Darf Polizei bei einer Party im eigenen Hof kontrollieren?
Hallo,
ich mache demnächst ne Party, sie ist in unserem Hof und Garage. Dieser Hof und die Garage liegen natürlich an der Straße.....wenn die Polizei an diesem Abend durch unsere Straße fahren sollte, dürfen diese dann z.B. kontrollieren ob unter 16 jährige etwas getrunken haben ?
11 Antworten
Auf eurem Hof interessiert es die Polizei nicht ob unter 16 jährige Alkohol trinken, etwas anderes wäre wenn sich z.B. ein Nachbarn wegen Lärm beschwert, dann ist aber der Lärm der Grund der Kontrolle.
Alkohol trinken unter 16 ist nicht verboten. Nur die Abgabe an jugendliche unter 16 ist verboten. Wenn die Eltern also damit einverstanden sind und es auf private, Grundstück ist, kann die Polizei nichts machen. Wenn ihr aber zu laut seid, kann die Polizei einschreiten.
Zunächst gibt es das Jugendschutzgesetz. Allerdings regelt dieses lediglich den Alkoholkonsum in der Öffentlickeit. Bei deiner Party handelt es sich um Privatgrundstück / Privatparty und somit kommt das Jugendschutzgesetz in der Regel nicht zur Geltung. Denn bei einer Geburtstagsfeier kommt es auf den Teilenehmerkreis an; wenn die Türen für alle offen stehen und Gäste kommen dürfen, die das Geburtstagskind nicht kennt oder auch sonst keinen Bezug zum weiteren Gästekreis haben, ist man schnell bei einer Veranstaltung und somit greift wiederum das Jugendschutzgesetz. Dies nur am Rande...
In der Regel aber hält sich die Polizei aus solchen Feiern heraus; also keine Kontrolle ohne besonderen Grund. Gründe können zum Beispiel sein, wenn sich Gäste im betrunkenen Zustand auf der Straße aufhalten, es zu erheblichen Lärmbelästigung (Ruhestörung) kommt oder Pöbeleien an vorbeilaufenden/fahrenden Verkehrsteilnehmer. Dann wird die Party genauer unter die Lupe genommen.
Was die Abgabe von Alkohol an die unter 16 jährigen betrifft: wenn sich die Gäste untereinander kennen, dann liegt kein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vor (da Privatveranstaltung). Wenn es eine öffentliche Veranstaltung ist ("es darf jeder kommen"), dann kann eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendschutzgesetz vorliegen. Im schlimmsten Fall, werden die Eltern der alkoholisierten Kinder angerufen und über den Zustand ihrer Kinter unterrichtet.
Wenn aber alles im Rahmen bleibt, brauchst du dir keine Gedanken machen.
Das dürfen die. Solange der Hof direkt an die Straße angrenzt und kein Hoftor vorhanden ist, habe die das Recht das grundstück zu betreten.
Dies dürfen Sie sgar dann wenn von der Straße aus erkennbar ist, das Personen unter 16/18 Alkohol trinken oder rauchen. Dann dürfen diese sogar das Hoftor öffnen und das Grundstück betreten. Anders sieht das aus, wenn es innerhalb eines geschlossenen Gebäudes ist. Dann dürfte die das nur, wenn sich ein Anwohner wegen einer Lärmbelästigung beschwert.
das ist falsch!
Da ihr euch scheinbar auf Privatgelände befindet wird das der Polizei herzilich egal sein, da ist es schließlich nicht verboten.
Solange da keine Straftaten oder OWIs begangen werden hat die Polizei keinen Grund da irgendwas zu machen.
Zumindest eine vernünftige Antwort auf die Frage.