Darf sich mein Bruder bei mir vorübergehend anmelden

3 Antworten

Klar darfst Du ihn anmelden. Bei Deinem Vermieter (koennt evtl. teurer werden wg nebenkosten) und im Rathaus.

Einstein368 
Beitragsersteller
 13.11.2013, 16:34

Dankeschön für deine Antwort. Dürfte er auch bei mir länger wohnen oder gar einziehen?

Bodenseefee  13.11.2013, 17:03
@Einstein368

ja darf er. Aber bitte mit dem Vermieter klaeren, denn dann muss der Mietvertrag geaendert werden. Da zwei Personen mehr Nebenkosten verursachen als eine.

Klar darf er, wenn er auch tatsächlich bei dir wohnt. Wegen der 6 Wochen brauchst Du übrigens keine Angst vor Deinem Vermieter haben. Der erfährt von der Anmeldung nichts.

Einstein368 
Beitragsersteller
 13.11.2013, 16:30

Danke für deine Antwort nur ist es so das mein Bruder einen anderen Nachnamen hat den ich dann am Briefkasten anbringen müßte. So würde das dann doch der Vermieter erfahren. Aber wenn ich ihn aufnehmen darf ist es ja ok. Ich will keinen Ärger die Nebenkosten würde mein Bruder ja bezahlen. Habe nur Bedenken das der Vermieter das ablehnt?

Darf ich meinen Bruder in meiner Wohnung vorübergehend aufnehmen und anmelden. Man darf doch 6 Wochen Besuch haben denke ich. Es geht um die Anmeldung.

Mit Erlaubnis des Vermieters ja, Was der Vertmieter in der Regel nicht verwehren darf.


https://www.hausblick.de/wissen-rechte-pflichten/2-leitfaden-finanzieren/314-mieter-und-andere-bewohner?start=2

Ohne Ihre Einwilligung geht gar nichts

Grundsätzlich gilt, dass der Mieter kein Recht hat, einen Untermieter einzuquartieren, wenn Sie es nicht vorher genehmigt haben