Dokumentenfälschung in der Schule?
Ich bin Schüler der achten Klasse (14 Jahre alt) an einem Gymnasium in NRW. Ich haben einen Eintrag, der von einer Lehrkraft als Information an meine Eltern geschrieben wurde aus meinem Heft herausgerissen und ihn anschließend weggeworfen. Außerdem habe ich eine kleine Stelle sichtbar mit einem Tip-Ex Stift übermalt. Nun wird mir von Seiten der Schulleitung eine Dokumentenfälschung vorgeworfen. Was halten sie davon ?
3 Antworten
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Definition Urkunde:Unter Urkunde versteht man eine verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt.
Gedankenerklärung? => Ja, dein Lehrer hat etwas an deine Eltern mitteilen wollen
Beweis im Rechtsverkehr? Ja, hier reicht die subjektive Bestimmung: Diese hatte dein Lehrer beim Erfassen
Aussteller Erkennbar? Nun ich vermute, dein Lehrer hat unterschrieben, also Ja
Ergebnis: Glückwunsch zur Straftat der Urkundenfälschung und das mit 14 Jahren, also in einem strafmündigen Alter...
Mein Kommentar ist in der Arbeit, kann ich erst morgen nachschauen...
Bauchmäßig denk ich schon, dass es der 267 ist, 274 fällt ja raus und wenn ich das mal übertrage in eine andere Situation (nicht Schule), kann sich mein Rechtsempfinden nicht damit abfinden, dass das keine Straftat wäre...
Wobei du Recht hast, hmmm... unbrauchbar machen ist im 267er nicht abgedeckt...
Bein einer Arbeit oder einem Zeugnis ist es Dokumnetnfälschung oder bei den Noten fals du zb das - weggemacht hast aber Bei einer Nachricht in deinem heft handelt es sich nicht um ein Dokument sondern Blos um eine Benachrichtiegung.Anders ist es zb mit dem sogenanten blauen brief der kann auch als dokument gelten .Wen es Ärger gibt sollte erstmal feststehn ob das ein Dokument ist wen nicht kann dir keiner was.Auch solltest du nicht mal dran denken die unterschrift der Eltern nachmachen das gilt immer als Urkundenfälschung bzw dokumentfälschung und haftet dir lange im Leben nach.
Der Urkundenbegriff geht sehr viel weiter uns umfasst auch Benachrichtigungen. Wesentlich ist die Rechtserheblichkeit, nicht die Bezeichnung.
Es ist eine Dokumentenfälschung.
Hab meinen Kommentar derzeit nicht greifbar. So aus dem Bauch heraus würde ich die Urkundenfälschung verneinen.
So wie ich das lese, wurde nur etwas vernichtet. Zerstören wird aber nicht vom § 267 erfasst. Die Frage ist, ob man nun das gesamte Heft als die Urkunde sieht oder nur die entfernte Seite. Da aber das gesamte Heft letztlich eine andere Zweckbestimmung hat, als die Willenserklärung des Lehrers aufzunehmen, dürfte die entfernte Seite als eigenständige Urkunde gesehen werden. Und an der wurde nichts geändert, sie wurde nur vernichtet.
M.E. wurde deshalb der TB der Urkundenfälschung nicht erfüllt.
Wenn du einen Kommentar hast, könntest du bitte mal nachschauen?