Darf Mobilfunkanbieter meine Telefonnummer weitergeben?
Guten Abend! Hab eine kurze datenschutzrechtliche Frage. Mein Bruder hat bis vor kurzen unter gleicher Anschrift wie ich gewohnt ist aber jetzt ins Ausland verzogen. Ich weiß das hin-und wieder Briefe an ihn noch in unserem Briefkasten landen und habe diese auch teilweise auf meine Kosten an seinen Auslandsadresse weitergeschickt. Seit einiger Zeit haben wir leider gar keinen Kontakt mehr. Nun hat mich heute auf meiner Handynummer eine Inkassofa angerufen die die Schulden meines Bruders eintreiben wollen. Die Dame hat sich allerdings nicht mit der Fa gemeldet sondern recht "geheimnisvoll" getan und mich gebeten dafür zu sorgen dass er sich um seine Schulden kümmert. Dass ich nichts dazu sagen kann hat die wenig interessiert. Nur eine Internetrecherche hat mich dann weitergebracht was der seltsame Anruf überhaupt soll. Nun ist es allerdings so dass meine Handynr fast niemand kennt. Da ich bei der gleichen Gesellschaft bin als der Gläubiger meines Bruder und bisher die Anschrift auch stimmte vermute ich, dass der Mobilfunkanbieter meine Rufnummer einfach dem INKASSO weitergegeben hat. Dürfen die sas wirklich? Ich hab mich sehr geärgert über das unfreundliche Telefonat und die Tatsache dass meine Rufnummer einfach so verwendet wurde. Kann ich mich wehren?
2 Antworten
Kann ich mich wehren?
Ja, das ist schlichtweg verboten, einfach deine Nummer mit dem Fall zu verknüpfen. Ich würde mich beim Aufsichtsgericht des Inkassos beschweren (siehe www.rechtsdienstleistungsregister.de) und dort schildern, dass die verbotenerweise die Daten eines Mobilfunkbetreibers angezapft haben und dich belästigen für die Schulden einer dritten Person. Dass es auch sittenwidrig bzw. ein Datenschutzverstoß ist, bei dir den Bruder anzuschwärzen, das geht dich nichts an. Und aufgrund des fehlenden Kontaktes willst du damit auch sowieso nichts zu tun haben.
Dann würde ich mich beim für den Handy-Anbieter zuständigen Datenschutzbeauftragten beschweren. Er soll mal klären, mit welcher Berechtigung der Anbieter deine Nummer ans Inkasso gegeben hat. Was da genau lief und ob da das Inkasso gelogen hat, um die Nummer zu erfahren oder ob der Anbieter dem Inkasso generell den Zugriff für freie Recherchen erlaubt. Beides ist datenschutzrechtlich bedenklich.
Dann würde ich dem Inkasso noch eine Aufforderung schicken, eine Datenauskunft gemäß BDSG zu erteilen, dafür Frist von 14 Tagen setzen. Sie mögen klar angeben, woher sie die Daten haben, wieso sie dich mit Schulden deines Bruders in Verbindung bringen und was das soll. Daneben würde ich klar angeben, dass du ihnen verbietest, dich nochmals mit den Schulden deines Bruders n Verbindung zu bringen.
die nummer kommt von dem mobil des bruders - rückverfolgt von seinen gläubigern -- nicht vom provider .
und fernmündlich geht gar nichts !!!!!!!!
die sollen sich schriftlich , juristisch nachvollziehbar , melden .
rückverfolgt von seinen gläubigern
Ich glaube du schaust zu viel Hollywood-Krimis.
So etwas kann und darf ausschließlich die Polizei und wo bitte schön gibt es hier zu verfolgende Straftaten?
Sorry ich steh auf dem Schlauch oder versteh nicht ganz! Meine Handynr habe ich erst einige Wochen. Mein Bruder kennt die Nr selbst nicht und hat mich daher nie darauf angerufen. Deswegen wundert es mich ja so wie die an meine Nr kommen!