Darf er das- Lehrer (schule )?
Darf der Lehrer Privateigentum wie zb meinen hefter wegnehmen?
8 Antworten
Die Frage ist, wie er die Wegnahme begründet hat. Dass er das eventuell durfte, heißt allerdings nicht, dass es auch richtig war, Dir etwas wegzunehmen.
Abgesehen davon, hättest Du den Hefter nicht hergeben müssen. "Wegnehmen" bedeutet hier, die Herausgabe des Heftes zu fordern. Ob Du dieser Forderung nachkommst, liegt bei Dir. Wenn Du ihn hergibst, ist das gleichbedeutend mit der Anerkennung eines schuldhaften Verhaltens durch Dich.
Im Prinzip hätte es so laufen müssen:
- Lehrer: Gib den Hefter her.
- Du: Warum?
- Lehrer: Du sollst Dich mit den Arbeitsblättern beschäftigen.
- Du: Mach ich doch.
- Lehrer: Dein Hefter hat hier nichts zu suchen. Er ist nicht Teil des Unterrichts.
- Du: Ich lerne für die Klassenarbeit, die wir nachher schreiben.
- Lehrer: Nein, das tust Du jetzt nicht. Gib den Hefter her.
- Du: Nein, (wenn Du das nicht einsiehst). Ja, (Du gibst ihn heraus, wenn Du einsiehst, dass es falsch war, jetzt für die Arbeit zu lernen).
Gruß Matti
so lief es leider nicht ab
Selbstverständlich aber nur zeitweise also muss er es am Ende dir oder deinen Eltern zurück geben.
Wenn Du besagten Ordner als Ablenkung vom derzeit erteilten Unterricht verwendest - darf der Lehrer diesen "wegnehmen".
Für die Vorbereitung für eine andere Stunde - sprich Klassenarbeit - hattest Du zu Hause ausreichend Gelegenheit.
Ja darf er, wenn du damit z.B. den Unterricht störst, er muss es dir aber natürlich nach dem Unterricht wieder zurückgeben.
wenn es den Unterricht stört, darf er es konfiszieren und später wieder zum Abholen (z.B. Lehrerzimmertür) bereitstellen, Gruß
"Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere (...) die zeitweise Wegnahme von Gegenständen" §53 Abs.2 SchulG
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf