Direktversicherung führt bei bisher familienversicherter Ehefrau zum Mindestbeitrag: 40% KV?
Ehefrau eines kleinen Elektromeisters war ihr Leben lang als Geringverdiener ( 630 DM-Gesetz/ 400 oder 450 EUR Minijob) bei ihrem Ehemann pflichtversichert. Die einzige Alterssicherung war eine Direktversicherung 50.000€, die sie vor ca. fünf Jahren ausbezahlt bekommen hat. Daraufhin verbeitragt die Barmer die folgt: 50.000€ geteilt durch 120 ergibt: 416,66 € zuzüglich Auffüllbetrag bis zur Mindestbemessungsgrundlage von 945 € ergibt aktuell zusammen mit der Pflegeversicherung 166,20 € (143,99 € KV und 22,21 PfV). Demnach wird die Dame nach Ablauf der 10 Jahre insgesamt 19.944 EUR an Vers.Beiträgen gezahlt haben, was fast 40 % ! Kann das richtig sein ? und wenn falsch, wann verjährt eine Rückforderung und ist das nicht schon Betrug ?
5 Antworten
Nein,das ist kein Betrug sondern geltendes Recht. Sie hätte diese Auszahlung damals melden müssen, dann wäre die Familienversicherung schon damals beendet worden. Leider bleibt nichts als zu zahlen. Die Berechnung ist korrekt und auch durch ein BSG- Urteil bestätigt.
Das ist korrekt.
Hier steht es. http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCEQFjAAahUKEwi4iJv4g-XGAhXCZCwKHTZGBAI&url=http://www.vdk.de/rheinland-pfalz/downloadmime/1680/Beitragspflicht_betrieblicher_Altersvorsorge.pdf&ei=eXWqVfjnJMLJsQG2jJEQ&usg=AFQjCNEC9IohPXTv3-6JpV5jJJYyVJY9bA
Ja, das ist völlig korrekt und so sollte sich jeder, der eine betriebliche Altersvorsorge macht, das genau überlegen. Denn diese Beitragsberechnung betrifft jede betriebliche Altersvorsorge und lässt das Ergebnis schnell sehr unschön dastehen. Damit ist die bAV deutlich weniger lukrativ als die meisten denken ;)
die antwort ist pauschal und nicht korrekt!
die ehefrau hat in keinem! sozialversicherungspflichtigen einkommen gearbeitet und hat eine ehepartner direktversicherung im unternehmen des mannes geahbt. die beiträge sind vor steuern abgeführt worden, in die eigene tasche, und zwar als direktversicherung. das ist legal und wird auch zu 100% deshalb gemacht. deshalb stimmt deine aussage schon nciht mehr.
sie hätte vom einkommen die prämie nicht entrichten können.
jetzt ist einkommen da, welches verbeitragt wird...demzufolge ist es richtig.
dennoch hat die familie sehr gute vorteile gehabt.
aber wer war denn da steuerberater in der firma????
beste grüsse
dickie59
Wenn ein Einkommen vorhanden ist besteht Beitragspflicht. Das gilt selbstverständlich für jeden
Ihr habt ja auch all die Jahre sehr viel Beitrag gespart. Als mithelfende Ehefrau hätte sie ja auch richtig abgesichert werden können
Wenn keine KVdR möglich ist, beträgt das fiktive Mindesteinkommen nunmal 945,- € (1/3 der Bezugsgröße).