Dauerauftrag für Miete und Co.
Die Frage ist wahrscheindlich etwas.. dumm. Aber. Besser gefragt als Fehler gemacht. :)
Also. Wenn ich denn einen Dauerauftrag für meine Zahlungen haben möchte. Zum Beispiel für Energiekosten und Miete, muss ich das bei meiner Bank ausfüllen, nicht? Oder geht das über die jeweiligen Firmen?..
Ich frage nur so blöd, weil Energiekosten und Miete gerne geändert werden, und wenn ich einen Dauerauftrag bei meiner Bank ausfülle, zahlt die doch jedes Monat nur den angegebenen Betrag, nicht? Bis jetzt wurde der immer automatisch, auch wenn geändert, abgebucht. Aber, wenn ich den bei der Bank angebe, wird der doch nicht automatisch angepasst oder?
Ich musste bis jetzt noch keinen Dauerauftrag auf eigene Faust machen, daher bin ich nun etwas verwirrt.
Vielen Dank im voraus!
7 Antworten
Guten Morgen,
erst Mal ist Deine Frage überhaupt nicht dumm. Lieber einmal zu viel gefragt und es ist doch nicht schlimm, wenn man nicht alles weiß.
Es gibt ja den Dauerauftrag, den Du über die Bank erteilst. Das heißt, Du sagst jetzt, Du möchtest ab nächsten Monat z.B. das Dein Vermieter regelmässig Euro...... von Dir bekommt. Dies soll automatisch von Deiner Bank jeden Monat auf dessen Konto gebucht werden.
Und dann gibt es aber auch noch den Dauerauftrag, der aber eine Einzugsermächtigung ist. Da unterschreibst Du dem Mieter o.ä. eine Einzugsermächtigung. Auf dieser steht, das Du einverstanden bist, das der Vermieter automatisch jeden Monat den Betrag von Euro...... von Deinem Konto abbuchen darf auf sein Konto. Du kannst da ein bestimmtes Datum angeben, wie lange, aber eigentlich macht man es jetzt z.B. eben bei der Miete , bis auf Widerruf- Also bis Du der Bank sagst, stopp, keine Zahlungen mehr abbuchen lassen.
Wenn sich ein Betrag ändert, also Miete- oder Stromerhöhung z.B., musst Du bei einem Dauerauftrag , der Bank Bescheid geben, das die dieses ändern.
Bei einer Einzugsermächtigung wirst Du vom Vermieter- oder Stromanbieter usw. informiert, das sich der Betrag erhöht hat und Du musst Dich nicht weiter drum kümmern.
Liebe Grüssle
Gerne, nichts zu Danken!
Du verwechselst da Dauerauftrag mit Einzugsermächtigung. Ein Dauerauftrag kann nur von dir, entweder in der BAnkfiliale selbst am schalter oder im Onlineportel eingerichtet werden. Dieser läuft solang du es angibt und nur mit dem gewünschten Betrag, den du angibst. Bei einer Einzugsermächtigung, erteilst du der Firma etc. die Ermächtigung, einen Betrag ohne eine extra erfolgte Bestätigung jedes Mal von deinem Konto einzuziehen. Dort kann die Firma dann immer den Betrag ändern, wie sie lustig ist. Deswegen wäre ich bei der Erteilung von Einzugsermächtigungen vorsichtig. Daher immer regelmäßig kontrollieren was auf dem Konto passiert.
Das stimmt nicht mit dem "wie sie lustig ist". Ändern sich die Summen, kommt immer ein Schreiben, wo das mitgeteilt wird.
Es kommt ein Schreiben mit einer Mitteilung. Manchmal! Nicht immer. Öfter steht in dem "Kleingedruckten" einer Ermächtigung auch, dass der Betrag vom Ursprungsbetrag abweichen kann. Abgebucht wird es sowieso.
Oh da hast du vollkommen recht, die hab ich doch glatt verwechselt!
Vielen Dank für die vielen Infos!
Normalerweise habe ich nur bei wichtigen sachen, wie eben Miete und Energiekosten eine Einzugsermächtigung, da die sowieso immer ein schreiben schicken wenn sich was ändert. Und ich bei denen eben absolut nicht im Rückzug stehen möchte. Gibt nur Probleme.
Nachdem sich bei mir etwas mit den Energiekosten drastisch geändert hat, wurde die Einzugsermächtigung irgendwie gelöscht, und ich bekam ein neues Schreiben, mit einem Anhang für eine " SEPA- Lastschrift" Ich bin mir nur nicht sicher, ob dies das gleiche ist, da eben bei diesem schreiben dabeisteht, dass man sein geldinstitut eben auch anweist, den Betrag einzulösen.
Die SEPA-Lastschrift ist "neu" und ersetzt quasi die Einzugsermächtigung so wie wir sie bislang kannten. Ist aber im Grunde dasselbe Prinzip. Wenn du genau hinschaust ändert sich nichts, außer dass mehr zahlen und Buchstaben vor deinen Kontodaten stehen. Soll mehr "Sicherheit" bieten. Es ist richtig, dass du darauf hingewiesen wurdest, dass sich das ändert. Du musst hierbei eine erneute Zustimmung unterschreiben. Dann wird es wieder wie gewohnt abgebucht vom Konto. Dass in dem Schreiben steht, dass das Geldinstitut angewiesen wird, den Betrag einzulösen war ja bei dem alten Lastschriftverfahren genauso. Mitteilungen über eine Änderung des Betrags kannst du aber in jedem Fall verlangen. Da würde ich bei der betreffenden Firma mal anrufen.
Die Miete und die Nebenkosten werden ja in einer Summe an den Vermieter überwiesen. Die Miete ändert sich ja nicht so oft und die Höhe der Nebenkosten höchstens einmal im Jahr. Dafür hast Du einen Dauerauftrag bei der Bank. Bei Änderungen gibst Du den neuen Betrag bei der Bank an. Das ist kein Problem.
Die Stromkosten werden vom Energieversorger von Deinem Konto per Lastschrift/Einzugsermächtigung abgebucht. Dafür gibst Du Deine Bankverbindung beim Energieversorger an.
Danke für die Antwort! Jetzt weiß ich auch , dass Lastschrift das gleiche ist wie Einzugsermächtigung. (:
Einen Dauerauftrag erteilst Du Deiner Bank das sie automatisch jeden Monate an einem bestimmten Tag die Summe x an z. B. den Vermieter überweist. Änderst sich der Betrag, z. B. wegen einer Mieterhöhung, mußt Du den Dauerauftrag ändern.
Daueraufträge werden vom Schuldner direkt bei der Bank erteilt (Formular ausgefüllt). Wenn man Onlinebanking macht geht das auch bequem von zu Hause.
Das andere, über die jeweilige Firma, ist Lastschrift. Dazu mußt Du eine Einzugsermächtigung erteilen. Dann bucht die jew. Firma die fälligen Beträge von Deinem Konto ab. Ändern sich die Beträge brauchst Du nichts tun.
Ich persönlich bevorzuge Daueraufträge. Dann kann nichts abgebucht werden was ich nicht will.
Meist liegt eine Einzugsermächtigung mit in den Schreiben der Unternehmen dabei, den schickt man nur unterschrieben zurück. Ändert sich was, wird erst mal in einem neuen Schreiben darauf hingewiesen und meist dazugeschrieben, dass sich an der Zahlungsweise nichts ändert, außer du widerrufst.
Ansonsten gehst du mit der jeweiligen Zahlungsaufforderung zur Bank und lässt da einen Dauerauftrag ausstellen.
Dauerauftragschein (Einzugsermächtigung)
Eine Einzugsermächtigung ist KEIN Dauerauftrag, das ist etwas komplett anderes...
Es ist noch früh am Morgen, bleib ruhig.
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!