Darf die Lehrerin eine Arbeit schreiben, obwohl sie die alte noch nicht zurückgegeben hat?
Hallo zusammen,
Ich schreibe eventuell morgen eine Deutscharbeit. Eventuell, weil die Lehrerin die letzte Woche krank war und uns die letzte KA noch nicht zurückgegeben hat. Angenommen, sie würde uns die Arbeit morgen wiedergeben und danach die nächste schreiben, wäre das erlaubt? Ich habe mal gehört, dass so etwas verboten ist. Bin da aber nicht so gut informiert. Danke für eure Hilfe.
5 Antworten
Diese Regelung sieht vor, dass Schüler aus den Fehlern der einen Arbeit lernen können um sich zu verbessern.
Das ist in dem Fall, den du befürchtest, nicht gegeben.
Also "nein".
Wenn sie es trotzdem macht, was ich nicht glaube, dann wendet euch an den Schulleiter oder KS-Betreuer.
Außerdem ist es nicht sehr sinnvoll, eine Arbeit unmittelbar nach einer Erkraknung zu schreiben.
Ok danke für die Antwort sollte sie es versuchen werd ich das machen
Kleiner Tipp:
Egal, ob sie darf oder nicht, schreiben werdet ihr sie. Vielleicht nicht morgen, aber dann bei nächster Gelegenheit. Verbringe die Zeit besser mit Lernen als hier. Wenn Deutsch schon letzte Woche ausgefallen ist, hattet ihr ja "Extralernzeit" (ja, auch bei Vertretung, denn da gibt's zumindest meist keine Hausaufgaben) und seid vorbereitet.
Die Arbeit war auf diesen Montag angesetzt und ich bin bestens vorbereitet. Der nächste Termin wäre nur nach den Ferien und das würde mir allerlei Druck nehmen da noch mehr Klausuren anstehen
Bundesland? Schultyp?
Danach kann man weitersehen.
Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden.
VV 6.1.2, Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I)
Eine Kurzarbeit ist keine Klassenarbeit, daher ist der obige Absatz m.E. nicht anwendbar.
Ich weiß nur das man eine KA nicht schreiben darf während die andere noch nicht zurückgegeben ist. Bei Hüs ist es aber erlaubt!
Ok das würde bedeuten, dass ich sie morgen nicht schreibe. Sieht auch ganz danach aus also zumindest meine Klassenkameraden sagen ähnliches
Also , wenn sie morgen wirklich die alte Ka zurück gibt ist es auf jeden Fall erlaubt( zumindest an unserer Schule)...
NRW Gymnasium Klasse 8