Darf mir meine Mutter das Treffen mit einem Jungen verbieten?
Ich habe mich mit ihm bereits 2 mal getroffen und habe es ihr erst später erzählt. Sie war sehr geschockt... Wir wollten uns nochmal treffen und hab Angst, meine Mutter darauf anzusprechen
(Bin 16)
9 Antworten
Warum sollte sie?
Du darfst lieben und Dich treffen, mit wem Du willst. Deine Mutter muss ihn nur nicht bei Euch zu Hause reinlassen.
Darf sie nicht. Nur, wenn es dem Kindeswohl nicht zuträglich ist. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile. Interesse?
Nur dann, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht ...
Gönn dir:
Na, Weltbild erschüttert? Auch Kinder und Jugendliche haben Rechte gegenüber ihren Eltern, auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen. 😉
Nicht Richter erziehen Kinder, sondern die Eltern. Keine Mutter läuft mit dem letzten Gerichtsurteil durch die Gegend. Mutter sagt nein. Und nein heißt nein.
Nur hat im Zweifelsfall der Richter das letzte Wort. Aber danke für die Bestätigung meines letzten Halbsatzes. 😉
Das würde ich gerne erleben, dass ein Richter zu Hause Sohn-Tochter abholt, damit diese gegen den Elternwilen zum Freund gehen kann. Hurra!
Ein Verbot der Beziehung könnte das Wohl des Kindes gefährden, hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 9 UF 132/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilte.
Was das heißt, muss ich dir ja nicht erklären. Dann wird das Kind im Zweifelsfall eben aus der Familie genommen, wenn ihm die Eltern fundamentale Rechte verweigern. :-)
Hör bitte auf mit Gerichtsurteilen, die nur Juristen, aber keine Eltern kennen. Ja, das würde ich gerne erleben, wie ein Richter kommt und das ausgehbereite Kind abholt. Ich würde dazu noch die Presse bestellen, denn das wäre ein toller Artikel für sie. Wir leben in Deutschland, wo nicht die Kinder ihre Erziehung bestimmen, sondern immer noch die Eltern, und nicht in Absurdistan.
Da fällt mir noch ein: Wer bestmmt denn das Kindeswohl?
Sagst du dir das jeden Abend vor dem Schlafen gehen?
Das Jugendamt gibt seine Einschätzung ab und der (Familien-)Richter fällt die Entscheidung, wobei er sich in der Regel an dieser Einschätztung orientiert.
Was, dachtest du die Eltern bestimmen das Kindeswohl? Falsch gedacht. :-)
Komisch: Ich habe noch nie gehört, dass Richter und Jugendamt hier in den Folien aktiv werden. Da hätten sie ja viel zu tun.
Man hört nur, was man hören will. :-)
Und auch wenn solche Fälle natürlich eher die Ausnahme sind, so zeigen sie deutlich, was möglich wäre, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher alle Register zieht.
Um keinen Ärger mit der Mutter zu provozieren, solltest du auf die hören. Vor allem weil sie viel mehr Lebenserfahrung hat.
Lebenserfahrung mag die Mutter ja haben.
Aber wenn etwas verboten wird, wird das Verbotene heimlich gemacht. Nicht sehr sinnvoll...
Du scheinst schlechte Erfahrungen gemacht zu haben. Nicht jeder Jugendliche hintergeht die Eltern heimlich.
Ich habe meinen Kindern solche Freiheiten gelassen. Kinder müssen ihre eigenen Erfahrungen machen.
Na, dann waren die entsprechenden Freunde bestimmt nicht ganz so abartig. Der Mutter muss man Einspruchsmöglichkeiten einräumen.
Abartig? Du kennst den Freund der FS?
Nein, könnte der Grund der Mutter sein.
Ah ja ...
Ja darf sie und besonders wen der 18 oder älter ist sollte sie das eher verbieten!
Sage es ihr einfach den sie weiß eher ob er dich nur ausnutzen will
Ja darf sie, ist immerhin deine Mutter es sei denn du willst nicht auf sie hören aber du weisst ja nichtmal ob sie es dir überhaupt verbietet also würde ich dir raten sie erstmal darauf anzusprechen
Ja sie darf dir den Umgang verbieten aber es wäre sehr unklug von ihr. Vermutlich triffst du dich dann heimlich mit ihm und so gerät die Sache außer Kontrolle.
Kommt drauf an. Wieso verbietet sie es?
P.S. Und entgegen den bisherigen Antworten: Nein, mit 16 darf sie dir nicht willkürlich den Kontakt zu anderen verbieten. Dazu müssen schon Gründe vorliegen. Sie dürfte dir auch nicht verbieten, mit ihm Sex zu haben, da du längst sexuell mündig bist. Also darf sie dich natürlich auch nicht einfach so isolieren.
Das ist nicht richtig. Mit 16 darf deine Mutter dir rechtlich den Umgang mit bestimmten Personen untersagen. Ob das sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage.