Dürfen in Deutschland Ermittler DNA-Proben heimlich sicherstellen und als Beweismittel verwenden?
In den USA werden Verdächtige ja teilweise beobachtet und bspw. weggeworfene Kaffeebecher sofort sichergestellt, um eine DNA-Probe zu bekommen. Wäre das in Deutschland zulässig?
7 Antworten
Die Polizei tut sowas!
In Deutschland werden DNA Testergebnisse massenhaft archiviert, nachdem man von Orten die Proben erhalten hat.
Da diese Proben nicht erkennbar bestimmten Personen zugeordnet werden, glaubt die P. sie darf es.
Tatort ist nicht der Krimi Tatort, sondern der Ort, wo die Polizei ermittelt. Ob es irgendwo an einem öffentlichen Platz ist spielt da überhaupt keine Rolle.
Bspw ist eine DNA Probe an einem Ort, wo ein Einbruch passiert ist zwar von einer Person, aber man weis nicht von wem. Es könnte auch die DNA der Putzfrau sein. In der Umgebung eines Einbruchstatort könnten dann aber noch Zigarettenkippen und Kaffeebecher eingesammelt werden.
Ist zwar nicht beliig, was ich nicht behauptet, steht aber nicht klar im Zusammenhang eines Einbruchs.
Und was haben da Schüler einer naheliegenden Schule damit zu tun? Nichts, sie haben nur ihren Müll liegengelassen.
Ein echtes Argument, keinen Müll in der Gegend liegen zu lassen ; - )
Wo siehst du denn den rechtswidrigen Grundrechtseingriff?
Das ist nicht lustig, wenn Schüler sich so benehmen.
Ich glaube die Massenerfassung von DNA Proben von Unbekannten kann gar nicht Ziel von Ermittlungen sein, weil es nicht zielführend ist.
Und sowas wie; "Die Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung eines DNA-Identifizierungsmusters gemäß § 81g StPO greift in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. "
erscheint mir nicht praktikabel, weil sowieso kein Polizist davon was wissen will. Gerichte wissen das, schreiben den Polizisten nichts vor und Polizisten lesen keine Urteile.
Die Vorgehensweisen ändert sich deshalb nicht.
Wenn Du wüßtest, dass auch Verschmutzungen durch Hunde mittels DNA Test nachgewiesen werden, dann gibt mir doch mal Recht, dass alles Müll ist.
Da diese Proben nicht erkennbar bestimmten Personen zugeordnet werden, glaubt die P. sie darf es.
Sie glaubt es nicht, sie weiss es
Ja genau das, die Polizei beobachtet es, wenn jemand einen Kaffebecher wegwirft und nimmt DNA Proben. Dass dabei eine bestimmte Person gezielt erforscht wird wird dann aber zur "unbekannten" DNA Probe umgeschrieben.
Sowas ist nicht erlaubt.
Stimmt, du hast recht... macht die Polizei in jedem Krimi.
Beachte Absatz 2 des folgenden Paragrafen.
Strafprozeßordnung (StPO) § 81e Molekulargenetische Untersuchung(1) An dem durch Maßnahmen nach § 81a Absatz 1 oder § 81c erlangten Material dürfen mittels molekulargenetischer Untersuchung das DNA-Identifizierungsmuster, die Abstammung und das Geschlecht der Person festgestellt und diese Feststellungen mit Vergleichsmaterial abgeglichen werden, soweit dies zur Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist. Andere Feststellungen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.
(2) Nach Absatz 1 zulässige Untersuchungen dürfen auch an aufgefundenem, sichergestelltem oder beschlagnahmtem Material durchgeführt werden. Absatz 1 Satz 2 und § 81a Abs. 3 erster Halbsatz gelten entsprechend. Ist bekannt, von welcher Person das Material stammt, gilt § 81f Absatz 1 entsprechend.
Zur Aufklärung von Straftaten sind nur wenige Sachen nicht erlaubt. Insbesondere die Dinge, die gegen die Menschenwürde gehen, also zum Beispiel Folter. Denke kaum, dass ein DNA Abstrich von einem Kaffeebecher ein Problem ist und so ein Beleg vor Gericht zugelassen wird, wenn er der Klärung des Sachverhalts dient.
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Bekannt aus CSI und doch gern verwendet: In einer Vernehmung wird dem Verdächtigen ein Kaffee angeboten.
Ist er fertig, wird heimlich DNA von der Tasse sichergestellt und ausgewertet.
Das Material ist zwar vor Gericht nicht erlaubt, zeigt den Beamten allerdings, ob sie auf der richtigen Spur sind oder nicht
Die Untersuchung kann von der Staatsanwaltschaft und der Polizei angeordnet werden.
Erforderlich ist jedoch eine Einwilligung des Beschuldigten sowie dessen Belehrung durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Dies erfolgt in der Praxis durch eine Unterschrift des Beschuldigten. Sie gibt es ein verwertungsverbot illegal gewonnenes DNA Material muss keine Zustimmung kein Einwilligung keine Unterschrift geleistet werden aber wenn man unschuldig ist hat man auch nichts zu befürchten was stimmt gerne zu einer speichelprobe zu!
Natürlich wäre das zulässig. Solange die DNA-Probe zur Aufklärung eines Verbrechens genutzt wird. Was die Polizei nicht darf, ist einem Tatverdächtigen ohne dessen Einverständnis eine DNA-Probe zu entnehmen (Speichelprobe, Haarprobe, etc). Das ist nach meinem Kenntnisstand nur nach einer richterlichen Prüfung möglich.
Diese von dir genannten Proben werden an TATORTEN genommen und nicht beliebig in der Öffentlichkeit!