9 Antworten

Hallo clickerr,

es gab ja nun schon 8 Antworten, nur leider sind fast alle Antworten unzutreffend.

Entgegen der Aussagen meiner Vorredner ist es durchaus erlaubt so ein T-Shirt zu tragen.

Der Begriff "POLIZEI" ist kein geschützter Begriff. Jeder ist dementsprechend berechtigt den Schriftzug Polizei an seiner Kleidung zu führen.

Es gibt zwar folgende Straftatbestände, die ein juristischer Laie durch das Tragen solch eines T-Shirts, als erfüllt ansehen könnte:


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§ 132 StGB - Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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§ 132a StGB - Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

  1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
  2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
  3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
  4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

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Aber keiner der beiden Straftatbestände ist durch das reine Tragen eines solchen T-Shirts erfüllt.

Die Amtsanmaßung ist nicht erfüllt, weil das Tragen des T-Shirts weder eine Befassung eines öffentlichen Amtes ist, noch eine Amtshandlung ist.

Ein Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen liegt hier ebenfalls nicht vor, dass das T-Shirt weder eine Uniform ist, noch einer Uniform zu verwechseln ähnlich sieht.

Es gibt auch kein weiteres Gesetz, gegen das man mit dem Tragen eines solchen T-Shirts verstößt.

Somit lautet die Antwort auf Deine Frage:

Darf man dieses Shirt in der Öffentlichkeit tragen?

Ja darf man. Juristisch gesehen ist das Tragen eines solchen T-Shirts nicht verboten.

Praktisch gesehen ist aber der Ärger mit den Ordnungshütern vorprogrammiert. Eine Person die so ein T-Shirt offen in der Öffentlichkeit trägt, muss natürlich damit rechnen, dass Polizisten das als Anlass  für eine lange und ausgiebige Kontrolle nutzen. Zwar kann die Person nicht für das Tragen eines solchen T-Shirts bestraft werden, aber auch eine folgenlose lange und ausführliche Kontrolle kann ganz unangenehm sein.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich denke nicht, da du damit den Eindruck erweckst Polizeibeamter zu sein. Genau kann das aber wohl nur ein Rechtsanwalt oder die richtige Polizei beantworten. Solange du nicht 100 Prozent sicher bist, würde ich das Risiko nicht eingehen. An Fashing ist es wieder etwas anderes, da drückt die echte Polizei eher mal ein Auge zu. 

Ich bin mir nicht ganz sicher, doch beim Polizeipraktikum war es uns nicht genehmigt Dinge mit der POLIZEI Aufschrift zu tragen. Deswegen würde ich sagen nein, sicher bin ich mir nicht...

LG

Es gibt ein Video auf Facebook, wo die Polizei eine Dame gezwungen hat mitten auf der Straße das Shirt auszuziehen :D 

Also nein :D

Klar, du darfst dich halt nicht als Polizist ausgeben. Tragen sollte aber kein Problem sein. An Fasching gehen ja auch total viele als Gesetzeshüter.

LG