Deutsche Bahn - Fahrpreisnacherhebung widersprechen
Angenommen man vergisst seine übertragbare Monatskarte (MobiCard) und wird kontrolliert und eine Fahrpreisnacherhebung von mind. 40 EUR verhängt.
Laut §12 EVO ist es möglich binnen einer Woche nachzuweisen im Besitz einer gültigen Fahrkarte gewesen zu sein und so eine Minderung der Fahrpreisnacherhebung zu bezwecken.
Gesagt, getan und dennoch: Fahrpreisnacherhebung muss im vollen Umfang beglichen werden. Begründung: Nachgewiesene Fahrkarte könnte ja jedem gehören, da übertragpar. Gegensatz wäre ein Verbundspass o. Ä. .
Ist das mein Problem? Denn selbst die eigene Rechtsordnung (EVO) sieht im Wortlaut keine Unterscheidung vor. Ist ein Widerspruch demnach rechtsmäßig?
Jemand schon Erfahrungen damit gemacht?
3 Antworten
Hey,
da bist Du selbst schuld.
Du selbst musst als EIGENTÜMER auf der übertragbaren Karte eingetragen sein. Wenn Du dies nicht bist, hättest Du die Karte ja auch danach von einem Bekannten bekommen können.
Somit sind die 40€ gerechtfertigt und Du musst zahlen.
Wenn Du die FN nicht zahlst, wirst Du recht schnell Post von dem Anwalt der bahn erhalten und dann wird es richtig teuer.
Gruß
von einem ehemaligen FP. ;-)
Wenn Du die FN nicht zahlst, wirst Du recht schnell Post von dem Anwalt der bahn erhalten und dann wird es richtig teuer.
Stimmt es wird richtig teuer und wenn diese "sauberen" Anwälte der Bahn klagen ziehen sie diese eingereichten Klagen wieder zurück.... machen diese Abzockanwälte der Bahn sehr oft und das nicht nur bei Fahrpreisnacherhebungen auch bei Filesharing-Geschichten oder bei Abzockgeschichten von Sky-Kunden. Diese Anwälte versuchen alle abzuzocken, es sind halt Anwälte die sich auf das Inkassorecht spezialisiert haben. Meine Meinung gehören diese Leute in die unterste Schublade und unterscheiden sich nicht im geringsten von unseriösen Firmen und/oder Betrügern.
Sorry auch wenn dieser Beitrag schon so alt ist, es musste mal gesagt werden.
Die Folgen brauch ich mir nicht weiter ausmalen. Ist ja schon empörend was man abbekommt, wenn man mal die Fahrkarte vergisst.
Du hast nur nachgewiesen, dass eine Monatskarte existiert und auch damals schon existiert hat. Du hast nicht nachgewiesen, dass DU damals diese Monatskarte besessen hast, um damit zu fahren. Und genau das ist es, du musst nachweisen, dass DU DAMALS schon im Besitz dieser Monatskarte warst.
Da die Fahrkarte übertragbar ist, kann sie theoretisch während der Fahrt von jemandem anders benutzt worden sein. Insofern kannst Du den Nachweis nicht erbringen, dass DU zum Zeitpunkt der Fahrt im Besitz eines gültigen Fahrscheines wars und nicht jemand anderes.
eigenverschulden der DB? nicht zu vergessen, du hast deinen ausweis nicht dabei gehabt :D und das du jetzt einen Ausweis hast, der nicht nachträglich gilt, ist nicht eine Schuld der DB. Its not a Bug, its a feature :D
Stimmt, aber das ist doch übertrieben. Mal angenommen man verliert den Fetzen Papier für 3-4 EUR und zahlt dann mind.(!) das 10-fache. Das ist doch nicht mehr normal.
Hier mal eine erste rechtliche Einschätzung eines Rechtsanwalts zu gleicher Problematik:
Auf der anderen Seite ist es Eigenverschulden der DB übertragbare Fahrkarten auszustellen und sich rechtlich nicht abzusichern.
Es lässt doch zumindest diesen Fall offen.