DHL Paket verschwunden + bekomme keinerlei Hilfe?
Guten Abend,
habe ca anfang des Monats, eine Nintendo Switch auf EBay Kleinanzeigen erworben, per Paypal Käuferschutz gezahlt -> Ware wurde sofort versendet mit DHL + Versicherter sendungsnummer.
erstmals wurde das Paket fehlgeleitet, dann sollte es Samstag geliefert werden, jedoch stand bis 17 Uhr nicht das es angekommen ist oder sonst was.
gegeb 20 Uhr in etwa stand dann online, dass das Paket zugestellt worden sei, und zwar Unterschrieben mit dem Namen „Briefkasten“ (nicht mein Name zufälliger weise).
nach längerem warten habe ich dann DHL angerufen, dort wurde mir aufgetragen,dass das Paket fehlgeleitet worden sei und es dort abgeholt wird und zu mir gebracht wird. Daraufhin dachte ich mir ja gut dann ist es nun so... Hauptsache es kommt an.. nachdem es „Montag-Dienstag“ bei mir sein sollte habe ich Mittwoch oder Donnerstag erneut bei dhl angerufen, dort wurde mir gesagt das sie nichts davon wüssten und sich darum gekümmert wird mit einem „Fall“ -> 1 Woche später hab ich erneut angerufen, dann wurd mir gesagt es wurde nie ein Fall aufgenommen zu meinem Paket daraufhin wurde angeblich wirklich ein Fall eröffnet.. 1 Woche später in etwa habe ich erneut nachgefragt bei dhl und es gab kein Ergebnis „der Fall wurde geschlossen weil nichts gefunden wurde“ daraufhin dachte ich mir .. letzte Chance Paypal Käuferschutz. Eingereicht -> verloren da es eine sendungsnummer gibt.
wieder bei dhl angerufen... wollte mir den vorgesetzten geben lassen weil ich es satt war, mir eine neue lüge anhören zu müssen, daraufhin wurde ich einfach weggedrückt. Habe dann also erneut angerufen, als ich sagte „ guten Tag ich würde gerne mit ihrem Vorgesetzten sprechen“ kam 5x ein sehr dreistes ich bin ihr Ansprechpartner und kein anderer.
Habe mich dann dazu entschlossen mit dem Typen zu reden er hat mir dann gesagt das der Verkäufer einen Nachverfolgungsauftrag einreichen muss und ich als Käufer das nicht kann...
habe also dem Verkäufer geschrieben jedoch keine Antwort bis heute!
habe Grad mit Paypal telefoniert, dort wurd mir gesagt es gibt eine Seite wo sich mit solchen Themen, (verlorene Pakete) befasst wird, und schon wohl öfters Erfolge gab.
nun zu meiner Frage nach dem Roman.. habt ihr möglicherweise Ideen was ich tun kann ?.. es handelt sich beim Ganzen um 290€ Warenwert
bin für jede Antwort dankbar bitte spart euch Unnötige Kommentare mich trifft meines Erachtens keinerlei Schuld !
4 Antworten
Zugestellt an Briefkasten heißt sie liegt/sollte in deinem Briefkasten. Der heißt nun mal so. Blöd daran, das der dafür nie im Leben groß genug sein dürfte.
Heißt Versender informieren und um einen Nachforschungsauftrag bitten. Den kann nur der erstellen. Schick dem die Maße vom Briefkastenschlitz mit.
...einen Nachverfolgungsauftrag einreichen muss und ich als Käufer das nicht kann...
Doch, kannst du. Versuch es mal hier:
https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/nachforschungsauftrag.html
Du kannst als Empfänger da nichts machen, die Info war richtig. Der Absender muss einen Antrag zur Sendungsnachverfolgung abgeben.
Wie es bei Paypal aussieht weis ich leider nicht, der Verkäufer hat ja eine Sendungsnummer mitgeteilt und das Problem liegt bei DHL. Wenn der Verkäufer sich weigert oder nicht antwortet, kannst ja mal bei Paypal anfragen was die in so einem Fall machen.
Eventuell aber auf die freundliche Tour beim Verkäufer versuchen. Der ist bestimmt eh schon mies gestimmt, weil du einfach das Geld zurückfordern wolltest, ohne dass er was dafür kann.
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
Ist rechtlich gesehen wohl leider dein Problem.
Natürlich kannst du versuchen zivilrechtlich was vom Verkäufer einzufordern, denn möglicherweise weiss er nicht, dass er nicht das Versandrisiko trägt.
Da hier Tracking vorhanden ist, ist es ein Paket. Das ist versichert.
Dann hat der Verkäufer Pech, so einfach ist das. Der Käufer hat ein Recht, diesen Artikel zu bekommen.
Dann hat der Verkäufer Pech, so einfach ist das. Der Käufer hat ein Recht, diesen Artikel zu bekommen.
Du kennst den § 447 BGB?
Klicken: § 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf
Der Verkäufer ist raus, sobald er nachweislich die Sendung an den Versanddienstleister übergeben hat, so einfach ist das.
Okai dass das jetzt bei einem normalen Verkauf so ist (Gewerbe zu Gewerbe), das wusste ich . Aber ich dachte, irgendwie, dass dies bei einem reinen Geschäft zwischen zwei Privatpersonen anders sei. Dieser §447 BGB heißt dann wohl, dass der Käufer keinen Anspruch auf die Ware hat, weil der Verkäufer nachweislich an den Dienstleister übergeben hat? Dann hab ich mich wohl geirrt
Gemäß § 474 Abs. 2 BGB findet § 447 BGB, welcher den Gefahrenübergang beim Versendungskauf bezogen auf einen Privatkauf regelt, beim Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung. Das heißt, der Verkäufer hat seine Leistungspflicht erst dann erfüllt, wenn dem Käufer die Ware übergeben wird.
Ich hatte doch Recht anscheinend, das hat mir mein Bauchgefühl gesagt. Das heißt, wenn einer der Personen eine juristische Person ist und ein Verbraucher beteiligt ist, dann sprechen wir von einem Vebrauchsgüterkauf.
Nein, der § 447 besagt, dass der Käufer das Versand- und Verlustrisiko trägt, sobald der Verkäufer die Ware nachweislich an den Versanddienstleister übergeben hat.
Das gilt aber ausschließlich beim Verkauf von Privat an Privat; beim Verkauf von Gewerbe an Privat trägt immer der Händler das Versand- und Verlustrisiko.
Nichts anderes habe ich versucht zu sagen. Ich war der Annahme, dass es sich um ein BtoC-Geschäft handeln würde. Dann wäre der Verkäufer eben genau nicht raus, ehe die Ware beim Kunden ankommt.
Es war von Anfang an klar, dass es sich um einen reinen C2C-Verkauf handelt, das steht schon in der ersten Zeile: "...eine Nintendo Switch auf EBay Kleinanzeigen erworben...", wie um alles in der Welt kommst Du da auf einen B2C-Verkauf?
ich weiß es ehrlich gesagt nicht. ich habe wahrscheinlich das kleinanzeigen nicht gelesen. denn auf ebay selbst gibt sehr wohl auch gewerbliche verkäufer
Nach § 447 trägt der Käufer das Versandrisiko. Der Verkäufer hat mit dem Nachweis der Einlieferung beim Transportunternehmen seinen Vertragsanteil erfüllt.
Der Verkäufer trägt nur dann das Versandrisiko, wenn auch versichert versendet wurde. Wenn ich etwas verkaufe unversichert, schließe ich immer explizit meine Haftung in der Beschreibung aus. Da es sich aber in diesem Fall wohl um ein versichertes Paket handelt, hat der Verkäufer das Risiko zu tragen. Der Fragesteller kann hier natürlich zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen, was da DHL sagt oder nicht, das ist nicht das Problem des Käufers. Die Pflicht zur Übergabe aus dem Kaufvertrag, welcher rechtlich gesehen aus zwei Rechtsgeschäften- dem Verfügungs- und dem Verpflichtungsgeschäft besteht ist Bestandteil der vertraglichen Pflichten des Verkäufers. Dies kann eingeklagt werden ohne wenn und aber. Der Verkäufer kann widerum kann sich bei DHL bei einem versicherten Paket bis zu einer bestimmten Haftungsgrenze den Verlustwert der Ware zurück holen. Das ist aber ein anders paar Schuhe und wäre ein separater Prozess Verkäufer-DHL.