Frage an alle Polizisten .......

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist nicht richtig. Entweder hast Du etwas missverstanden oder der Bericht war fehlerhaft (was auch sehr oft vorkommt).

Das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (StPO) sind Bundesgesetze und gelten daher bundesweit. Jeder Polizeibeamte von jeder der 16 Landespolizeien darf entsprechende Maßnahmen in ganz Deutschland durchführen!

Auch andere polizeiliche Maßnahmen sind bei der Unterstützung in einem anderen Bundesland, erst recht bei einer Verfolung, problemlos möglich. Die Polizeibeamten müssen nicht an der Landesgrenze stehenbleiben und umdrehen .. unter Umständen würde sie sich dabei sogar strafbar machen (z.B. Strafvereitelung im Amt)

Hallo silberblick! Da hat wohl RTL etwas geschlafen... Wenn ich eine Verfolgung habe, ist dies die Nacheile in Hinsicht auf eine vermutete Straftat. Wenn ich den Funkwagen an der Landesgrenze wende, so ist dies eine Strafvereitelung im Amt. Letztendlich wird der Vorgang an die zuständige Landespolizei übergeben, da die Örtlichkeit nicht im Arbeitssystem existiert(hier in Berlin sind von Berlin alle Örtlichkeiten vorhanden, nicht die in Brandenburg z.B.). Genauso ist es mit einem Brandenburger Funkwagen, der jemanden auf der AVUS gestellt hat - da übernehmen wir. Der Kollege ist dann Zeuge. Ich hoffe, dass ich ein wenig Klarheit bringen konnte. Die Bundespolizei ist zuständig für Grenze, Bahnhöfe, Bahnanlagen, Flughafen. LG aus Berlin.

silberblick 
Beitragsersteller
 12.03.2012, 13:01

Herzlichen Dank, mein Freund und Helfer :)

stimmt schon so,nur wenn er schon sowas macht muss er eben rechtzeitig über seinen vorgesetzten die zuständigkeit klären,sollte im handyzeitalter kein problem sein.glaub nicht alles was von rtl kommt,die sind wie bildzeitung,große schlagzeile ?und nicht viel dahinter

Mit Leuten die wortaneinanderreihungen benutzen, wie: "Hab ich bei RTL gesehen/gehört", schreibe ich nicht.

silberblick 
Beitragsersteller
 12.03.2012, 12:51

Warum tust du es dann bzw. hast es getan? Stehe zu deinen Worten! Außerdem steht da: "meine gehört zu haben..." Richtiges lesen tut es auch.

Davidtheanswer  12.03.2012, 16:53
@silberblick

Ok, ich glaube nicht wenn ein flüchtiger über eine Bundesländergrenze flieht, darf die Polizei weiter verfolgen, aber auch bei den kollegen bescheid sagen.

Es gibt eine örtliche, als auch eine sachliche Zustandigkeit, die nur im eigenen Bundesland gilt. Der Rest wäre dann im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines jeden Bürgers,müsste aber an die Kollegen des anderesn Bundeslandes abgegeben werden. Aber bei überregionalen Sachen werden dafür auch entpsrechende Übereinkünfte getroffen und es gibt noch die Budespolizei, die keine Ländergrenzen hat!

Denk aber mal an den G8-Gipfel. Da waren immer Hundertschaften aus allen möglichen Bundesländern udn die durften da ja auch walten. Das meinte ich mit Sonderregelungen.

silberblick 
Beitragsersteller
 12.03.2012, 12:37

Wenn ein Kaffeefahrtbus verfolgt wird, warum macht es dann nicht die Bundespolizei? Der Polizist durfte nicht mehr handeln, als der Bus die Grenze überschriten hatte.

wollyuno  12.03.2012, 12:46
@silberblick

die hat andere aufgaben wie so kleinkriminelle,in bayern macht das die kripo in zivil

silberblick 
Beitragsersteller
 12.03.2012, 12:48
Pandamonium  12.03.2012, 13:02
@silberblick

Ja, wie bereits gesagt. As ist eigentlich nicht der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Zumindest ist es nicht so vorgesehen. Und der Rest, der es erklärt, wurde schon erwähnt in anderen Kommentaren. Die dürfen handeln, müssen aber abgeben. Schwierig wird es erst bei besonderen polizeilichen Handlungen.

PepsiMaster  12.03.2012, 13:48
@silberblick

@silberblick

Der Polizist durfte nicht mehr handeln, als der Bus die Grenze überschriten hatte.

Wenn das tatsächlich so dargestellt/geschildert wurde .. und sich das Ganze in Deutschland abgespielt hat, ist es einfach nur falsch!

Eine Landesgrenze ist kein Problem für polizeiliche Maßnahmen.