wenn jeder dritte Radfahrer glaubt ihn ginge das nichts an.
Die glauben gar nichts. Sie haben es einfach nicht auf dem Schirm. Das ein funktionierendes Licht ganz cool wäre, fällt ihnen erst auf, wenn sie im Dunkeln losfahren wollen, und dann auch nur, wenn sie nüchtern sind, was gerade zu vorgerückter Stunde nicht sehr wahrscheinlich ist.
Weil die meisten Radfahrer "Leichtbaufetischisten" sind. Das Fahrrad muss so leicht wie möglich sein, selbst wenn der Fahrer des Rades einen 3 Kilo Bierbauch mit sich rumschleppt :-)
NEIN - ohne Licht kostet Bußgeld. Du darfst aber LED-Lampen benutzen (sollten natürlich ausreichend hell sein)
siehe https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/fahrradbeleuchtung/