Dienstwagen nach Kündigung zurück geben?
Hallo alle zusammen,
folgendes Problem: Ich arbeite in einer Firma, die mich von vorne bis hinten verarscht hat.
Es sind viele Dinge vorgefallen und deswegen habe ich nun gekündigt. Meine Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen und ich bin in diesen 2 Wochen krank geschrieben.
Ich habe einen Dienstwagen von der Firma, diesen dürfte ich ja eigentlich noch diese 2 Wochen nutzen, da er auch für private Zwecke ausgeschrieben ist.
Nur weil ich krank geschrieben bin, heißt es ja nicht, dass ich kein Auto fahren kann.
Mein Arbeitgeber will allerdings, dass ich unverzüglich das Auto abgebe. Nach ein paar Recherchen im Internet und Befragungen ehemaliger Kollegen der Firma, stellte sich heraus, dass ich nicht dazu verpflichtet bin-erst am letzten Tag.
Der AG stellt sich total quer und will das Auto morgen zur Fahndung ausschreiben lassen (wird leicht zu finden sein, ist nämlich ein Leasing-Auto der Firma sixt.)
Ich bin derzeit einfach auf das Auto angewiesen und immerhin zahle ich auch dafür. Ich würde auch das Geld nicht zurück bekommen (wäre ja dann ca die Hälfte). Und deswegen sehe ich auch eindeutig nicht ein, das Auto abzugeben.
Meine Frage: Was mach ich nun? Ist es sinnvoll sich einen Anwalt zu suchen? (bin nicht Rechtsschutzversichert), wenn die Polizei morgen vor der Tür steht, können die das Auto einfach so mitnehmen? Kennt sich irgendjemand hier damit aus und kann vielleicht etwas helfen?
4 Antworten
uff bei dem Thema wäre ich sehr vorsichtig.
Dein Problem ist das du quasi keine Zeit hast hier vernünftig vorzugehen. Wir haben es 20 Uhr, der AG will morgen reagieren. Das gibt dir nicht viel Zeit irgendwas zu machen.
- Du kannst den Vertrag lesen und hoffen das der zu deinen gunsten in dem Punkt eindeutig formuliert ist
- Du kannst versuchen dir einen professionellen Rat zu suchen wenn du dir bei deiner interpretation des Vertrages nicht 100% sicher bist oder auf alternativen hoffst aber das wird knapp bis morgen früh.
- Du kannst den AG anrufen und sagen das du zu krank bist um Auto so weit zu fahren und dann anbieten das entweder zu bringen wenn du wieder gesund bist (spätestens am letzten Tag) oder das es jemand abholt. Das wäre aber eine Option die ich mit dem Anwalt durchsprechen würde nicht das dir dann ein strick gedreht wird wenn du bis zur abgabe noch ein paar km auf den tacho bringst.
- Du kannst dich weigern.
- Du kannst das Auto abgeben
Wenn irgend ein Zweifel daran besteht das du das auto behalten kannst bis zum ende der Kündigungsfrist würde ich entweder den Antwalt fragen ober das auto abgeben und für den Anwalt dürfte die Zeit fehlen.
Klar ist es blöd wenn das auto weg ist aber auto weg + stress mit der Polizeit ist noch blöder.
Ist jetzt schon einige Zeit her. Aber: Ich hatte es drauf ankommen lassen. Es kam keine Polizei, das Auto wurde nicht gefahndet. Ich hatte meinen damaligen Vorgesetzten einen langen Text geschrieben, da er sich dann wie im Kindergarten vorgeführt hat. Ich habe mich selbst schlau gemacht und ihm dann auch gewisse Links etc geschickt, wo drin steht, dass man das Auto behalten darf, soweit im Vertrag nichts anderes steht. Und davon abgesehen: ich hatte nicht mal einen Vertrag, also eine Zusatzvereinbarung. Das habe ich ihm auch noch geschrieben, denn so kam er nicht weit. Er hätte die Polizei anlügen müssen, da das Auto ja nicht geklaut war. Und naja, er hatte zu mir auch geschrieben, dass er der Polizei sagen würde, dass ich das Auto geklaut habe. Er wäre nicht weit damit gekommen 😅
Was sagt der Arbeitsvertrag bzw. die Zusatzvereinbarung ("Dienstwagenvertrag") zum Dienstwagen aus?
Teilweise steht da schwarz auf weiß, dass der Dienstwagen bereits bei Kündigung zurückzugeben ist.
Stimmt. In meinem Arbeitsvertrag war das mit der Zusatzvereinbarung klar geregelt wann der Firmenwagen übernommen wird oder werden kann, was bzw. wie der Firmenwagen genutzt werden kann/darf und wann ich das Fahrzeug bei einer Kündigung wieder abzugeben habe. Und um aus meiner Sicht jeglichen Ärger zu vermeiden, würde ich das immer wieder so haben wollen. Je genauer die Zusatzvereinbarung ist, je mehr Klarheit hat man auf beiden Seiten. Bei einem Mitbewerber habe ich schon ganze Dramen bis hin zur Klage mitgekriegt. Äußerst Unschön...
Wenn Du derzeit auf das Auto angewiesen bist, dann nützen Dir diese 14 Tage auch nicht viel. Dem Stress mit dem Arbeitgeber würde ich mich an Deiner Stelle nicht aussetzen.
Das sind Fragen, die man nicht irgendwelchen Laien im Netz stellt, sondern einem Anwalt. Denn selbst eindeutige Antworten würden dir gar nichts bringen.