Darf Vater meines Halbbruders mir den Umgang verbieten?

4 Antworten

Ich würde dafür sorgen dass der vater das sorgerecht verliert ich mein er interessiert sich eh nicht für deinen halbbruder und geht mit ihm sehr grob um ich würde vllt zu einem anwalt gehen ich bin 14 und hatte auch probleme mit meinem vater meine mutter ging zum anwalt und nach langer qual war ich dann bei meiner mom jetzt gehts mir blenden bei ihr . Vor allem biestest du ihm ja praktisch ein festes zuhause und das ist ziemlich wichtig vor allem wenn man probleme in der familie hat. Hiff du kannst was bewirken

So hart das jetzt auch klingen mag. Der Vater hat das Sorgerecht, somit ist er auch der gesetzliche Vertreter deines Halbbruders. D.h. solange dein Halbbruder nicht Volljährig ist kann und darf sein Vater entscheiden was sein Sohn zu tun und zu lassen hat, mit wem er sich treffen darf und mit wem nicht. Natürlich hat alles seine grenzen. Gewalt ist verboten, denn jedes Kind/Lebewesen hat ein recht auf eine Gewaltfreie Erziehung. Natürlich müssten dafür tatkräftige Beweise vorliegen.

Vom Jugendamt kann man anfürsich nichts erwarten. Man ist da glaub ich besser bedient wenn man gezielete Fragen stellt. Nach dem Rechten fragen was man da machen kann, ob ein Anwalt evtl helfen kann usw. . Da gibt es eig allerhand Leute die sich mit solche Themen Tag für Tag auseinander setzten.

Internet um ehrlich zu sein ist Gefährlich da es dazu neigt Falsch Wahrheiten zu verbreiten.

Bitterkraut  28.06.2014, 18:11

Wrum liest du nicht erst mal die Frage? Der Junge lebt bei einer Pflegemutter, nicht beim Vater, da ist es naheliegend, daß die Pflegemutter die Personenensorge inne hat und daß das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Jugendamt liegt und daß dieses den Umgang mit dem Vater regelt. Dann kann es auch den Umgang mit dem Bruder regeln.

heob1  29.06.2014, 15:46
@Bitterkraut

Warum die Frage nicht lesen? Weil die Frage tautologische Aussagen enthält, welche den Wert der Informationen schmälern und das Lesen leider erschweren.

Das Jugendamt wird dir da nicht helfen, weil es grundsätzlich die Arbeit (und wenn es nur ein klärendes Gespräch ist) und den Konflikt (Vater ist ja gegen die Kontakte und könnte Ärger machen...) scheut.

Die von dir beobachtete Misshandlung (gegen die Wand schubsen) würde ich denen aber schon melden.

Die Alltagssorge liegt aber doch bei den Pflegeeltern. Schade, dass die offensichtlich keine eigene Meinung zu der Situation haben. dann könntest du nämlich über dein Kontakt zur Pflegemutter den Kontakt zu deinem Bruder halten. Dein Vater hat das im Alltag wenig zu melden.

Kannst du deinen Bruder ohne Absprachen treffen, nach der Schule zum Beispiel? Wäre wohl das einfachste.

Bitterkraut  28.06.2014, 21:19

Geschwister können ebenso wie Großeltern ein Umgangstedcht einklagen und das betroffene Kind kann selbst klagen auf Umgang mit dem Bruder.

Der Wille des Kindes in Bezug auf Umgangskontakte mit den in § 1685 BGB genannten Personen ist im Rahmen der Kindeswohlprüfung von zentraler Bedeutung. Der Umgang dient vor allem dann nicht dem Kindeswohl, wenn er dazu instrumentalisiert wird, um Streitigkeiten innerhalb der Großfamilie auf dem Umweg über das Besuchsrecht auszutragen.http://www.famrb.de/0407_aufsatz.pdf

Angelus2012  29.06.2014, 07:29
@Bitterkraut

Einklagen ja, weil sie das richtige Alter haben und es selbst angehen können!

Meine Erfahrungen mit 4 Geschwistern im Kleinkind-Alter sind leider ganz anders: in der Bereitschaftspflege wöchentlich Kontakte. Dann Übergang in die Dauerpflege. 2 Pflegeelternpaare blockierten jegliche Kontakte. Jugendamt duldete aus den von mir o.g. Gründen. Die Kinder litten darunter, wurde einfach mal behauptet, so kleine Kinder könnten da mal keine Meinung zu haben. Privat durften die anderen beiden Pflegeeltern auch nichts organisieren, da fühlte sich das Amt dann hintergangen!

Es brauchte 7 Jahre und Beschwerden bei höherer Stellen, bis wenigstens auf privater Ebene Besuchskontakte erlaubt wurden. Die 4 werden leider nie so ein Verhältnis zueinander haben, wie es wäre, wenn sie mehr voneinander mitbekommen hätten.

Was sagen denn die Pflegeeltern dazu? Die haben doch das Sagen, die Personensorge, bzw. das Jugendamt. Wende dich an das Jugendamt oder an die Pflegeeltern.

Zeldalovers 
Beitragsersteller
 28.06.2014, 18:01

Die Pflegemutter sagt nichts dazu. Das Jugendamt kümmert sich einen schei* darum. Ich weiß nicht mehr weiter. Es ist extrem belastend für mich und auch für ihn.

Bitterkraut  28.06.2014, 18:09
@Zeldalovers

Warst du denn schon beim Jugendamt? Und was heißt, die Pflegemutter sgt nichts dazu. Irgendine Antwort wird sie dir doch gegeben haben, wenn du sie gefragt hast.

Zeldalovers 
Beitragsersteller
 28.06.2014, 18:28
@Bitterkraut

Sie sagt nur er würde es nicht wollen und fertig. Sonst blockt sie ab und meidet den Kontakt zu mir wenn es irgendwie möglich ist

Bitterkraut  28.06.2014, 21:14
@Zeldalovers

dann wende dich ans Jugendamt.

Bitterkraut  28.06.2014, 21:23
@Bitterkraut

wendet euch beide ans Jugendamt. Ihr habt beide ein Recht auf Geschwisterumgang, ihr könnt beide klagen. Ohne Begründung kann die Pflegemutter das nicht so einfach ablehnen. . Und auch das Jugendamt nicht. Nur weil der Vater es nicht will - das reicht nicht. du kannst dir einen Beratungschein für ein Beratungsgespräch beim Antwalt holen und Prozesskostenbeihilfe beantragen, wenn der Anwalt eine Klage für aussichtsreich hält, und das müßte er eigentlich, wenn du nichts hast zu Schulden kommen lassen. Laß dich beraten!