Darf ich Zeichnungen von Serien verkaufen?

5 Antworten

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  1. Der Urheber hat das alleinige Recht, sein Werk, seine "4. Werke der bildenden Künste" (UrhG § 2), zu verbreiten, siehe § 15 UrhG: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

  2. Der Urheber kann dir (oder seinem Verlag) laut UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten das Recht einräumen, sein Werk zu verwenden. Also einfach mal anfragen ...

  3. Hat der Verlag das "ausschließliche Nutzungsrecht" laut § 31, dann muss man dort nachfragen.

  4. Bearbeitet man das Werk vor der Veröffentlichung, muss man zudem nochmal den Urherber um Zustimmung bitten dafür laut § 23 UrhG.

  5. Die Ausnahme von dem allem lautet UrhG § 24 Freie Benutzung. Dazu lese man mal schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz, bevor man sich ins Unglück stürzt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Apfelblume21 
Beitragsersteller
 20.08.2013, 01:40

Super:) Hat du hast mir sehr geholfen, inzwischen ist alles geklärt. Danke

Hier ist weniger das Urheberrecht als das Marken und Namensrecht das Problem , Wenn du z.B Figuren von Walt DIsney nutzt kannst du darauf Wetten kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Sie es einfach so die Macher der Serien möchten natürlich auch am Merchandising verdienen, den das bringt oft mehr als der Verkauf der Serie. Du solltest beim Verkauf auch dran denken das du Einkünfte die du so erzielst als Einkommen versteuern werden musst.

GerdausBerlin  19.08.2013, 00:18

Wenn ein Anime als Bildmarke eingetragen ist, etwa beim dpma.de (oder durch Bekanntheit Markenschutz erlangt hat), kannst du recht haben.

Aber auch dann ist es nicht pe se verboten, eine geschützte Bildmarke zu fotografieren oder abzumalen und das Foto oder das Gemälde zu verkaufen:

"Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..." http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken

Und das Namensrecht von Walt Disney? Greift BGB § 12 Namensrecht auch noch nach dem Ableben?

Oder meinst du die geschützte Geschäftsbezeichnung nach §§ 5 und 15 Markengesetz? Die besagt ja nur, dass man seine eigenen Waren nicht unter einem fremden geschützten Firmennamen anbieten darf ...

Gruß aus Berlin, Gerd

Anton96  19.08.2013, 11:50
@GerdausBerlin

Ehrlich gesagt interessoeren mich die juristsichen Feinheiten eher weniger, Fakt ist, das man es tunlichst unterlassen sollte Figuren aus Serien auf T-Shirts zu drucken die man dann verkaufen möchte. Wichtig ist in meine Augen nur das man sehr sehr hohe Schadensersatzforderungen riskiert wenn man ohne Erlaubnis der Rechteinhaber irgend etwas veröffentlich was andere erfunden oder kreiert haben. Viele vergessen das Merchandising eine wichtige Einnahmequelle in diesem Bereich ist. Das mit den Fotos greift hier einfach nicht das es um etwas anderes geht. versuch doch einfach mal ein selbste gemaltest Bild Dagobert Duck auf eine T-Shirt zu drucken um es zu verkaufen, dann bekommst du unter umständen verdamm schnell eine Schreiben von einem Anwalt und dann wird es teuer. Wenn man so etwas wie der Fragesteller plant tut man gut daran vorher beim Rechteinhaber nach zu fragen.

GerdausBerlin  19.08.2013, 13:09
@Anton96

Deine Unterscheidung zwischen A) Merchandising auf der einen Seite und B) Berichterstattung bzw. künstlerische Verwertung auf der anderen Seite ist natürlich wichtig.

Ich betone B) hier deshalb, weil häufig die Frage auftaucht: "Darf ich die geschützte Marke X überhaupt nennen in meinem Blog?" Hier herrscht eine unangebrachte Hysterie, während auf der anderen Seite Leute alles verbraten, was sie im Netz finden.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das gibt 2-fachen Ärger:

  1. gewerblicher Handel (Herstellung von Waren zum Verkauf)
  2. Copyright/Urheberrecht

Fazit: Schnapsidee...

Apfelblume21 
Beitragsersteller
 18.08.2013, 19:32
  1. Wieso gewerblicher Handel? Ich male aus Hobby alle paar Wochen mal ein Bild. 2.Die Bilder sind nicht abgemalt sondern haben alle meinen eigenen Stempel bzw eigene Posen
blaccboxx  18.08.2013, 20:21
@Apfelblume21

Warum fragst du dann, wenn du meinst, es besser zu bissen?

GerdausBerlin  19.08.2013, 00:10
@Apfelblume21

Das Malen auf die eigene Leinwand ist natürlich kein Gewerbe. Aber der Verkauf von Gemälden ist ein Gewerbe. Das muss man anmelden, in der Regel beim örtlichen Ordnungsamt. Und dann noch beim Finanzamt.

Außer man ist ein Künstler. Dann könnte gelten: "Ein Schriftsteller, der Romane schreibt, ist immer ein Freiberufler! So auch jeder Maler, der Unikate schafft. Ganz anders würde es jetzt bei einem Maler aussehen, der nur Kopien macht, hier könnte das Finanzamt sich querstellen."

Oder aber: "Leider gehen die Finanzämter außerdem vermehrt dazu über, die Künstlereigenschaft in Frage zu stellen. Oft kommt diese Frage erst viele Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit zur Prüfung."

Ob das Abmalen von Animes bei leichter Veränderung nun Kunst ist "oder weg kann" bzw. dessen Verkauf ein Gewerbe darstellt, das müsste man mit dem Finanzamt abkaspern.

Gruß aus Berlin, Gerd

Anton96  19.08.2013, 11:55
@GerdausBerlin

Auch ein Künstler muss seine Einkünfte dem Finanzamt gegenüber offen legen wenn er etwas verkauft.. Man sollte sehr genau zwischen den Ordnungsrechtlichen und den Steuerrechtlichen Anforderungen unterscheiden.

GerdausBerlin  19.08.2013, 13:03
@Anton96

Das ist richtig. Wer aber den privilegierten Status "Freiberufler" erlangen möchte, muss sich manchmal mit dem Finanzamt balgen. Und ohne diesen Status ist er Gewerbetreibender und muss sich einen Gewerbeschein besorgen und evtl. noch Mitglied werden in der Handelskammer oder in der Handwerkskammer (und kann sich nicht staatlich subventioniert in der Künstler-Sozialkasse versichern).

Wir Autoren haben es da einfacher: Uns hält kein Amt vor, wir wären lediglich Gebrauchsgrafiker oder gar Anstreicher, was bei einem Möchtegern-Kunstmaler durchaus vorkommen kann :-).

Gruß aus Berlin, Gerd

ja du darfst ;)

blaccboxx  18.08.2013, 16:59

gefährliche Fehlinformation....

elkebingi  20.08.2013, 12:48
@blaccboxx

Sorry, wenn das falsch war Aber normalerweise kann man die verkaufen, wenn man nicht extrem viel Geld damit verdient, oder?

Ja Du darfst,schreibe aber bitte dazu dass es Zeichnungen von Dir sind. Keine Originale.

blaccboxx  18.08.2013, 16:59

gefährliche Fehlinformation....

Anton96  18.08.2013, 21:50

Woher hast du den Unsinn? Schon mal was von Markenrecht gehört?