Die Mutter meiner Freundin will mich anzeigen. Was kann ich tun?

18 Antworten

Na, da haben wohl beide nicht gedacht, mmh??? Habt ihr mal das Buch "Der Vorleser" von Bernhard Schlink gelesen??? Im Grunde genommen ist der 1. Teil des Buches genau der Sachverhalt eures Falles!!!!! Nach StGB §182 (3) ist deine Tat strafbar. Nach dem Gesetz ist deine Freundin unmündig und kann nicht frei darüber entscheiden. Nach dem Gesetzesauszug kannst du zu Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Da du schon einmal straffällig geworden bist und auf Bewährung bist, wirst du wahrscheinlich eine Freihietsstrafe bis zu drei Jahren bekommen!!!! Hier nochmal der Gesetzesauszug(Absatz 3 ist für euch wichtig!!!): (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Der Versuch ist strafbar. (5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. (6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Kleiner Tipp von mir: Nächstes Mal vorher nachdenken oder dich vorher informieren!!!!! Keine Garantie für irgendetwas, was ich geschrieben habe!!!!!!!!!!! Na dann noch viel Glück!!!!!! und Frohe Ostern! Aber wusstest du das denn nicht??? So als 22-jähirger? Aber überhaupt kann ich die Reaktion der Mutter nachvollziehen!!! Es ist nicht nur strafbar sondern auch per****. Mag ja sein, dass du "volljährig" bist aber nicht gleich erwachsen!!!!!

Maerzkatze  07.04.2012, 20:17

Hier stimme ich Dir nun zu, denn mit Erwachsen und erwachsenem Verantwortungsbewußtsein hat diese Story rein gar nichts zu tun.

Also allmählich habe ich die Faxen dicke von Dir und Deinem Herzchen von Freundin..., die sich ja bereits schon gestern und auch heute wieder hier mit ähnlichen Fragen zeigte.

Aber wenn ich ihre Mutter wäre, dann könntest Du Dir sicher sein, daß ich Dich - aber Hallo - anzeigen würde, und daß es mir am Ar... vorbeiginge ob dann Schluß ist mit eurer Beziehung oder nicht.

Wenn Du mich fragst, dann nutzt Du dieses Kind schamlos aus, und als 22jähriger nicht zu wissen wie es mit GV mit Minderjährigen bestellt ist - das setzt dem Ganzen dann noch die Krone auf !

Orla0608  07.04.2012, 20:06

ich gebe dir vollkommen recht. von liebe kann man seinerseits wohl kaum sprechen !!!

Maerzkatze  07.04.2012, 20:32
@Orla0608

Das dürfte aber auf sie ebenfalls zutreffen, nur ist sie halt das Kind dabei, und ich möchte gar nicht wissen was und wie das im genaueren gelaufen ist - k..zen könnte ich wenn ich sowas lese !

Du bist alt genug um zu Wissen, was das für Folgen mit sich bringt..

Ich kann ihre Mutter verstehen und weil deine Freundin noch minderjährig ist, hat die Mutter über sie das sagen.

vodkaabsolut 
Beitragsersteller
 07.04.2012, 19:29

Das heisst ihre Mutte kann entscheiden mit wem sie schläft?

rede mal mit ihrer mutter, vlt kannst du ihr sagen dass du sie zu nichts gezwungen hast!! ich hoffe deine freundin sunterstützt dich und steht nicht auf der seite ihrer mutter!! entschuldige dich nochmal, vlt ist es auch besser wenn du der beziehung erst mal pause gönnst und die mutter dann die anzeige sein lässt :) ihr könnt euch weiter hin noch heimlich treffen :/

LG hoffentlich konnte ich dir etwas weiter helfen, doch endlich ist es nunmal deine entscheidung, was und ob du etwas unternimmst :)