Darf/soll ein Polizist wenn er angeklagt ist vor Gerricht in Uniform erscheinen?

14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt drauf an, ob er eine "dienstliche Aussage macht" dann ist es ja quasi "Arbeitszeit" weil er im DIENST ist und somit trägt er seine DIENSTKLEIDUNG.

Wenn ein Polizist aus einem privaten bzw. persönlichem Grund vor Gericht ist z. B. als Angeklagter oder Zeuge ist er Privatmann und somit trägt er auch keine DIENSTKLEIDUNG.

Wahrscheinlich nicht, da er außer Dienst gestellt ist, bis er verurteilt oder freigesprochen wurde.

PepsiMaster  02.08.2010, 13:52

das hängt sehr davon ab, weshalb der Polizeibeamte vor Gericht steht. Ein Polizeibeamter wird bei weitem nicht wg. jeder Anzeige beurlaubt.

Eine Uniform trägt man im Amt- wenn es ein Amtliches vergehen ist, oder er als Sicherung eines Angeklagten dort ist, dann ist Uniform angesagt- sollte es was privates sein, Normalklamotten. Diese Satzungen bekommt ein jeder Polizist mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigt, wann es verboten und wann erlaubt und wann Pflicht ist!

PepsiMaster  02.08.2010, 13:42

Ein Polizeibeamter hat keinen Arbeitsvertrag... und Satzungen sind auch etwas anderes.

Kommt darauf an, wann er etwas begangen hat. Also entweder als Private Person oder eben als Polizist. Danach richtet sich dann auch die Kleidung vor Gericht, würd ich einmal sagen.

Natürlich (leider) nicht, er ist ja außer Dienst!

PepsiMaster  02.08.2010, 13:53

so natürlich ist das nicht..

bei einer Anzeige/Anklage wg. eines Amtsdelikts, kann auch die Zeit vor Gericht Dienstzeit sein.