Der Vermieter schreibt mir vor, dass ich meine Katze wieder abschaffen muss. Ist das rechtens?
15 Antworten
Katzen zählen lt. Mietrecht, s. a. Wikipedia, nicht zu den Kleintieren, bedürfen also einer ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Man kann natürlich versuchen, mit ihm zu reden. Schäden durch Deine Katze würden durch eine hoffentlich private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Von dieser Seite her brauchte er also keine Angst zu haben. Vielleicht wäre das ein Argument?
Kommt drauf an was im Mietvertrag steht. Katze nein: Ja Katze ja: Nein
Hey, du hast hier ja eine bunte Mischung von Antworten bekommen von denen die meisten immerhin halbwahr sind. Vorweg: Katzen sind keine Kleintiere, da gibt es nichts dran zu rütteln. Des Weiteren darf ein Vermieter Katzen nicht generell verbieten ABER ihm obliegt die Einzelfallentscheidung. Heißt: Vor dem Einzug der Katze muss, am besten schriftlich, die Erlaubnis zur Katzenhaltung vorliegen, denn wenn triftige Gründe bestehen, darf die Haltung durchaus untersagt werden. Wenn die Erlaubnis nicht vorliegt, die Katze also "illegal" eingezogen ist kann der Vermieter von dir verlangen sie zu entfernen. Inwiefern dieses Verlangen gerichtlich durchsetzbar ist sei dahingestellt, denn hier müssen ebenfalls triftige Gründe vorliegen. Ich fürchte nur, dass du, wenn du es drauf ankommen lässt, in irgendeiner Form den kürzeren ziehst.
Du darfst ein Haustier halten, so lange diese die Nachbarn nicht stören oder das Haus/die Wohnung beschädigen.
Selbst wenn im Mietvertrag stehen würde, dass keine Haustiere gehalten werden dürfen, ist dies nicht rechtens.
Nein!! Reine Wohnungskatzen dürfen garnicht verboten werden.Muss nichtmal angegeben werden die Haltung! Ebenso ein Katzenschutznetz auf dem Balkon muss geduldet werden,wenn es nicht verschraubt wurde.