Differenzbesteuerung nach §25a UStG

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das fahrzeug wurde vom händler ohne umsatzsteuer eingekauft (z.b. von einem privaten endverbraucher oder einem unternehmen ohne ust-pflicht), daher wurd keine ust. beim einkauf entrichtet. der händler muss aber trotzdem beim verkauf ust entrichten, und zwar nur für seine handelsspanne, d.h. wenn er 1000 € an dem fahrzeug verdient hat, zahlt er nur dafür anteilig diese ust. für dich als käufer heißt es, dass auf deiner rechnung kein genauer betrag für die ust erscheint, sondern nur der hinweis auf § 25 a. gilt übrigens nicht nur beim autokauf, sondern auch bei anderen gebrauchtwaren.

Den Begriff der Differenzbesteuerung kennen vor allem Händler, die mit Gebrauchtwaren handeln - nicht nur mit Autos, sondern auch mit Möbeln und anderen gebrauchten Artikeln. Die Verkäufer sind oft Privatpersonen (oder Kleinunternehmer), die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. In diesem Fall kann der Wiederverkäufer (also der Händler) beim Wiederverkauf die Differenzbesteuerung anwenden und nur auf den Unterschiedsbetrag zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis eine Umsatzsteuer berechnen. Ganz genau erklärt wird das auf vielen Seiten der IHK http://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anhaenge/Merkblatt-zur-Differenzbesteuerung3.pdf

Dass der Verkäufer ein Wiederverkäufer ist:

wood63 
Beitragsersteller
 30.08.2009, 17:55

Davon gehe ich eigentlich aus, wenn es ein Gebrauchtwagen vom Händler ist.