Bin seit fast ein Jahr krank geschrieben steht mir da auch noch weihnachtsgeld zu?
Ich arbeite seit fast zwanzig jahre in der firma und habe sonst jedes jahr weihnachtsgeld bekommen.
7 Antworten
Was steht denn zu "Sonderzahlungen" im Arbeitsvertrag? Ist das Weihnachtsgeld Bestandteil des Lohns/Gehalts oder wird die Betriebstreue belohnt? Gibt es eine Vereinbarung über Kürzungen bei Krankheit?
Wenn Es ein Lohnbestandteil ist, braucht der AG nicht zahlen, da er die sechs Wochen Entgeltfortzahlung geleistet hat und damit nicht mehr zahlen muss.
Wird die Betriebstreue belohnt, muss er zahlen und kann nichts abziehen.
Dann gibt es noch die Möglichkeit des § 4a Entgeltfortzahlungsgesetz. Da kann vereinbart werden, dass pro Krankheitstag 25 % des durchschnittlichen Tagesverdienstes vom AG einbehalten werden kann. Dies muss aber im Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Wenn Dein Weihnachtsgeld also kein Bestandteil Deines Lohns ist und es keine Vereinbarungen über eine Kürzung gibt, steht Dir das Weihnachtsgeld zu.
das hängt vom Arbeitsvertrag irgendwelchen Betriebsvereinbarungen/Tarifvertrag ab
grundsätzlich ist Weihnachtsgeld ja ne zusätzliche Zahlung für die erbrachten Leistung im Betrieb
sicherlich auch ne Frage der Moral, in wie weit man glaubt, darauf einen Anspruch zu haben, wenn man zum Betriebsergebnis nichts beigetragen hat
Möglich, dass es Dir zusteht. Ich selbst hab nach einem Jahr Krankheit mein Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten. Das ist bei uns aber im Tarifvertrag so festgehalten.
Musst mal in Deinen Arbietsvertrag sehen, ob da etwas steht oder ob der Betrieb einen Tarifvertrag hat und was dort steht.
Pauschal ist es jedenfalls nicht zu beantworten.
Nach sechs Wochen Krankheit hat nicht mehr die Firma sondern deine Krankenkasse für dich bezahlt. Und die zahlen kein Weihnachtsgeld und auch sonst keine Sonderzahlungen. Also nein. Da ist es auch egal wie lange du in einer Firma arbeitest.
Das kann man so nicht beantworten ......meistens sind die Sonderzuwendungen ( nicht Weihnachtsgeld ) an Bedingungen geknüpft .....z.b. nicht länger als 6 Wochen krank osä....... musst du mal nachschauen