Deo im Laden testen? Keine Tester vorhanden.
Ich habe die Frage zwar schon gefunden, aber ohne für mich relevante Antwort, daher stelle ich sie nochmal. Darf man in einem Geschäft ein Deo testen, wenn keine Tester bereitstehen? Bei uns hängen jetzt neuerdings Schilder dass man sie nicht testen darf und es zum Kauf verpflichtet. Wären Tester vorhanden, würde ich volkommen verstehen das man nur mit diesem testen darf. Aber ohne Tester ist es sinnlos, ausser jemand kann mir sagen mit welcher Riechtechnik man durch die Dose riechen kann. ;D Noch dazu also Info, ich TESTE! Ich gehe nicht wie manch andere Leute in den Laden sprühe mich damit von oben bis unten ein damit ich keins kaufen muss. Ausserdem teste ich immer an der Dose die ganz vorne steht, wenn ich eine kaufe nehme ich eine von hinten, damit verhindere zu den Leuten zu gehören die dann sagen "Wegen solchen wie dir kaufen wir immer halbleere Dosen!". ;D
9 Antworten
Nein, das darfst du selbstverständlich nicht. Das Deo gehört doch dem Laden und nicht dir. Du darfst nicht eigenmächtig fremdes Eigentum benutzen!
Wenn du ein Deo nicht ohne Test kaufen möchtest, dann musst du auf einen Kauf in diesem Laden verzichten und das Deo in einem anderen Laden kaufen, der eine Testmöglichkeit anbietet. Findest du keinen solchen Laden, dann musst du entweder ganz auf das Deo verzichten oder du musst es eben ohne Test kaufen.
Öffnest du aber ein Deo und testest es, dann fügst du dem Ladenbesitzer dadurch einen Schaden zu, den er ersetzt verlangen kann.
Exakt. Wenn es nicht so wäre, würde ich jeden Tag beim hiesigen Ferrari-Händler vorbeischauen, um die Autos zu "testen". Ungefragt wohlgemerkt.
Richtige antworten sind schon dabei gewesen, aber ich möchte noch etwas ergänzen.
Also einfach so testen darfst du grundsätzlich nicht. Das ist dasselbe Prinzip als würdest du auch Lebensmittel grundsätzlich im Laden probieren, das machst du ja auch nicht (oder doch?). Gut, manch einer macht das auch, aber es erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls.
Einen Unterschied macht hier nur die "Kaufabsicht".
Beispiel:
Probierst du im Laden lose Trauben ist es Diebstahl, auch wenn du dann welche kaufst, da diejenigen welche du gegessen hast nicht mehr registriert (gewogen) werden können und somit nicht mit bezahlt werden. Probierst du jedoch Trauben aus einer abgepackten Schale und kaufst dieselbe Schale (und keine andere!), dann ist es kein Diebstahl, da du ja trotzdem den vollen Preis für die Schale, also inkl. der bereits gegessenen Trauben, bezahlst.
Das heißt nicht, daß es somit automatisch erlaubt ist, also z.B. auch Getränke schon vor der Kasse trinken. Denn verboten ist es meist trotzdem und zwar durch die Händler selbst (AGB), es ist halt nur keine Straftat. Aber der Händler kann dir dafür z.B. ein Hausverbot aussprechen wenn es ihm nicht gefällt.
Aber zum Kauf welchen Produktes auch immer kann dich niemand zwingen. Wenn also z.B. auch irgendwo steht "Das Aufreißen der Verpackung verpflichtet zum Kauf" oder bei Backwaren "Das berühren der Ware mit den Händen verpflichtet zum Kauf", dann ist das Blödsinn, denn niemand kann in Deutschland gezwungen werden etwas zu kaufen was er nicht möchte. ABER: Du kannst zum Schadenersatz herangezogen werden. Das heißt, bezahlen musst du es trotzdem, zumindest (je nach Artikel) den Wertverlust oder den Einkaufspreis oder die Verpackung - den entstandenen Schaden halt.
Im Falle des Deos könntest du z.B. den Differenzbetrag erstatten müssen wenn der Händler das nun gebrauchte Deo für einen geringen Preis verkaufen muss. Oder halt das ganze Deo wenn er es nicht mehr billiger verkaufen kann oder will.
Nein das darfst du nicht wenn es keinen Tester vorhanden.
Ich kann mich dem nur anschließen... Ich möchte auch Deos testen bevor ich sie für satte 3-4 Euro kaufe. Ich denke das Problem ist hierbei schon der Preis. Ein Parfum kostet ja locker mal das 3-10 Fache, da ist eine Testflasche natürlich ein Muss. Ich teste es aber trotzdem im Laden, drück nur ganz kurz drauf. Wer will schon die Katze im Sack kaufen.
Eben, alleine des Preises wegen!
Ich kann mir gut vorstellen dass die einfach keine Lust haben jede Woche eine neue Dose als Tester abdrücken müssen, wenn man bedenkt was für ein Sortiment an Deos die dort haben kostet sie dass bestimmt einiges.
Wobei ich mich da nicht auskenne, vielleicht können sie ja Dosen anfordern die als Tester gekennzeichnet sind.
ähm, was genau meinst du mit dürfen?
rechtlich bis du nicht zum kauf verpflichtet, wenn du das deo "testest", der laden könnte aber theoretisch die wertminderung bzw. den schaden von dir ersetzt verlangen. das könnte im endeffekt, wenn das deo dann nicht mehr verkäuflich wäre, widerum dem kaufpreis entsprechen.
aber in der praxis wird das sowieso niemand machen wegennem deo, von daher kannst du ruhig testen, könnte halt sein, dass man dich drauf anspricht, aber ich vermute mal die verkäufer haben genug zutun und keiner wird sich um dich kümmern ^^
aber in der praxis wird das sowieso niemand machen wegennem deo, von daher kannst du ruhig testen ...
Hättest du diesen Absatz weggelassen, hätte ich dir ein DH geben können - so aber kann ich das nicht guten Gewissens tun ...
naja, ich werds überleben. und ich vermute mal ganz stark, sowohl die deo-produzenten als auch die drogerien werdens überleben, wenn man das deo vorher testet :)
Ich meine die rechtliche Situation, ich denke die wollen damit die Leute vom benutzen abhalten die, wie schon erwähnt, mehr als nur testen.