Dienstwagen mit nach Hause nehmen?
Hallo,
ich habe eine Frage, da ich hierzu leider keine genauen Informationen erhalte und es keine einheitliche Regelung gibt.
Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und bin momentan oft im Außendienst. Wir bekommen hierfür meist einen Dienstwagen gestellt: in meinem Fall habe ich denselben Wagen heute und morgen. Grundsätzlich habe ich es bisher so geregelt, dass ich morgens ins Geschäft gefahren bin, den Wagen geholt und anschließend wieder los gefahren bin. Morgen bin ich jedoch weiter weg beschäftigt und mein Zuhause liegt in der Mitte zwischen Dienstgeschäft und Geschäftsstelle.
Ich würde somit also morgen über eine halbe Stunde mit der Bahn ins Geschäft fahren, nur um dann den Wagen zu holen und fast eine Stunde zurück in Richtung meiner Wohnung gurken. Würde ich den Dienstwagen heute Abend mit nach Hause nehmen, bin ich ungleich schneller an der Geschäftsstelle und spare mir darüber hinaus Stress, da ich dann natürlich auch erst etwas später los müsste.
Es gibt hier dafür keine einheitliche Regelung - man hat mir mal gesagt, dass es in Ausnahmefällen schon so gemacht wurde aber man ist sich da nun nicht ganz sicher. Ich würde es gerne einfach machen, bin mir jedoch auch unsicher - nicht, dass auf dem Nachhauseweg heute ein Unfall passiert (der Teufel ist bekanntlich ein Einhörnchen).
Was würdet ihr machen?
LG Maya
6 Antworten
Ich würde den Arbeitgeber fragen, wie ich das machen soll. Eben in Bezug auf etwaige Unfälle, aber auch aufgrund der steuerlichen Betrachtung wegen dem geldwerten Vorteil.
Das ist , mal wieder, völliger Dummquatsch.
@qugart,
wenn ich deine Text lese - ja dann trifft dein Hinweis darauf zu.
Ansonsten eine große Bitte an dich.
Bitte auf solche blödsinnigen Texte verzichten - und nur dann schreiben wenn du Ahnung hast.
Denjenigen anrufen der dafür zuständig ist / das entscheiden kann und nachfragen.
Chef fragen. Im Öd wird die private Nutzung eines Dienstwagens zu 99,9% nicht möglich sei.
gerade im öffentlichen Dienst gibts für alles genaue Vorschriften .. dabei geht es nicht darum, was das gutefrage Forum mehrheitlich meint. Auch nicht wie das bei einer anderen Behörde geregelt ist.
Du musst schon die Vorschriften DEINER DIENSTSTELLE lesen oder nachfragen, Verstösse können schwerwiegende Folgen haben.
Frag den diesbezüglichen Verantwortlichen oder deinen Chef.
Wie bitte?
Hier besteht kein Arbeitsvertrag, bei dem der AN einen Dienstwagen zugesprochen bekommt.
Im ÖD bekommen die Bediensteten nur für Dienstfahrten Fahrzeuge der Behörde (die meist nicht versichert sind) zur Verfügung gestellt.