Drossel einfach so entfernen?

3 Antworten

Nein, Du musst es wieder bei TÜV / DEKRA vorführen und deine Roller ABE auf Roller 45 zurück schreiben lassen, damit auch das KBA-Fahrzeugregister wieder auf Roller 45 lautet.

Bei jeder Polizeikontrolle, bei der man Deine Fahrgestellnummer abfragt, wäre das dann rechtlich immer noch ein Mofa. In dem Fall, dann ein frisiertes Mofa mit erloschener Betriebserlaubnis.

Ich habe gerade den umgekehrten Fall beantwortet und kopier mal die Passagen hierher:

Nach Rück- / Umrüstung der Rollers vom Mofa zur Roller 45 ohne eine
Abnahme durch TÜV / DEKRA und geänderter Betriebserlaubnis durch die Zulassungsstelle ist die Betriebserlaubnis erloschen.

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Rechtsquelle: §19(2) StVZO

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn
sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen
Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,


    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder


    das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

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Bei der Drossel war ein Teilegutachten dabei, lies es Dir mal durch,
schon auf der ersten Seite findest Du eine Textpassage die sinngemäß
lautet:

"Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis
nicht, wenn unverzüglich eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur vorgenommen wird"

Das gilt auch für die Rückrüstung.

Du musst also damit zu einer TÜV / DEKRA / GTÜ Stelle fahren und den Umbau abnehmen lassen.  (ca 45 EUR)

Danach mußt Du mit Deiner Roller ABE und der Abnahmebestätigung des
Prüfingenieurs zu Eurer Zulassungsstelle / Strassenverkehrsamt und Deine
Roller ABE auf Mofa ändern lassen. (ca 10 EUR)

Ein TÜV / DEKRA kann keine Betriebserlaubnis ändern oder erteilen,
die können das nur begutachten, die BE erteilen  muss immer eine Behörde
machen, in dem Fall eure Zulassungsstelle.

Die Berichtigung der Roller ABE ergibt sich aus §13(1) der FZV

§ 13 FZV Mitteilungspflichten bei Änderungen

 (1)
Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der
Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister

und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der
Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei
Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II
unverzüglich mitzuteilen:

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Dein Roller ist unter dieser Fahrgestellnummer im Fahrzeugregister des KBA immer noch ein Mofa 25km/h.

Du hast mit der Ent-Drosselung

Die Fahrzeugart geändert (Mofa zu Roller45) Die Nennleistung geändert und von einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug ein fahrerlaubnispflichtiges gemacht

Wenn Du also mit dem ungedrosselten Roller weiterhin mit einer ABE Mofa25 fährst, ist das ein Erlöschen der BE weil das Fahrzeug immer noch rechtlich ein Mofa ist.

Stell Dir als Parallelbeispiel einfach vor, Du hättest einen

Führerschein der Klasse B bis 3500kg und Ihr habt ein Fahrzeug
(Klein-Lkw) mit 4500kg.

Wenn Du das jetzt durch einen TÜV / DEKRA
auf 3500kg ablasten läßt aber die Papiere nicht auf 3500kg geändert
werden, ist es immer noch ein Lkw 4500kg für den man die Klasse C1
benötigt.

Ansonsten könnte man ja stetig wechseln, der Fahrer mit
Klasse C1 könnte den dann voll beladen, der mit Klasse B eben nur bis
3500kg..

Oder anderes Beispiel:

Du würdest die Drossel umschaltbar machen, Du würdest 45 fahren und Dein kleiner Bruder 25.

DAS GEHT NICHT, es gibt nur eine Betriebserlaubnis / Zulassung und das ist die, die im Zulassungsdokument steht, bei Dir eben ein Mofa

Hi.

Genau,erstmal zum Tüv,dann erst umbauen. Umbau wurde im Vergaser vorgenommen? Dann wurde die Hauptdüse ausgewechselt,sie ist für den durchlass des Sprits verantwortlich und befindet sich in der mitte vom Vergaserbenzintank.

Lg.

Wie auch beim umschreiben auf Mofa, wird ein Gutachten benötigt das bescheinigt, das der Umbau fachmännisch gemacht wurde.

Also auf zur Werkstatt die dir das bescheinigt und danach zum TÜV..