Dürfen meine Eltern mein Girokonto sperren lassen wenn ich minderjährig bin?
11 Antworten
Wenn Du das nicht willst, dann kannst Du Dich an das Jugendamt wenden und Deine Gründe nennen und prüfen lassen.
Bedenke jedoch, dass das Jugendamt dann eine Akte über Dich anlegt und es nicht darauf beruhen lässt, dieses Einzelproblem zu besprechen.
Sie werden in Rahmen eines Gesamtkonzeptes mit Dir und Deinen Eltern intensive Gespräche führen und letztlich kann es dann sein, dass Du Dich in einer Wohngruppe von schwer erziehbaren Jugendlichen wiederfindest,
Jugendämter haben nun mal die Deutungshoheit darüber, ob und inwiefern Kindeswohlgefährdung vorliegt und nutzen diese Situation rigoros aus.
Zu welchen „Maßnahmen“ Jugendämter greifen, wenn es darum geht, freien Träger und reiche aber kinderlose Paare mit Kindern zu versorgen, kann unter folgender Webseite eingesehen werden.
https://beamtendumm.wordpress.com/2017/12/04/beitrag-zum-versuchten-kinderklau-in-krefeld/
Das ist eine Farce. Ich habe über 10 Jahre an u.a. 35a Gutachten mitgewirkt. Dabei hatte ich dauerhaften Kontakt zu sehr vielen Jugendämtern nicht nur in Bayern. Einen vorsätzlichen Kinderklau kann ich nicht bestätigen.
Ebenso habe ich nach dem Tod meiner Frau selber 1.5 Jahre Jugendhilfe in Form einer Erziehungsbeistandschaft in Anspruch genommen. Das Verhältnis war stets sachbezogen und herzlich.
Horrorgeschichten von erziehungsunfähigen Eltern, gegen deren Willen (und zum Wohl des Kindes) die Kinder fremduntergebracht werden, sind nachvollziehbar wie meist auch sehr subjektiv gefärbt. Daraus eine generelle Angst vor Jugendämtern gerade bei den Kindern zu schüren, halte ich für unverantwortlich.
Von einem Nutznießer dieses Systems kann wohl keine andere Antwort erwartet werden.
Jetzt wirds persönlich, oder? Indiskutabel.
Ja, solange sie es begründen können, wobei an diese Begründung keine hohen Maßstäbe angelegt werden. Bei dem schon genannten Paragraphen §1626 BGB wird leider oft das Wörtchen "Pflicht" über lesen. Genauso steht das "sorgen" nicht "bestimmen". Es muss also eine Maßnahme für die positive Fortentwicklung des Kindes sein.
Selbstverständlich dürfen Sie das. Und sie dürfen noch viel mehr ;-)
Ohne Einverständnis der Eltern dürfen Minderjährige sowieso gar nichts mit oder über ihr Konto machen.
Und wenn die Eltern grundsätzlich nicht mehr damit einverstanden sind, dass der Minderjährige ein eigenes Konto hat, dann können Sie es sperren lassen.
Ja. Das ist in Par. 1626 Abs. 1 des BGB geregelt. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html
Ich dachte Vermögenssorge wäre Taschengeld
Nein, es geht um das gesamte Vermögen des Kindes (auch aus Erbschaft etc.), das die Sorgeberechtigten im Sinne des Kindswohles verwalten, bis dieses die Volljährigkeit erreicht.
Wenn Du berechtigte Zweifel hast, dass die Sorgeberechtigten in Deinem Sinne handeln, könntest Du z.B. mit Hilfe des Jugendamtes diese Entscheidung anfechten. Ein Beispiel wäre, wenn sich Vati von Deinem Millionenerbe nen Ferrari kauft.
Ja, das dürfen sie.
Prinzipiell hast Du Recht, aber das mit der WG scheint mir etwas überzogen.