Dürfen Erwerbsminderungsrentner ein Kleinunternehmen nach §19 tätigen?

5 Antworten

Die Erwerbsminderungsrente kann gekürzt werden beziehungsweise auch ganz wegfallen bei: Verdiensten aus Nebenjobs,einkommen aus Selbständigkeit. ,Bezug von Sozialleistungen,wie etwa Arbeitslosengeld, Erhalt von Leistungen aus der Rentenversicherung,Bezug von Vorruhestandsgeld oder bestehendem Anspruch auf entgeltfortzahlung..Beträgt der Verdienst mehr als 400 Euro monatlich trotz voller Erwerbsminderung ,so führt dies zu einer kürzung der Erwerbsminderung,so führt dies zu einer Kürzung der Erwerbsminderungsrente.Unter 400Euro Hinzuverdienst sind unschädlich.Zwei Monate lang darf der Verdienst auch 800 Euro betragen ,ohne dass es bei der Rentenhöhe berücksichtigt wird.Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente beträgt die Hinzuverdienstgrenze 857,33(West) und 753,55(ost).Wer gar nicht oder lediglich in einem Minijob gearbeitet und somit lediglich einen geringen Verdienst erhalten hat ,für den gelten Mindesthinzuverdienstgrenzen, die zwei Monate im Jahr um das Doppelte überschritten werden dürfen.Nicht als Hinzuverdienst gelten : Leistungen als Pflegeperson,einkünfte ,die in Behindertenwerkstätten oder ähnlichen Einrichtungen erzielt werden.Dieses kann man im buch der LVR nachlesen

Wenn du Erwerbsgemindert bist, kommt es darauf an wie lange du täglich arbeiten kannst. Bis zu dieser Grenze kannst du im Nebebjob auch als Selbstständiger Kleinunternehmer arbeiten. Aber bei einer Gewerbeanmeldung musst du dich auf einige Überprüfungen gefasst machen, da die RV einen Missbrauch ausschliessen wollen. Man kann nicht erwerbsgemindert sein, und dann ein eigenes Unternehmen den ganzen Tag führen.

MissCherry 
Beitragsersteller
 26.01.2010, 11:15

Es wäre auch nur ein Gewerbe im "minimalen Rahmen", bastele halt gerne wenn ich die Energei dazu habe, und diesen Haarschmuck würde ich eben ganz gern etwas unter die Leute bringen. :) Danke für die Antwort!

um alle Probleme auszuschließen sollte das Gewerbe über den Mann laufen. Ansonsten gilt vermutlich die Einkunftsgrenze, also kleiner 4.800 € Gewinn im Jahr. Es ist ja nicht ungesetzlich, wenn das Gewerbe auf den Mann läuft.

MissCherry 
Beitragsersteller
 26.01.2010, 11:17

Denke auch das ich es dann am besten über Ihn laufen lassen werde. Danke für die Antwort!

du kannst monatlich 350 euro brutto dazuverdienen, ohne das deine rente gemindert wird.

Aus steuerlicher Sicht auch kein Problem.