Digitale Kumst verkaufen Urheberrechte?
Hallo,
und zwar zeichne ich schon seit längerem bilder. Nun möchte ich meine Bilder auch zum Verkauf stellen. Ins Auge gefallen, ist mir dabei die Seite Displate. Nun zu meiner Frage. Meine Zeichnungen sind Bilder von echten Menschen und Animes etc. Ich mache nicht eins zu eins ab, jedoch zeichne ich z.b Marvel Charaktere bloß in einem anderen Stil. Meine Frage: darf ich solche Bilder überhaupt bzw. Einfach so verkaufen oder muss ich da etwas bestimmtes beachten ?
liebe Grüße
1 Antwort
Beachten muss man UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2, je nach dem:
Satz 1:
(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden.
Satz 2:
Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.
Ob Satz 1 oder Satz 2 auf ein bestimmtes Werk zutrifft, das entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht. Brauchbare Einschätzungen vorab liefern versierte Anwälte mit Schwerpunkt "gewerblicher Rechtsschutz" und entsprechende Rechts-Kommentare für Geld - und natürlich bisherige Urteile in ähnlich gelagerten Fällen.
Allerdings ist UrhG § 23 kürzlich neu gefasst worden, als Quasi-Fusion von § 23 und § 24. Nützlich sind daher sicher auch Urteile und Kommentare zu den alten Fassungen, etwa diese:
Siehe dazu auch diese Website von vorne bis hinten!
Soweit zum Urheberrecht (UrhG), in dem es um den Schöpfer eines Bildes geht. Nun zum Kunst-UrhG, in dem es um das Abbild einer Person geht. Dazu einfach mal dort in §§ 22 und 23 nachlesen und danach Kommentare und Urteile dazu kugeln.
Gruß aus Berlin, Gerd