Darf unser Kind 2 Wohnsitze haben?
Und zwar möchten wir wenn unser Baby da ist einmal bei ihr (bei ihrer Mutter) wohnen und einmal bei mir (bei meiner Mutter) , also im Wechsel (2 Wochen am Stück) Und ich möchte eigentlich, dass unser Baby 2 Wohnsitze bekommt und nicht nur 1. Ist das möglich?
Das ist natürlich kein Dauerzustand!!
4 Antworten
Ich nehme stark an das ihr eine Meldeadresse auswählen müsst. Denn irgendwohin muss ja die Post an das Kind/ dessen Eltern geschickt werden. Sonst gibts ein zu großes Durcheinander wenn wichtige Post an eine Adresse geschickt wird und erst nach 2 Wochen geöffnet wird weil das Kind in der Zwischenzeit am anderen Wohnsitz war.
Das Wechselmodell ist ja kein Problem, aber einen Hauptwohnsitz in Form der einen Meldeadresse wird da wichtig sein.
Erkundige dich nochmal genauer beim Einwohnermeldeamt an deinem Wohnort, nötigenfalls dann auch nochmal beim Einwohnermeldeamt bei dem anderen Wohnort. Vielleicht haben beide die gleiche Regelung, oder Unterschiede (könnt ja sein das es Abweichungen gibt je nach Bundesland/ Land)
wie ihr das mit der kindesbetreuung macht ,wenn es dann geboren wurde ,ist eure sache..
ihr beide als eltern habt doch eine gemeinsame meldeadresse, und die sollte auch zum kind gehören .alles weitee ist unnützer blödsinn und auch nich t machbar ,denn ihr seid die eltern und bei euch beiden wird da s kind gemeldet..
solltet ihr aber NICHT zusammen leben , bekommt das kind die meldeadresse ,wo es auf dauer leben wird ,meisten bei der muttter des kindes .
Wenn ihr dann irgendwann mal zusammen zieht, hat dann jeder auch sein eigenes Zimmer?
Ihr solltet vielleicht auch mal die Kosten für so eine doppelte Haushaltsführung durchrechnen. Vom Aufwand mal abgesehen.
Kenne sowas eigentlich nur von Scheidungskindern. freiwillig macht das keiner
frage mal beim Einwohnermeldeamt nach, denke aber nicht, dass dies so gehen wird