DHL Paket verschwunden + bekomme keinerlei Hilfe?

4 Antworten

Zugestellt an Briefkasten heißt sie liegt/sollte in deinem Briefkasten. Der heißt nun mal so. Blöd daran, das der dafür nie im Leben groß genug sein dürfte.

Heißt Versender informieren und um einen Nachforschungsauftrag bitten. Den kann nur der erstellen. Schick dem die Maße vom Briefkastenschlitz mit.

Du kannst als Empfänger da nichts machen, die Info war richtig. Der Absender muss einen Antrag zur Sendungsnachverfolgung abgeben.

Wie es bei Paypal aussieht weis ich leider nicht, der Verkäufer hat ja eine Sendungsnummer mitgeteilt und das Problem liegt bei DHL. Wenn der Verkäufer sich weigert oder nicht antwortet, kannst ja mal bei Paypal anfragen was die in so einem Fall machen.

Eventuell aber auf die freundliche Tour beim Verkäufer versuchen. Der ist bestimmt eh schon mies gestimmt, weil du einfach das Geld zurückfordern wolltest, ohne dass er was dafür kann.

https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html

Ist rechtlich gesehen wohl leider dein Problem.

Natürlich kannst du versuchen zivilrechtlich was vom Verkäufer einzufordern, denn möglicherweise weiss er nicht, dass er nicht das Versandrisiko trägt.

Alejandro1998  27.08.2020, 18:42

Der Verkäufer trägt nur dann das Versandrisiko, wenn auch versichert versendet wurde. Wenn ich etwas verkaufe unversichert, schließe ich immer explizit meine Haftung in der Beschreibung aus. Da es sich aber in diesem Fall wohl um ein versichertes Paket handelt, hat der Verkäufer das Risiko zu tragen. Der Fragesteller kann hier natürlich zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen, was da DHL sagt oder nicht, das ist nicht das Problem des Käufers. Die Pflicht zur Übergabe aus dem Kaufvertrag, welcher rechtlich gesehen aus zwei Rechtsgeschäften- dem Verfügungs- und dem Verpflichtungsgeschäft besteht ist Bestandteil der vertraglichen Pflichten des Verkäufers. Dies kann eingeklagt werden ohne wenn und aber. Der Verkäufer kann widerum kann sich bei DHL bei einem versicherten Paket bis zu einer bestimmten Haftungsgrenze den Verlustwert der Ware zurück holen. Das ist aber ein anders paar Schuhe und wäre ein separater Prozess Verkäufer-DHL.

Trolljagd  27.08.2020, 19:10
@Alejandro1998

Da hier Tracking vorhanden ist, ist es ein Paket. Das ist versichert.

Alejandro1998  27.08.2020, 19:11
@Trolljagd

Dann hat der Verkäufer Pech, so einfach ist das. Der Käufer hat ein Recht, diesen Artikel zu bekommen.

NoName08154711  27.08.2020, 19:33
@Alejandro1998
Dann hat der Verkäufer Pech, so einfach ist das. Der Käufer hat ein Recht, diesen Artikel zu bekommen.

Du kennst den § 447 BGB?

Klicken: § 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

Der Verkäufer ist raus, sobald er nachweislich die Sendung an den Versanddienstleister übergeben hat, so einfach ist das.

Alejandro1998  27.08.2020, 19:38
@NoName08154711

Okai dass das jetzt bei einem normalen Verkauf so ist (Gewerbe zu Gewerbe), das wusste ich . Aber ich dachte, irgendwie, dass dies bei einem reinen Geschäft zwischen zwei Privatpersonen anders sei. Dieser §447 BGB heißt dann wohl, dass der Käufer keinen Anspruch auf die Ware hat, weil der Verkäufer nachweislich an den Dienstleister übergeben hat? Dann hab ich mich wohl geirrt

Alejandro1998  27.08.2020, 19:41
@NoName08154711

Gemäß § 474 Abs. 2 BGB findet § 447 BGB, welcher den Gefahrenübergang beim Versendungskauf bezogen auf einen Privatkauf regelt, beim Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung. Das heißt, der Verkäufer hat seine Leistungspflicht erst dann erfüllt, wenn dem Käufer die Ware übergeben wird.

Ich hatte doch Recht anscheinend, das hat mir mein Bauchgefühl gesagt. Das heißt, wenn einer der Personen eine juristische Person ist und ein Verbraucher beteiligt ist, dann sprechen wir von einem Vebrauchsgüterkauf.

NoName08154711  27.08.2020, 19:42
@Alejandro1998

Nein, der § 447 besagt, dass der Käufer das Versand- und Verlustrisiko trägt, sobald der Verkäufer die Ware nachweislich an den Versanddienstleister übergeben hat.

Das gilt aber ausschließlich beim Verkauf von Privat an Privat; beim Verkauf von Gewerbe an Privat trägt immer der Händler das Versand- und Verlustrisiko.

Alejandro1998  27.08.2020, 19:44
@NoName08154711

Nichts anderes habe ich versucht zu sagen. Ich war der Annahme, dass es sich um ein BtoC-Geschäft handeln würde. Dann wäre der Verkäufer eben genau nicht raus, ehe die Ware beim Kunden ankommt.

NoName08154711  27.08.2020, 19:49
@Alejandro1998

Es war von Anfang an klar, dass es sich um einen reinen C2C-Verkauf handelt, das steht schon in der ersten Zeile: "...eine Nintendo Switch auf EBay Kleinanzeigen erworben...", wie um alles in der Welt kommst Du da auf einen B2C-Verkauf?

Alejandro1998  27.08.2020, 19:51
@NoName08154711

ich weiß es ehrlich gesagt nicht. ich habe wahrscheinlich das kleinanzeigen nicht gelesen. denn auf ebay selbst gibt sehr wohl auch gewerbliche verkäufer

Sandlerkoenig07  28.08.2020, 19:11
@Alejandro1998

Nach § 447 trägt der Käufer das Versandrisiko. Der Verkäufer hat mit dem Nachweis der Einlieferung beim Transportunternehmen seinen Vertragsanteil erfüllt.