dem notar von person her bekannt?
Hallo, was heißt "dem notar von person her bekannt"?
5 Antworten
Das der Notar auch die Person persönlich kennt - nicht nur den Namen.
In notariellen Papieren wird oft angegeben, wer beim Notar erschienen ist. Dazu wird ein Vermerk zur Identität gemacht.
In der Regel steht dann dort "ausgewiesen durch: Personalausweis Nr. 123456789" ö.ä..
Wenn der Notar den Betreffenden bereits kennt, oder zuvor bereits der Ausweis vorlag, dann wird die von dir angegebene sinngemäße Formulierung verwendet.
Na, dass der Notar die Person bereits kennt.
Darum muss sich die Person nicht ausweisen. Der Notar weiß bereits, dass die Person die ist, für die sie sich ausgibt.
Gruß
Das bedeutet, daß es der Vorlage eines Personalausweises o.ä. nicht bedurfte, da der Notar die Identität auch ohne Vorlage bestätigen konnte.
Der Notar kennt den Mandanten persönlich und verzichtet auf dessen erneute Legimitierung.