Dürfen mich Versicherungsvertreter belästigen obwohl ich dies ausdrücklich nicht will?
Beispiel: Ich kündige eine Versicherung (Hausrat, Haftpflicht) und schreibe im Text das von Abwerbungsversuchen Abstand zu nehmen ist. Was ist wenn sich die Gesellschaft oder der Vermittler trotzdem meldet? Gibt es dazu eine Rechtsprechung oder einen § den ich einsetzten kann? Vielleicht kann mir jemand den genauen Wortlaut nemmen der zu Schreiben wäre.
Kann man bereits mit ANwalt drohen wenn man belästigt wird?
Danke für die zahlreichen Antworten.
10 Antworten
nun .. abwerbung ist wohl der falsche ausdruck, denn er möchte dich ja "zurückgewinnen" und nicht abwerben!
in der regel hilft es, wenn du schriftlich "jeglichem kontaktversuch" widersprichst ... dann wird ein entsprechender vermerk in deine stammdaten gesetzt. sollte sich "dein" vertreter dennoch melden, verstößt dieser (nicht die versicherung) gegen diese unterlassungsanordnung und du kannst ihn abmahnen lassen.
zu unterscheiden wäre in diesem zusammenhang noch, ob es sich um einen festangestellten -dann handlungsgehilfen- der versicherung handelt oder um einen freiberuflichen makler
Hallo - wenn jemand kündigt ist das sein freier Wille; oft kündigt jemand auch auf drängen eines anderen Vertreters, weil alles angeblich besser ist ( was nicht stimmen muss). Ob ich den "alten" Vertreter noch einmal zu mir lasse oder nicht ist eine persönliche Entscheidung. Nur hat der Vermittler auch eine Beratungs- und Informationspflicht, die er wahr nehmen muss. Laß ihn doch rein und das neue Angebot vergleichen - vielleicht bist Du danach viel schlauer? Anwalt ist Quatsch oder Du hast zu viel Geld, es handelt sich hier auch nicht um einen Werbeanruf... Grüße Tom
Hallo,vorab möchte ich mal sagen,dass wenn ich nicht will,das mich ein Vertreter besucht,und ich habe es schon schriftlich angemerkt,dann gebe ich erstens keinen Termin,und zweitens lasse ich ihn gar nicht erst rein.Zum Anwalt zugehen,halte ich für übertrieben.
ja es gibt ein neues Gesetz, dass Telefonwerbung zu unterlassen ist, wenn man es nicht vorher erlaubt
es handelt sich hier nicht um eine "werbung", denn der (ex-)versicherungskunde hat mit großer wahrscheinlichkeit beim abschluss seines damaligen vertrags einer solchen kontaktaufnahme zugestimmt, die es JETZT schriftlich zu widerrufen gilt!
Dazu brauchst Du keine Rechtssprechung. Es kann Dich niemand zwingen, weder zu einem Gespräch, noch zu einem Termin. Wenn jemand anruft, leg einfach auf.