Copyright auf Handgezeichnete fiktive Charaktere?

3 Antworten

Hallo,

die Art der Kopie / Verfielfältigung spielt keine Rolle - Du hast das geistige Eigentum eines Anderen kopiert und willst es vermarkten! - Diese Vorgehensweise verstößt gegen das Copyright (USA) bzw. das Urheberrecht.

LG

Jo

Einwandfrei8 
Beitragsersteller
 01.07.2021, 22:20

Betrifft da auch den Joker da er ein Clown ist? Ansonsten könnte man ja jeden Clown verklagen? :) Vielen Dank!

JoSiemens  01.07.2021, 22:21
@Einwandfrei8

Du kannst jeden Clown zeichnen - jedoch nicht den Joker. Die Zeichnung muss eigenständig sein und das Werke eines Dritten darf nicht bestimmend hindurchscheinen. LG Jo

Einwandfrei8 
Beitragsersteller
 01.07.2021, 22:23
@JoSiemens

Sollte es ungewollte Ähnlichkeiten haben mit anderen Clowns muss ich dann direkt mit einer Klage rechnen?

JoSiemens  02.07.2021, 21:24
@Einwandfrei8

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht .. so sagt man. Wenn Du eine Clownsfigur vermarkten möchtest, recherchiere einfach im Internet, ob Du ähnliche Figuren findest. Die generellen Merkmale eines Clowns werden nicht geschützt sein, wenn man jedoch das Werk eines anderen in Deinem wiedererkennt, dann könnte es kritisch sein. Das kann man aber vermeiden. LG Jo

Nein, das verstößt definitiv gegen das Urheberrecht.

Wenn du es privat nutzt, ist es egal. Wenn du es verkaufen willst, kann es je nach Umsatzvolumen richtig teuer werden.

Woher ich das weiß:Hobby

Sofern kein Wiedererkennungswert zum Orignal besteht kannst du das.

Einwandfrei8 
Beitragsersteller
 01.07.2021, 21:39

Was grenzt denn den "Wiedererkunngswert" ein?