Dürfen Pflichtveranstaltungen in die vorlesungsfreie Zeit gelegt werden?
Hallo,
mich interessiert ob es der Hochschule gestattet ist, Pflichveranstaltungen (in unserem Fall eine einwöchige Blockveranstaltung) in die vorlesungsfreie Zeit zu legen. Da diese Veranstaltung kurzfristig angekündigt wurde, haben viele von uns das Probleme diesen Pflichttermin mit geplantem Urlaub, Studentenjob oder ähnlichem zu vereinbaren. Weiß jemand wie das rechtlich aussieht? Schließlich kommt der Name vorlsesungsFreie Zeit ja nicht von ungefähr. Danke für die Antworten!
3 Antworten
Im allgemeinen sollte das Studium vor irgendwelchen Freizeitaktivitäten (und auch vor dem Studentenjob) stehen. Ein Arbeitgeber, der Studenten beschäftigt, muss mit solchen Unbilden rechnen.
Klar das das Studium Vorrang hat, während der Vorlesungszeit auch kein Problem aber in der vorlesungsfreien Zeit (die ja eh mit beispielsweise Hausarbeiten gefüllt wird) einen Pflichttermin ansetzen kommt mir schon etwas bedenklich vor. Uns interessiert nur ob man nen Recht auf Verschiebung in die Vorlesungszeit hat)
Wäre diese Veranstaltung in der Vorlesungszeit, hättet ihr das Problem, dass ihr andere Vorlesungen verpasst. Es ist schade, dass die Veranstaltung so kurzfristig angekündigt wurde, aber im Studium hat nun mal das Studieren Vorrang vor Urlaub und Geldverdienen.
Keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht. Fragt doch dazu mal die Rechtsberatung des Studentenwerks.
Mich würde die Begründung der HS interessieren. Ist das einfach ein Chaosladen oder habt Ihr euch nicht gut informiert?