Darf mir die Lehrerin meine Kappe wegnehmen und sie kurzfristig behalten?
Meine Lehrerin hat mir heute meine Kappe abgenommen weil sie nicht in der Schule erlaubt sind. Sie meinte ich kann sie mir nächste Woche wieder hohlen. Ich seh das nicht ein, weil ich davor noch nie negativ in der Schule aufgefallen bin oder sonst was mit der Kappe war. Außerdem vertrage ich keine Sonne und ich brauch sie dieses Wochenende. Darf sie die Kappe überhaupt eine Woche behalten?
7 Antworten
Deine Lehrerin darf dir die Kappe nicht einfach wegnehmen. Sie muss dir darlegen, warum sie dies tut und welches Gesetz sie dazu ermächtigt.
Zwischen Lehrer und Schüler besteht ein öffentlich-rechtliches Verhältnis. Du bist ein Bürger und die Lehrerin verkörpert den Staat. Der Staat und damit auch die Lehrerin dürfen nicht tun und lassen was sie wollen. Die Lehrerin gehört zur öffentlichen Verwaltung. Die Verwaltung aber ist an das Gesetz gebunden. Ohne gesetzliche Eingriffsgrundlage darf sie nichts machen!
Grundsätzlich ist es so: Das Schulrecht ist Sache der (Bundes)Länder. Daher gibt es in Deutschland unterschiedliche Schulgesetze.
Aber: Das Grundgesetz ist für alle bindend! Zwar kann sie dir die Kappe wegnehmen, wenn dadurch die Aufgabe der Schule (Bildung, Unterricht) gefährdet wird, jedoch darf sie keine Maßnahmen ergreifen, die über das erforderliche Maß hinausgehen!
Jedes Gesetz und jeder Verwaltungsakt (Handeln der öffentlichen Verwaltung, der Lehrerin) müssen nämlich auch verhältnismäßig sein! Es ist verhältnismäßig, wenn sie dir die Kappe wegnimmt, um damit Gefährdungen des Unterrichts abzuwenden. Wenn der Unterricht aber beendet ist, muss sie dir die Kappe SOFORT wieder zurückgeben. Spätestens am Ende des Schultages! Ansonsten verhält sie sich rechtswidrig.
Gehe am besten zum Lehrerzimmer und spreche mit ihr freundlich darüber. Versichere ihr, dass du die Kappe im Unterricht nicht mehr tragen wirst, und erkläre ihr, dass du sie am Ende des Schultages gern abholen möchtest. Zeigt sie sich nicht kooperativ, dann darfst du ihr gern meine Antwort vorlesen, damit ihr klar wird, dass ihr Verhalten das Recht erheblich beugt.
Theoretisch verhält sich das, wie mit der Handyregelung. Sie kann dir einen Gegenstand wegnehmen, wenn du damit unangenehm auffällst, sollte ihn dir aber am Ende des Unterrichtstages zurückgeben, bzw. können ihn deine Eltern am Ende vom Tag auf dem Sekretariat abholen.
Eine ganze Woche halte ich für übertrieben, und müsste, falls rechtens, in eurer Schulordnung stehen. Also, besorg dir die und lies mal nach... .
In Zukunft halte dich eben daran, was die Schule vorschreibt. In manchen Schulen sind Jogginghosen verboten, in anderen zu knappe Bekleidung, bei euch eben Kappen. Der Direx hat das Sagen, und wenn er das ist die Schulordnung schreibt, ist das sein Gesetz.
Tut mir leid für dich aber ich denke, die Lehrerin wird sich nicht umstimmen lassen. Meine Lehrerin hat sogar schon Dinge weggeworfen... vielen ist es völlig egal, dass es jemandem gehört. Ich hoffe du hast noch eine andere Kappe 😶
Guck dir genau deine Schul-Ordnung an, falls dort unterschrieben wurde, dass die Lehrer deine Gegenstände einziehen dürfen, kannst du nichts dagegen tun.
Du kannst aber einfach mit einer Elterlichen Entschuldigung die Kappe wiederholen. Da dies (gewissermaßen) der Eigentum deiner Eltern ist.
Grundsätzlich darf ein Fachlehrer dir deine koppe,händy,etc. Nur für die eine Stunde Unterricht wegnehmen oder der Lehrer muss es deinem klassenlehrer geben und deine Eltern müssen (dürfen) den Gegenstand holen.
Als Jurist muss ich die Frage stellen: Worauf stützt du das Recht der Lehrerin, die Kappe wegzunehmen?
Sorry, tippfehler
*Handy