Fahrschule nimmt Geld für Fahrstunde, trotz Krankschrift?
Hey Leute,
Frage: Ich nehme Fahrstunden bei einer Fahrschule, Ha - wo sonst wa :D, und habe das Problem das ich Krank geworden bin.
Das war so, das ich nicht 2 Tage davor bescheid gesagt habe. Wie auch. Das ich so krank werde bekommt man ja meistens erst Nachts mit bzw. das "dicke" Ende kommt ja denn immer etwas schneller, sodass es 1 Tag davor war. Vorher wusste ich ja nicht das ich so krank werde, das ich weder Arbeiten noch Fahrstunden nehmen kann.
So zur Gesamtsituation: Am Anfang, bevor wir die Fahrschule begonnen haben hieß es: Das bekommt man geregelt, wenn man krank wird. Wenn man Krank ist muss man nicht bezahlen. Also ganz Locker und Lässig.
Denn ist es so, das 2 Fahlerer Krank sind. Also wurden bei anderen Fahrschülern entsprechend viele Fahrstunden abgesagt. Ebenso viel der Theorie Unterricht ersatzlos aus, weil z.B. der Chef der Fahrschule zwar frei hatte, aber sich nicht dazu bequemen konnte dort hin zu gehen.
Nun ist es so das man ja auch gar nicht Fahren darf, wenn man krank ist. Oder ? Man ist ja nicht Verkehrstauglich / sicher unterwegs denn.
Ein Auszug aus den AGB's > Absage von Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist Kann ein Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.>
So, nun "darf" ich ja beweisen, das z.B. ein geringer Schaden entstanden ist. Wie mach ich das ? Klar ich kann und werde Argumentieren, das 2 Fahlerer Krank sind und die na menge Schülern absagen mussten und das es unglaubwürdig ist, das sie niemanden mehr gefunden haben.
Wie soll ich es jedoch beweisen ?
Naja. Frage war ja: Gibt es eine Gesetzliche Regelung, die z.B. besagt das man bei nachweislicher Krankheit die zur Fahruntauglichkeit führt eben nicht zahlen muss oder ähnliches ?
Danke für eure Hilfe
LG
3 Antworten
das ich nicht 2 Tage davor bescheid gesagt habe
Tja, Du hast die AGB unterschrieben. Damit ist der Vertrag gültig und bindend und sie können -trotz der vorherigen andersklingenden mündlichen Zusagen- Schadensersatz fordern: Der Fahrlehrer hat zum vereinbarten Zeitpunkt auf Dich gewartet, ein "Ersatzschüler" war deshalb nicht einladbar.
Eine Verrechnung mit den ausgefallenen Stunden durch Krankheit der Fahrlehrer ist nicht richtig. Die hätteste direkt zu dem Zeitpunkt des Ausfalls reklamieren müssen. Wenn Du so krank warst, dann haste doch auch ne Krankmeldung vom Doc und warst nicht arbeiten. Lege doch beweisende Unterlagen vor, vielleicht läßt man von der Strafzahlung ab, wenn ein gesicherter Nachweis erfolgt. Viel Erfolg.
Hallo RealTek, der Rat scheint ja funktioniert zu haben. Danke für Deine Bewertung. Grüße
Wann war denn die Fahrstunde und wann hast du abgesagt?? Also ich musste auch mal eine Stunde absagen, hatte um 11.45 Uhr die Stunde und habe gegen 9.00 angerufen da ich es mir seit dem Vorabend schlecht ging, Magendarm also keine Möglichkeit sich ins Auto zu setzen. War dann auch kein Problem für die Fahrschule!!
Der Nachweis wird in der Tat das Problem sein, die Argumentation, dass 2 Fahrlehrer krank sein und deswegen doch bestimmt eine Menge Schüler gefunden werden könnten, wird denke ich auch nicht funktionieren. Denn es reicht ja nicht, die Fahrschüler zu finden, sie müssen ja auch bereit sein zu fahren. Ich hätte z.B. keine Lust mal eben für 1-2 Stunden den Fahrlehrer zu wechseln, da würde ich lieber warten bis meiner wieder gesund ist. Dann ist die Frage wer sich um den Ersatz kümmert. Muss die Fahrschule sich um einen Ersatzfahrschüler kümmern? Muss sie alle potentiellen Fahrschüler durchtelefonieren?
Krank zu sein reicht nicht aus um nicht zahlen zu müssen, denn der Fahrlehrer hat sich nunmal den Termin freigehalten. Ich persönlich kenne es so, dass der Fahrlehrer dann ein paar potentielle Fahrschüler anruft und fragt ob jemand Zeit und Lust hat...aber das ist dann eben eher aus Kulanz. Wenn jemand gefunden wurde, der gefahren ist, dann können die 3/4 nicht verlangt werden. Aber ansonsten denke ich wird sich der Nachweis sehr schwer gestalten.