Datum der Zulassung KFZ Steuer bei neuer Bankverbindung?
Hallo zusammen, ist für viele vermutlich eine einfache Frage, jedoch bin ich mir nicht ganz sicher. Also, im Jahr 2014 habe ich mein Auto angemeldet und die Steuer lief über das Hauptzollamt Ulm. Ende 2015 bin ich umgezogen und habe auch mein Auto umgemeldet. Seither läuft die Steuer über das Hauptzollamt Heilbronn. Nun habe ich eine neue Bankverbindung, welche ich denen per SEPA Mandat zukommen lassen soll. Nun zu meiner Frage: Bei Punkt S26 handelt es sich um das Datum der Zulassung. Geht es hierbei um das Datum, als der PKW tatsächlich auf mich zugelassen wurde, oder um das Datum als ich ihn ihm neuen Landkreis angemeldet habe? Für viele von euch sicher ganz klar, wäre dankbar für eine schnelle Antwort :)
Lg :)
2 Antworten
Vermutlich lautet der Punkt "Datum der ersten Zulsassung" Also das Datum an dem der Wagen das erste Mal angemeldet wurde. Steht im Kfz Schein
Ok. Dann würde ich das Datum von dem Tag einsetzen an dem der Wagen auf dich zugelassen wurde. Eine Ummeldung ist ja keine Zulassung.
Alles klar, vielen Dank :) steht das auch im Kfz Schein?
M.E. geht es um das Datum, an dem der Wagen auf Deinen Namen umgemeldet wurde. Ab diesem Datum wird dann jährlich die Kfz-Steuer berechnet. Außerdem müßte Dir auch noch der Steuerbescheid aus 2014 vorliegen. Dort kannst Du die Daten entnehmen.
Es handelt sich um Datum der Zulassung, nicht der ersten Zulassung. Sonst müsste ich ja rückwirkend zahlen(ist ein Gebrauchtwagen). Und in einem anderen Thread hab ich bereits gelesen dass hiermit das Datum der Zulassung auf den jetzigen Fahrer gemeint ist. Weiß nur nicht wie es bei Zollamtwechsel ist