Darlehn vom Jobcenter ohne Leistungsbezug?

3 Antworten

Grundsätzlich

Sind Eltern ihren Kindern gegenüber bei Zahlungsfähigkeit so lange unterhaltsverpflichtet, bis die Erstausbildung beendet ist. Werden die Kindern bis zum Ende der Erstausbildung Eltern, sind die Großeltern des Neugeborenen weiter unterhaltspflichtig. 

Das Jugendamt berät in einem solchen Fall. 

Ansonsten schreibst Du zwar eine Menge Worte, aber wenige dienliche Informationen. Recht interessiert sich nicht für Gefühle oder zwischenmenschliches Gedöns. - Naja, in der Regel. 

Wieso will sie jetzt kein Geld haben, wenn sie mit dem Kindsvater zusammen lebt? Geht er arbeiten? Kommt er seiner besonderen Erwerbsobliegenheit nach? 

Wie alt sind die Kinder? Hat die Mutter ihre Erstausbildung abgeschlossen?

Fragen über Fragen. 

Die Bekannte geht 

1. zum sozialen Dienst der Stadt / Gemeinde

2. zum Sozialamt der Stadt / Gemeinde

Jeweils bitte alle Unterlagen gut sortiert mitnehmen. 

Unbedingt daran denken, dass die Mietzahlung abgesichert ist. Wird ja bald fällig. 

Jugendamt kann unter Umständen helfen. 

Trotzdem:

Was ist mit dem Vater?!? Ihrer Kinder?!? Der ist unterhaltsPFLICHTIG. 

Ohne "Kunde" des JC zu sein, gibt es kein Darlehen.

Wenn sie wenig Geld hat, könnte sie Aufstockung beantragen. Das dauert aber auch seine Zeit. Oder Wohngeld.

Ist sie alleinerziehend?

Ideen, was sie noch machen könnte, habe ich nicht.

Aber das

deren problem ist und sie keine hilfe erwarten kann....

hat ja vlt. auch einen Grund.

Dasmussso 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 21:46

Nein ist sie nicht. Sie ist verheiratet und wohnt mit dem Kindsvater auch zusammen. Sie kann auf Grund der kinder aber nur einer 450€ Basis Beschäftigung nachgehen.


Der Mann ist der Grund für das "keine Hilfe erwarten". Ihr Opa war pflegebedürftig. Sie hat aber dennoch mit 21 geheiratet und das Kind bekommen und nicht abgetrieben daraufhin meinten ihre Eltern sie könnte bleiben wo der Pfeffer wächst, wenn sie sich jetzt "gegen ihre familie" stellt und so weiter und so fort.


Aus lauter verzweiflung hatte sie ihre eltern dennoch gefragt. Was sie ja aber nicht viel weiter brachte. 


Wohngeld und kinderzuschlag ist beabtragt aber die Bearbeitung ist noch nicht durch. 

Ist auch erst eine woche her da sie nicht wusste das sie evtl anspruch haben.


Danke dir

beangato  14.03.2017, 21:57
@Dasmussso

sie könnte bleiben wo der Pfeffer wächst, wenn sie sich jetzt "gegen ihre familie" stellt und so weiter und so fort.

Das ist schlimm.

Vlt. kann sie da, wo sie arbeitet, um andere Arbeitszeiten bitten - wenigstens solange, wie evt. die Betreuungsart geändert wird.

Dasmussso 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 22:03
@beangato

Ja finde ich auch nicht normal. Aber da hat jeder andere Ansichten...

Das mit den Arbeitszeiten ist mir noch nicht eingefallen. Das schlag ich ihr vor !!! in weit das umsetzbar ist weiß ich nicht aber das hilft ihr ggf.

Danke für den tipp

beangato  14.03.2017, 22:04
@Dasmussso

Gern geschehen.

Ich drücke mal die Daumen :)

sind für derlei Dinge nicht Banken zuständig

Dasmussso 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 21:49

Generell ja nur wenn die nicht weiter helfen kann? 

Sucht man nach anderen lösungen!